Bader Consult GmbH Heidenheim

Bader Consult GmbH Heidenheim Wir sind eine renomierte Steuerberatungsgesellschaft im Westen Heidenheims. Wir sind eine renomierte Steuerberatungsgesellschaft aus Heidenheim an der Brenz.

Zu unseren Leistungen zählen:
Unternehmensberatung, Planungen, Existenzgründungen, Rechtsformwahl,
Umwandlungen, Rating-Analysen. Wir vertreten Sie auch vor Finanzämtern, Finanzgerichten, Bundesfinanzhof oder Behörden. Zu unseren weiteren angeboten gehört auch die Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen.

13/04/2016

Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet

Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.

Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals nach den Vorgaben der von Gewerkschaften und Arbeitgebern gebildeten Mindestlohnkommission an die Tarifentwicklung angepasst. Während eine erste Berechnung von Wirtschaftswissenschaftlern auf der Grundlage der Tarifentwicklung in 2014 und 2015 eine Erhöhung um 5,4 % auf 8,97 Euro ergab, legt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung nahe, dass die Erhöhung nicht so hoch ausfallen wird. Demnach hat sich die Mindestlohnkommission entschlossen, die Tarifentwicklung erst ab 2015 zu berücksichtigen, weil der Mindestlohn 2015 in Kraft getreten ist. Zusammen mit den Abschlüssen im ersten Halbjahr 2016 ergäbe das einen neuen Mindestlohn für 2017 in einer Größenordnung von 8,85 Euro.

Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des ArbeitnehmersEine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversiche...
24/02/2016

Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers

Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.

Seit 2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung eines Privatwagens für Dienstreisen gesetzlich geregelt. Diese Kilometersätze gelten deshalb auch dann unvermindert, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Vollkaskoversicherung hat, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für das Auto des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Angemessenheit der Aufwendungen für einen SupersportwagenBei besonders prestigeträchtigen Objekten akzeptiert das Finanz...
17/02/2016

Angemessenheit der Aufwendungen für einen Supersportwagen

Bei besonders prestigeträchtigen Objekten akzeptiert das Finanzamt oft keinen Betriebsausgabenabzug, muss aber auch bei einem Supersportwagen auch mal eine Ausnahme akzeptieren.

Das Steuerrecht verbietet unter anderem den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- und Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke. Die Vorschrift erlaubt dem Finanzamt, vorwiegend privat motivierte Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht anzuerkennen. Die Ausnahme zur Regel war ein Fall beim Finanzgericht Baden-Württemberg, vor dem das Finanzamt mit einem Unternehmen aus dem Umfeld des Automobilrennsports über die Ausgaben für einen Supersportwagen stritt. Das Abzugsverbot greift nach dem Urteil hier nicht, weil nicht die Repräsentation des Unternehmens im Allgemeinen, sondern konkret seine Identifizierung mit dem Fahrzeughersteller und dessen Rennsportbereich im Vordergrund steht.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Häusliches Arbeitszimmer bei AlleinerziehendenIst die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obw...
10/02/2016

Häusliches Arbeitszimmer bei Alleinerziehenden

Ist die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obwohl im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine alleinerziehende Mutter hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, nachmittags zu Hause zu arbeiten, um nebenbei ihr Kind beaufsichtigen zu können. Die geltend gemachten Werbungskosten für den Telearbeitsplatz wollte das Finanzamt aber nicht anerkennen und hat vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun Recht bekommen. Da der Mutter ihr Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers auch am Nachmittag zur Verfügung gestanden hätte, wenn sie denn gewollt hätte, seien die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt. Dass sie ihren Arbeitsplatz im Betrieb wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen kann, ist ein privater Grund, der steuerrechtlich keine Rolle spielt, meint das Gericht.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei einer GehaltserhöhungHängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann mu...
03/02/2016

Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei einer Gehaltserhöhung

Hängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann muss auch eine indirekte Pensionserhöhung durch eine erhebliche Gehaltserhöhung noch erdienbar sein.

Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Insbesondere muss der Geschäftsführer den Anspruch innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Ruhestands noch erdienen können. Diese Prüfung erfolgt nicht nur bei der erstmaligen Gewährung, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung der Pensionszusage. Eine nachträgliche Erhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die Pensionszusage sich auf die Höhe des letzten Bruttomonatsgehalts bezieht und durch eine Gehaltsaufstockung indirekt erhöht wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn die Aufstockung der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Rückstellung für die Entsorgung von EnergiesparlampenEin Elektronikgroßhändler darf aufgrund der gesetzlichen Entsorgung...
27/01/2016

Rückstellung für die Entsorgung von Energiesparlampen

Ein Elektronikgroßhändler darf aufgrund der gesetzlichen Entsorgungsverpflichtung auch eine Rückstellung für die Entsorgung von Energiesparlampen bilden.

Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Entsorgung von Altgeräten besteht, darf ein Elektronikhändler eine entsprechende Rückstellung für diese Verpflichtung bilden. Das Finanzgericht Münster billigte einem Elektrogroßhändler die Bildung der Rückstellung für die Entsorgung von Energiesparlampen zu, weil die gesetzliche Verpflichtung hinreichend bestimmt sei.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet SteuervorteilWird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgeza...
20/01/2016

Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet Steuervorteil

Wird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, besteht kein Anspruch auf die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte.

Wenn in einem Jahr eine Zusammenballung von Einkünften eintritt, sieht das Steuerrecht eine Steuerermäßigung vor, um den Progressionsnachteil auszugleichen. Abfindungen werden in der Regel von dieser Vorschrift erfasst. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Abfindung in Raten über zwei oder mehr Jahre verteilt ausgezahlt wird. Schon die verteilte Auszahlung führt dann zu einer Abmilderung der Progressionsbelastung. Im Streitfall war die Abfindung wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf einmal ausgezahlt worden.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus GewerbebetriebWer nachhaltig und erfolgreich an Glücksspielen teilnimmt, mu...
13/01/2016

Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Wer nachhaltig und erfolgreich an Glücksspielen teilnimmt, muss die Spielgewinne als steuerfplichtiges Einkommen versteuern.

Nach landläufiger Meinung sind Glücksspielgewinne immer steuerfrei. Dass das nicht grundsätzlich der Fall ist, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der die Gewinne eines Pokerspielers aus Pokerturnieren als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ansah. Einerseits komme es beim Poker nicht nur auf Glück, sondern auch aufs Können an, andererseits hat der Pokerspieler über Jahre hinweg hohe Preisgelder erzielt und damit auch das Kriterium einer nachhaltigen Betätigung erfüllt. In der Summe waren damit die Voraussetzungen für steuerpflichtige Einnahmen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erfüllt.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

Widmung zur Selbstnutzung genügt nicht für SteuerbefreiungDie Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt eine tatsächlic...
06/01/2016

Widmung zur Selbstnutzung genügt nicht für Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt eine tatsächliche Selbstnutzung voraus und entfällt, wenn der Erbe zwar eine theoretische Selbstnutzungsabsicht hat, aber aufgrund anderweitiger Verpflichtungen an der Selbstnutzung gehindert ist.

Eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim kommt nicht in Frage, wenn der Erbe von vornherein gehindert ist, die Immobilie für eigene Wohnzwecke zu nutzen. Die reine Widmung zur Selbstnutzung durch den Erben reicht für die Steuerbefreiung nicht aus. Insbesondere genügt es nicht, wenn der Erbe in der Erbschaftsteuererklärung angibt, die Immobilie sei zur Selbstnutzung bestimmt, könne aber aus zwingenden Gründen nicht für eigene Wohnzwecke genutzt werden. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines Professors, der sich in seiner Berufungsvereinbarung verpflichtet hatte, einen Wohnsitz in der Nähe der Universität zu nehmen und daher die weiter entfernt gelegene Immobilie nicht nutzen konnte.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

31/12/2015

Wir wünschen all unseren Freunden, Bekannten und Kunden einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016.

24/12/2015

Wir wünschen all unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Tage mit den Liebsten.

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossenAm 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bund...
23/12/2015

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Das Zollkodexanpassungsgesetz konnte Anfang des Jahres nur in Kraft treten, weil die Bundesregierung den Ländern versprach, ihre lange Liste an Änderungswünschen in einem separaten Gesetz in diesem Jahr umzusetzen. Schon im Februar hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für dieses »Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« vorgelegt. Der Inhalt des Gesetzes ist ähnlich sperrig wie sein ursprünglicher Name und erfüllt dabei noch nicht einmal alle Wünsche des Bundesrats.
Am unaussprechlichen Namen immerhin hat sich etwas getan - inzwischen heißt das Gesetz nämlich kurz und prägnant »Steueränderungsgesetz 2015«. Bundestag und Bundesrat haben im September und Oktober dem Gesetz zugestimmt, und mit der Verkündung am 5. November 2015 ist das Gesetz zum 6. November 2015 in Kraft getreten. Anders als der Name ist der Umfang des Gesetzes im Lauf der parlamentarischen Beratung noch weiter gewachsen. Das Gesetz enthält inzwischen so viele Änderungen, dass hier nur die wesentlichen Änderungen für Betriebe zusammengefasst sind, die übrigens teils rückwirkend, teils ab Verkündung des Gesetzes und teils erst ab 2016 gelten werden.
Investitionsabzugsbetrag: Mit dem Investitionsabzugsbetrag können kleinere Unternehmen das Abschreibungsvolumen für eine geplante Investition vorziehen. Bisher war dafür aber bei der Beantragung unter anderem die Angabe der Funktion des Wirtschaftsguts notwendig, das angeschafft oder hergestellt werden sollte. In der Praxis hat das regelmäßig zu Problemen geführt, wenn dem Finanzamt die Angabe zu ungenau war oder das später angeschaffte Wirtschaftsgut nach Ansicht des Finanzamts nicht zu der Funktionsangabe passte. Daher wird diese Vorgabe für nach dem 31. Dezember 2015 endende Wirtschaftsjahre ersatzlos gestrichen. Abzugsbeträge können dann bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro ohne weitere Angaben in Anspruch genommen werden. Im Gegenzug müssen der Abzugsbetrag sowie die sonstigen Meldungen nach einem standardisierten Verfahren elektronisch übermittelt werden.
Reinvestitionsrücklage: Unternehmer können bei bestimmten Wirtschaftsgütern stille Reserven steuerfrei von verkauften auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen und dazu vorübergehend eine gewinnmindernde Reinvestitionsrücklage bilden. Voraussetzung ist, dass die angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören. Diesen Inlandsbezug hat der Europäische Gerichtshof im Frühjahr als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit beurteilt. Daher wird nun rückwirkend eine Regelung ins Gesetz eingefügt, nach der die Steuer auf den Veräußerungsgewinn bei einer Reinvestition im EU/EWR-Raum auf fünf Jahre verteilt werden kann.
Konzernklausel: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen führt normalerweise ab einem bestimmten Umfang zum Untergang des verbleibenden Verlustvortrags. Damit Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns nicht unnötig erschwert werden, gibt es von dieser Verlustabzugsbeschränkung aber eine Ausnahme, wenn die Übertragung vollständig innerhalb des Konzerns stattfindet. Diese Konzernklausel wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2010 erweitert auf Konstellationen, die von der bisherigen Formulierung noch nicht abgedeckt waren. Unter anderem werden nun Personenhandelsgesellschaften als Konzernträger zugelassen.
Einbringungstatbestände: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 werden verschiedene Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Einbringungen ausgehebelt. Eine steuerneutrale Umstrukturierung ohne Aufdeckung von stillen Reserven ist dann nur noch möglich, wenn die zusätzlich zu neuen Gesellschaftsanteilen gewährten sonstigen Gegenleistungen nicht mehr als 25 % des Buchwerts der eingebrachten Wirtschaftsgüter oder nicht mehr als 500.000 Euro ausmachen. Über diesen Grenzen kommt es zu einer anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven.
Unrichtiger Steuerausweis: Die bisherige Regelung zur Umsatzsteuerentstehung bei unrichtigem Steuerausweis hält der Bundesfinanzhof für nicht mit EU-Recht vereinbar. Daher soll künftig allein der Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung für die Steuerentstehung maßgeblich sein.
Bauleistungen: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke. Das hätte in vielen Fällen zum Ausschluss der Umkehr der Steuerschuldnerschaft oder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt. Um den bisherigen Umfang der Steuerschuldverlagerung bei bauwerksbezogenen Leistungen in Bezug auf Betriebsvorrichtungen weitestgehend beizubehalten, steht jetzt im Gesetz, dass auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern, als Bauwerke zählen.
Lieferungen an Behörden: Schon bisher sieht der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vor, dass bestimmte Lieferungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgenommen sind. Diese Regelung wird nun auf Metalllieferungen sowie Lieferungen von Handys und Tablet-Computern ausgedehnt und im Gesetz verankert.
Elektrofahrzeuge: Zur Privatnutzung von betrieblichen Elektro-oder Hybridfahrzeugen gibt es eine Klarstellung, die einer nicht gewollten Auslegung der Vorschrift vorbeugen soll. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode ist zur Ermittlung des Entnahmewerts für die Privatnutzung die anteilige AfA um die pauschale Minderung für das Batteriesystem zu reduzieren, sofern das Batteriesystem nicht gemietet wurde.
Ersatzbemessungsgrundlage: Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit dem Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Daher wird die Ersatzbemessungsgrundlage nun nach einer anderen Bewertungsvorschrift ermittelt, die zu wirklichkeitsnäheren Ergebnissen kommt. Die Änderung gilt nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend für alle noch offenen Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2009.
Inlandsbegriff: Der ertragsteuerliche Inlandsbegriff wird ausgeweitet auf sämtliche aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ableitbare Besteuerungsrechte. Damit werden neben der Off-Shore-Energieerzeugung nun auch die gewerbliche Fischzucht, die Ausbeutung von Bodenschätzen und andere gewerbliche Aktivitäten im Deutschland zustehenden Bereich der Hochsee von der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst.
Sonstige Änderungen: Das Gesetz enthält noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen, die von redaktionellen Anpassungen bis zu umfassenden Änderungen für spezielle Konstellationen reichen. So wird - verbunden mit weiteren Änderungen für Unterstützungskassen - das Teileinkünfteverfahren für Gewinnanteile aus Unterstützungskassen ausgeschlossen. Neben Betreuungsleistungen sind nun auch niedrigschwellige Entlastungsleistungen umsatzsteuerfrei. Außerdem wird die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts weitgehend neu geregelt. Bei der immer noch nicht eingeführten Wirtschaftsidentifikationsnummer gibt es erneut eine Änderung. Die Grunderwerbsteuerpflicht nach einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands wird wieder abhängig von der Gesellschaftsform ermittelt. Auch im Bewertungsrecht gibt es einige Änderungen.

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Steuerkanzlei Norbert Bader Lauingen

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