Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann

Schuldner- und Insolvenzberatung Stefan Habermann Ihr kompetenter Partner in finanziellen Notlagen, wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben !

Die Schuldner- und Insolvenzberatung für alle Menschen mit Geldproblemen. Unsere Regionen: Raum Hanau, Offenbach, Frankfurt & Seligenstadt Wir unterstützen Sie zuverlässig in der Schuldnerberatung, der Schuldenregulierung und beim Antrag eines Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz bzw. Regelinsolvenz) mit Kompetenz, Diskretion und Engagement. Wenn Sie finanzielle Sorgen belasten

, sind Sie bei uns genau richtig, gemeinsam finden wir den Weg in eine schuldenfreie Zukunft. Mit unserer fundierten Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite als starker Partner für Privatpersonen & Selbstständige. In einem ersten vertraulichen kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und entwickeln für Sie eine individuelle Lösung. Unser Hauptziel ist es, Ihnen schnell unkompliziert weiterzuhelfen, damit Ihre wirtschaftliche Zukunft neu beginnen kann.

Wenn das Insolvenzverfahren nicht mehr tragfähig istImmer mehr Unternehmen geraten 2026 in eine Situation, in der nicht ...
23/06/2026

Wenn das Insolvenzverfahren nicht mehr tragfähig ist

Immer mehr Unternehmen geraten 2026 in eine Situation, in der nicht nur das operative Geschäft zusammenbricht – sondern sogar das Insolvenzverfahren selbst scheitert.

Kommt es zu einer „Insolvenz ohne Masse“, weist das Gericht den Antrag zurück, weil nicht einmal die grundlegenden Verfahrenskosten gedeckt werden können. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: offene Forderungen sind kaum noch realisierbar.

Besonders betroffen sind inzwischen auch Bereiche, die lange als stabil galten – etwa Pflege & Gesundheit, IT‑Services, Gastronomie, Handwerk oder das Transportwesen. Hohe Energie‑ und Personalkosten, ausbleibende Aufträge und fehlende Liquidität führen dazu, dass selbst der letzte Rettungsanker – das Verfahren – nicht mehr greift.

Für Geschäftsführer ist das ein Warnsignal:
Wer zu spät reagiert, riskiert nicht nur die Abweisung des Antrags, sondern auch persönliche Haftung. Frühzeitige Beratung eröffnet Alternativen wie Sanierung, Vergleichslösungen oder eine geordnete Regelinsolvenz, bevor die Situation endgültig kippt.

Wir unterstützen bundesweit – diskret, schnell und rechtssicher.
Jetzt handeln, bevor das Verfahren scheitert.

Was ist eine Restschuldbefreiung – und welche Rolle spielt die Wohlverhaltensphase?Die Restschuldbefreiung ist das wicht...
21/06/2026

Was ist eine Restschuldbefreiung – und welche Rolle spielt die Wohlverhaltensphase?

Die Restschuldbefreiung ist das wichtigste Ziel eines Insolvenzverfahrens: Sie ermöglicht einen vollständigen schuldenfreien Neustart, unabhängig davon, wie hoch die Schulden waren. Nach erfolgreichem Abschluss werden alle noch offenen Forderungen erlassen – ein enormer Schritt für Menschen, die unter finanzieller Belastung leiden.

Damit die Restschuldbefreiung erteilt werden kann, müssen Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase durchlaufen. Sie dauert in der Regel 3 Jahre und ist der Zeitraum, in dem bestimmte Pflichten erfüllt werden müssen. Dazu gehören u. a. die Ausübung einer zumutbaren Arbeit, das Melden von Änderungen sowie die Abgabe pfändbarer Einkommensanteile. Wer diese Vorgaben einhält, erhält am Ende die Restschuldbefreiung – und damit einen echten wirtschaftlichen Neuanfang.

Die Wohlverhaltensphase ist also kein „Strafabschnitt“, sondern der Weg zur Entschuldung. Sie schafft Klarheit, Struktur und Sicherheit. Viele Betroffene erleben bereits während dieser Zeit eine deutliche Entlastung, weil Pfändungen gestoppt werden und Gläubiger keinen Druck mehr ausüben dürfen.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Insolvenz oder ein Vergleich für Sie sinnvoll ist, finden Sie in unserem Wissensbereich viele hilfreiche Informationen.

Schulden durch Rückforderungen der Krankenkasse – die übersehene GefahrViele Menschen wissen nicht, dass Krankenkassen i...
19/06/2026

Schulden durch Rückforderungen der Krankenkasse – die übersehene Gefahr

Viele Menschen wissen nicht, dass Krankenkassen in bestimmten Fällen Beiträge rückwirkend nachfordern dürfen – oft für mehrere Jahre. Besonders betroffen sind Selbstständige, Personen mit schwankendem Einkommen oder Menschen, die ihre Einkommensnachweise verspätet eingereicht haben. Die Folge: plötzlich hohe Nachforderungen, die schnell vierstellige Beträge erreichen können.

