09/05/2023
Unsere Dienstleistungen können über die Pflegeversicherung finanziert werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Monatlichen stehen Ihnen hierfür ein Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen so kann man einen Teil ( 40 Prozent ) ihrer Pflegeleistungen umwandeln lassen. Es stehen Ihnen auch finanziellen Mittel der Verhinderungspflege zur Verfügung.
Ich unterstütze Sie bei der Beantragung von Mitteln bei den Pflegekassen.
Privatzahler dürfen uns auch gerne kontaktieren und erhalten ein attraktives Angebot.