18/06/2026
Mit jedem neuen Schuljahr organisieren viele Familien die Betreuung der Kinder neu.
Was viele nicht wissen:
✅ Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, selbst wenn die Betreuung durch die Großeltern erfolgt.
Dafür müssen Eltern die Großeltern offiziell als Minijobber beschäftigen. Das geht unkompliziert über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren.
Wichtig dabei:
✔️ Es braucht einen schriftlichen Betreuungsvertrag mit klar geregelten Zeiten und Vergütungen.
✔️ Der Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
✔️ Die Vergütung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
✔️ Großeltern und Arbeitgeber (Eltern) müssen unterschiedliche Wohnanschriften haben.
✔️ Durch die Anmeldung besteht unter anderem Unfallversicherungsschutz und die Beschäftigung erfolgt rechtssicher.
💰 So können Betreuungskosten auch dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Betreuung nicht in einer Kita, einem Hort oder einer anderen Betreuungseinrichtung erfolgt.
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