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09/01/2026

BITTE TEILEN: Ich habe eine verrückte Idee 😊

Es soll weiter (extrem🤷‍♀️) schneien und wir Apotheken zeigen,
dass wir trotzdem liefern und schneller sind als das Internet💪.

Ich starte mit unserem Knuddelauto ❄️🚗
und hänge alle Kollegen-Autos einfach hinten dran.

Wer will Teil der Apotheken-Schneekarawane werden?

Schreib 🚗❄️ DABEI in die Kommentare
und ich melde mich – dann baue ich euer Auto ein. Ähh: Foto😀🙋‍♀️

17/08/2025

Wir bitten die Eishockeywelt um Unterstützung!

Am 28.07.25 verstarb Michaela Müller durch einen tragischen Autounfall. Sie war die Mutti einer Nachwuchsspielerin des ETC Crimmitschau e.V. .
Neben der Trauer stehen die Angehörigen nun auch vor erheblichen finanziellen Belastungen, wie Beerdigung und laufende Lebenskosten.
Bitte unterstützt die Hinterbliebenen und insbesondere die erst 15-jährige Nachwuchsspielerin mit einem Beitrag bei GoFundMe. Danke!

https://www.gofundme.com/f/unterstutzung-der-hinterbliebenen-von-michaela-muller

Kann man mal machen?! 🫩
13/06/2025

Kann man mal machen?! 🫩

18/05/2025
31/03/2025

Gestärkt in den Frühling💪🏼🍀
Unser Barmstedter Vollkornbrot besteht zu 100% aus Roggenvollkornschrot, aus selbst hergestellten Natursauerteig. Reich an Ballaststoffen trägt er zu einer gesunden ausgewogenen Ernährung bei.💚🧘

21/01/2025

# # # E I L M E L D U N G # # # 🎩🍀

Kurz vor Redaktionsschluss unseres Magazins Schornsteinfegerhandwerk erreichte uns die großartige Nachricht, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung am 20.01.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und die Änderungen damit am Dienstag, 21.01.2025 in Kraft tritt. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/12/VO.html

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger können für hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten, die ab Dienstag, den 21.01.2025 (Inkrafttreten der geänderten Kehr- und Überprüfungsordnung) durchgeführt werden, den Arbeitswert von 1,40 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie die weiteren geänderten Gebührentatbestände nach Anlage 3 der KÜO den Kunden in Rechnung stellen. Für hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt werden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks freut sich, dass wir diesen Erfolg schon so früh zum Jahresbeginn 2025 verkünden können.

30/12/2024

Wir wünschen allen Kunden einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ab dem 02.01.25 sind wir in Bokholt-Hanredder unterwegs…
Die Anmeldungen erfolgen per Karte in Ihrem Briefkasten.

Adresse

Im Dorf 21
Heede
25355

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 15:00

Telefon

+4941239562057

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