21/01/2025
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Kurz vor Redaktionsschluss unseres Magazins Schornsteinfegerhandwerk erreichte uns die großartige Nachricht, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung am 20.01.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und die Änderungen damit am Dienstag, 21.01.2025 in Kraft tritt. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/12/VO.html
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger können für hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten, die ab Dienstag, den 21.01.2025 (Inkrafttreten der geänderten Kehr- und Überprüfungsordnung) durchgeführt werden, den Arbeitswert von 1,40 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie die weiteren geänderten Gebührentatbestände nach Anlage 3 der KÜO den Kunden in Rechnung stellen. Für hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt werden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks freut sich, dass wir diesen Erfolg schon so früh zum Jahresbeginn 2025 verkünden können.