Ingolstadt

Ingolstadt Hier finden Sie aktuelle Steuertipps, wie Sie ganz legal Steuern sparen können

07/05/2012

Wie Sie die Arbeitslosenversicherung möglicherweise voll als Sonderausgabe absetzen können
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden im Gegensatz zur Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht in vollem Umfang als Sonderausgabe berücksichtigt.
Gegen diese unterschiedliche Einstufung wurde Verfassungsbeschwerde erhoben (Az. 2 BvR 598/12. Sie sollten deshalb gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch erheben und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragen.

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