21/10/2019
Dr. Titel in Deutschland
Für Sie als Arzt ist es natürlich wichtig zu erfahren, wie ein in Ungarn oder Rumänien erworbener Doktortitel in Deutschland genutzt werden kann. Im Prinzip ist das auch kein Problem, jedoch gibt es dabei auch etwas zu beachten, deshalb möchten wir Ihnen dabei behilflich sein diese Dinge besser zu verstehen.
Ungarn:
Bereits im Jahr 2014 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Ungarn ein Äquivalenzabkommen zwischen den Staaten abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die in Ungarn erworbenen Dr. Titel auch in Deutschland geführt werden dürfen. In Ungarn werden diese nach erfolgreicher Beendigung des Medizinstudiums mit „dr. med.“ geführt. Dies geht auch in Deutschland mit dem Zusatz des Namens der verleihenden Institution. Ein Beispiel: Wenn Sie in Budapest studierten, dann lautet Ihr „dr. med. Univ. Semmelweis“ Denn es handelt sich hierbei um Berufsdoktorate.
Da in Deutschland zur Erlangungen des „Dr. med.“ eine Promotion erforderlich ist, darf ein Berufsdoktorat nicht als Dr. med. geführt werden, sondern nur so wie die Hochschule ihn verliehen hat, nämlich „dr. med.“ mit dem Zusatz der verleihenden Institution.
Falls Sie in Ungarn ein PhD-Studium erfolgreich absolviert haben, ist ein anderes Vorgehen erforderlich. Diese Absolventen können in Deutschland den „großen“ Dr. verwenden, da es sich hierbei um einen Titel mit Dissertation handelt.
WICHTIG IST! Jeder Arzt ist dafür verantwortlich den Titel korrekt zu führen.
Da das Arztrecht in die Aufgabenbereiche der Bundesländer fällt, werden die Einhaltung der Regeln von den dortigen Ärztekammern überwacht. Es ist aus diesem Grund erforderlich, eine schriftliche Anfrage an die zuständige Ärztekammer zu richten.
Wenn Sie z.B. durch uns eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, übernehmen wir die Anfrage gerne für Sie. Die meisten Dokumente liegen uns durch das Approbationsverfahren ohnehin vor und wir können diese nutzen.
Rumänien:
Zwischen Deutschland und Rumänien besteht leider kein ausdrückliches Äquivalenzabkommen, hier gilt das allgemein gültige Abkommen des Kultusministeriums. In diesen Fällen muss der Titel in Originalform geführt werden. Der Grad kann so abgekürzt werden, wie es im Herkunftsland üblich ist. Es muss ein Hinweis auf die verleihende Hochschule hinzugefügt werden
Auch für rumänische Ärzte gilt das Erfordernis einer schriftlichen Anfrage bei der Ärztekammer des zuständigen Bundeslandes, auch hier können Sie uns gerne in Anspruch nehmen, wenn wir das Approbationsverfahren für Sie bei einer Vermittlung durchführen.