30/09/2025
Pflegegrad 1 – kleine Hilfe oder überflüssige Bürokratie?
Pflegegrad 1 wurde im Jahr 2017 mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs geschaffen. Er ist der niedrigste Pflegegrad und richtet sich an Menschen mit nur geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Das betrifft häufig Personen mit beginnenden körperlichen Einschränkungen oder leichter Demenz, die zwar noch überwiegend selbstständig sind, aber schon in bestimmten Alltagssituationen Unterstützung benötigen.
Die Grundlage für die Einstufung bildet das Neue Begutachtungsassessment (NBA). In sechs Modulen – Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – wird der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn der Gesamtpunktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten liegt.
Anders als die höheren Pflegegrade bietet Pflegegrad 1 keine klassischen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Stattdessen umfasst er ein Basispaket an Unterstützungen: den Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro pro Monat (früher 125 Euro), Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich sowie die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem und weitere Alltagshilfen. Auch Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige sind eingeschlossen.
Ende 2024 hatten bundesweit rund 860.000 Menschen Pflegegrad 1, das entspricht etwa 15 Prozent aller Pflegebedürftigen. Für viele ist dieser Grad der erste Kontakt mit dem System der Pflegeversicherung. Er ermöglicht eine frühe Entlastung, den Abbau von Barrieren in der Wohnung und die Prävention schwererer Pflegebedürftigkeit. Gerade die Zuschüsse für Umbauten können einen großen Unterschied machen.
Gleichzeitig ist Pflegegrad 1 seit seiner Einführung umstritten. Kritiker bemängeln die geringen Leistungen und den hohen Verwaltungsaufwand. Viele Antragsteller sind enttäuscht, wenn sie nach der Begutachtung nur Pflegegrad 1 erhalten. Politisch wird daher diskutiert, ob Pflegegrad 1 abgeschafft oder reformiert werden sollte.
Die Befürworter einer Abschaffung argumentieren mit Bürokratieabbau, Effizienzsteigerung und der geringen Wirkung der Leistungen. Befürworter des Erhalts verweisen hingegen auf die präventive Bedeutung, die Entlastung für Familien und die Möglichkeit, frühzeitig Barrieren zu beseitigen.
Damit bleibt Pflegegrad 1 ein Spannungsfeld: Er ist klein in seinen direkten Leistungen, aber groß in seiner symbolischen Wirkung. Denn er signalisiert, dass Unterstützung schon bei ersten Einschränkungen beginnt und nicht erst, wenn die Belastung massiv ist.
Die entscheidende Frage lautet daher: Sollte Pflegegrad 1 abgeschafft werden – oder ist er ein notwendiger Baustein, um Menschen frühzeitig zu unterstützen und langfristig Pflegekosten zu senken?