07/05/2012
Wie Sie die Arbeitslosenversicherung möglicherweise voll als Sonderausgabe absetzen können
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden im Gegensatz zur Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht in vollem Umfang als Sonderausgabe berücksichtigt.
Gegen diese unterschiedliche Einstufung wurde Verfassungsbeschwerde erhoben (Az. 2 BvR 598/12. Sie sollten deshalb gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch erheben und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragen.