MaDei Unternehmensberatung Deipenbrock GbR

MaDei Unternehmensberatung Deipenbrock GbR Unternehmensberatung und Mehr Gute Beratung ist unser Ziel !


Über 10 Jahre Erfahrung zahlt sich aus. Wir sind auch über die Grenzen von Hamm aktiv. Lohn- u.

Rufen Sie uns unverbindlich an ! Wir haben die 24 Stunden Hotline und auch für Notfälle ! Wir kümmern uns um ALLES ! Es gibt nichts was wir nicht schon gemacht hätten.

Über 100 zufriedene Mandanten sind aktuell sehr begeistert von uns ! Selbstständige Tätigkeit

Leistungsspektrum unserer Firma

* Abwicklung des Zahlungsverkehrs
* Betriebswirtschaftliche Beratung
* Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
*

Kfm. Mahnverfahren
* Lfd. Gehaltsabrechnungen
* Lohnsteueranmeldung
* Schreibservice

* Weiteres: Existenzgründungsberatung


Mitglied im Berufsverband:

* b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V. Mandantenbereiche bei denen wir zur Zeit
tätig sind. (Beispiele)

* Dienstleistungen (Friseurbetriebe, Taxibetrieb....)
* Freiberufler (Heipraktiker, .....
* Handel (Internetdienstleister, etc.)
* Handwerk (Dachdecker, Schreiner, etc.)
* Industrie
* Gastronomie

Eine Steuerberatung erfolgt über ein Seuerbüro mit dem wir zusammen arbeiten. Von dort aus werden die Mandanten steuerlich beraten. Rechtlicher Hinweis auf die Tätigkeiten:

Selbstständige Buchführungshelfer sind keine Steuerberater, sondern sie leisten im Rahmen ihrer Ausbildung (Kaufmann, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Steuerfachangestellter) im wesentlichen Hilfestellungen bei Routinearbeiten. Art und Umfang sind in Abgrenzung zum Beruf des Steuerberaters gesetzlich definiert. Zugelassene Tätigkeiten

Zugelassen sind nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz folgende Tätigkeiten:

1.) Buchung laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere

Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.) Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen

Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)

technische Zusammenstellung der Jahresabschlußzahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz")

steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse

2.) Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen.

05/12/2015

Warnung: Gefälschtes Schreiben des NRW-Finanzministeriums im Umlauf
In den vergangenen Tagen sind gefälschte Schreiben im Namen des Finanzministeriums bundesweit an Bürgerinnen und Bürger versendet worden. Als Absender wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetäuscht, angebliches Versanddatum ist der 22.10.2015. Der Betreff lautet „Steuerrückerstattungsanspruch“.

In diesem Schreiben wird behauptet, dass durch eine Expertenkommission festgestellt worden sei, dass die seit 1977 angewendete Abgabenordnung nie ratifiziert worden sei. Steuerbescheide seien daher von Amts wegen aufgehoben worden. Schließlich wird in den gefälschten Schreiben empfohlen, beim Finanzamt einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.

Absender dieser Briefe ist nicht das NRW-Finanzministerium, es handelt sich um Fälschungen. Das NRW-Finanzministerium rät, das Schreiben nicht weiter zu beachten. Das dort zitierte "Erstattungsformular" existiert nicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist nicht erforderlich.

Quelle: Finanzverwaltung NRW online v. 25.11.2015

04/03/2011

bald ist Steuertermin für die Umsatzsteuer

Adresse

Hamm
59063

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