04/08/2026
Hund im Büro – ja oder nein? Das sollten Arbeitgeber wissen 🐾
Immer mehr Beschäftigte möchten ihren Hund mit zur Arbeit bringen. Doch einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.
Eine wichtige Ausnahme:
Assistenzhunde haben grundsätzlich Zugang, auch wenn private Hunde sonst nicht erlaubt sind.
Wer Bürohunde zulassen möchte, sollte vorab einiges klären:
✔️ Schriftliche Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbSchG
✔️ Einzelfallprüfung statt Pauschalerlaubnis
✔️ Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
✔️ Klare Regeln zu Fluchtwegen, Ruhezonen und Tabu-Bereichen
✔️ Einbindung von Betriebsrat und Kollegen (Allergien, Ängste)
✔️ Widerrufsmöglichkeit, falls es Probleme gibt
Gut geregelt, kann der Büro-Hund das Betriebsklima spürbar verbessern. Ohne klare Struktur wird er schnell zur Haftungs- und Konfliktquelle.
Mehr dazu – inklusive Checkliste und Praxisbeispiel – im vollständigen Artikel. 👇
Hund im Büro erlaubt? Rechtslage, Gefährdungsbeurteilung, Pflichten für Arbeitgeber und Checkliste für den sicheren Bürohund im Betrieb.