Rufen Sie uns unverbindlich an ! Wir haben die 24 Stunden Hotline und auch für Notfälle ! Wir kümmern uns um ALLES ! Es gibt nichts was wir nicht schon gemacht hätten.
Über 100 zufriedene Mandanten sind aktuell sehr begeistert von uns ! Selbstständige Tätigkeit
Leistungsspektrum unserer Firma
* Abwicklung des Zahlungsverkehrs
* Betriebswirtschaftliche Beratung
* Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
*
Kfm. Mahnverfahren
* Lfd. Gehaltsabrechnungen
* Lohnsteueranmeldung
* Schreibservice
* Weiteres: Existenzgründungsberatung
Mitglied im Berufsverband:
* b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V. Mandantenbereiche bei denen wir zur Zeit
tätig sind. (Beispiele)
* Dienstleistungen (Friseurbetriebe, Taxibetrieb....)
* Freiberufler (Heipraktiker, .....
* Handel (Internetdienstleister, etc.)
* Handwerk (Dachdecker, Schreiner, etc.)
* Industrie
* Gastronomie
Eine Steuerberatung erfolgt über ein Seuerbüro mit dem wir zusammen arbeiten. Von dort aus werden die Mandanten steuerlich beraten. Rechtlicher Hinweis auf die Tätigkeiten:
Selbstständige Buchführungshelfer sind keine Steuerberater, sondern sie leisten im Rahmen ihrer Ausbildung (Kaufmann, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Steuerfachangestellter) im wesentlichen Hilfestellungen bei Routinearbeiten. Art und Umfang sind in Abgrenzung zum Beruf des Steuerberaters gesetzlich definiert. Zugelassene Tätigkeiten
Zugelassen sind nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz folgende Tätigkeiten:
1.) Buchung laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere
Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.) Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
technische Zusammenstellung der Jahresabschlußzahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz")
steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse
2.) Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen.