22/05/2026
Diese 5 Förderungen kennen die meisten Gründer in NRW nicht:
Wir werden fast jede Woche gefragt:
„Gibt es eigentlich staatliche Förderung für meine Gründung?"
Die Antwort: Ja. Und zwar mehr als die meisten denken.
Hier sind 5 Förderungen, die für Gründer in NRW besonders relevant sind – und die viel zu selten genutzt werden:
▸ KfW-Gründerkredit (ERP-Gründerkredit STARTGELD)
Bis zu 200.000 € (bei Team-Gründungen: je Gründer) – auch für Gründer ohne Eigenkapital.
Der VORTEILl: Die KfW übernimmt 80 % des Risikos. Die "normale" Bank hat somit nur 20 % Risiko.
Das macht die Zusage für Gründer deutlich wahrscheinlicher.
▸ NRW.BANK Gründungskredit (bis 200.000 €)
UND
NRW.BANK Gründung & Wachstum (bis 10 Mio. €)
Speziell für NRW. Günstige Konditionen, lange Laufzeiten.
Wird von vielen Beratern schlicht vergessen.
▸ GRÜNDUNGS-ZUSCHUSS der Agentur für Arbeit
Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Bis zu 15 Monate Unterstützung.
Wird erschreckend selten beantragt – oft weil niemand erklärt, wie es geht.
▸ GRÜNDERSTIPENDIUM NRW
Speziell für innovative Gründungsvorhaben in NRW.
Bis zu 1.200 € pro Monat für bis zu einem Jahr – plus professionelles Coaching.
Ideal für Gründer, die noch in der Entwicklungsphase ihrer Idee stecken.
▸ EXIST-Gründerstipendium
Für technologieorientierte Gründungen aus dem Hochschulumfeld.
Bis zu 3.000 € pro Monat für bis zu einem Jahr.
Das Wichtige:
Diese FÖRDERUNGEN lassen sich oft KOMBINIEREN.
Wer weiß wie – kommt mit deutlich weniger Eigenkapital zur Finanzierung.
Du willst wissen, welche Förderungen für deine konkrete Gründung infrage kommen?
Schreib uns – wir checken das kostenlos in einem 30-Minuten-Gespräch.