Büro für Arbeitssicherheit

Büro für Arbeitssicherheit Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2

Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einer Fachkraft für Arbeitsicherheit (und einem Betriebsarzt) unterstützen lassen. Meist kommen diese Experten, je nach gewählter Betreuungsform, entweder regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen in den Betrieb. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen

, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren. Unternehmen können eine freiberuflich arbeitende Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen sicherheitstechnischen Dienst verpflichten.

23/12/2019

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