Das Problem: Diese Forderungen gelten als Sozialversicherungsbeiträge und werden von Krankenkassen konsequent vollstreckt. Mahnungen, Säumniszuschläge und Vollstreckungsankündigungen folgen oft innerhalb weniger Wochen. Viele Betroffene geraten dadurch in eine akute finanzielle Krise – obwohl sie die Nachzahlung weder geplant noch realistisch stemmen können.

Eine professionelle Schuldnerberatung kann hier entscheidend helfen:
Wir prüfen, ob die Berechnung korrekt ist, ob Stundungen oder Raten möglich sind und ob eine Reduzierung der laufenden Beiträge erreichbar ist. Bei bereits eingeleiteten Vollstreckungen entwickeln wir einen klaren Handlungsplan, um die Situation zu stabilisieren und weitere Kosten zu verhindern.

Rückforderungen der Krankenkasse gehören zu den am meisten unterschätzten Schuldenarten – und sie treffen Betroffene oft völlig unvorbereitet.

Schulden durch Energie‑Nachforderungen – die unterschätzte GefahrViele Haushalte erleben aktuell eine böse Überraschung:...
19/06/2026

Schulden durch Energie‑Nachforderungen – die unterschätzte Gefahr

Viele Haushalte erleben aktuell eine böse Überraschung: hohe Energie‑Nachforderungen, die oft erst Monate später eintreffen. Besonders gefährlich wird es, wenn Abschläge zu niedrig angesetzt wurden oder Bonus‑Modelle wegfallen. Aus einer scheinbar kleinen Nachzahlung entstehen schnell Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen oder sogar Kontopfändungen.

Wichtig zu wissen: Energie‑Schulden gehören zu den häufigsten Ursachen für akute Zahlungsunfähigkeit – und sie lassen sich in vielen Fällen außergerichtlich regulieren. Wir prüfen, ob Ratenvereinbarungen möglich sind, ob Sperren verhindert werden können und welche Entlastungswege realistisch sind. Bei bereits laufenden Pfändungen oder drohender Insolvenz entwickeln wir einen klaren Plan, der wieder Struktur und Sicherheit schafft.

Wer früh reagiert, verhindert teure Folgeschäden.
Wir unterstützen Sie dabei, Energie‑Schulden rechtzeitig zu stoppen und eine stabile Lösung zu finden.

Die Sperrfrist bei einer erneuten Insolvenz (InsO)Hat ein Schuldner bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen, kann er ...
10/06/2026

Die Sperrfrist bei einer erneuten Insolvenz (InsO)

Hat ein Schuldner bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen, kann er bei einem erneuten Antrag einer sogenannten Sperrfrist unterliegen. Diese Frist legt fest, wann eine neue Restschuldbefreiung rechtlich wieder möglich ist.

🧾 Was bedeutet Sperrfrist?
Eine Sperrfrist ist eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, in der ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung unzulässig ist. Sie soll verhindern, dass das Insolvenzverfahren als regelmäßiges Mittel zur Schuldenbefreiung missbraucht wird.

⚖️ Sperrfristen nach § 287a Abs. 2 InsO
Nach erteilter Restschuldbefreiung:
Eine neue Restschuldbefreiung ist erst nach 11 Jahren möglich (§ 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Diese Frist gilt für alle Insolvenzanträge, die seit dem 01.10.2020 gestellt wurden.
Eine 10‑jährige Frist gilt nur noch für Altfälle (Anträge vor dem 01.10.2020, Art. 103k Abs. 3 EGInsO).

Nach Versagung wegen Insolvenzstraftat:
5 Jahre Sperrfrist (§ 287a Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Nach Versagung aus anderen Gründen:
3 Jahre Sperrfrist (§ 287a Abs. 2 Nr. 3 InsO).

🏢 Firmeninsolvenz
Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG) gelten keine Sperrfristen. Wird ein Unternehmen erneut zahlungsunfähig, muss die Geschäftsführung unverzüglich Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO), um persönliche Haftung oder Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Schuldnerberatung OnlineDie Schuldnerberatung online wird für immer mehr Menschen zur idealen Lösung: schnell, sicher un...
10/06/2026

Schuldnerberatung Online

Die Schuldnerberatung online wird für immer mehr Menschen zur idealen Lösung: schnell, sicher und komplett digital – ohne Anfahrt, ohne Wartezeiten. Wer beruflich stark eingebunden ist, Familie hat oder diskrete Unterstützung sucht, profitiert von einer Beratung, die sich flexibel in den Alltag integrieren lässt.

Unsere digitale Beratung bietet bundesweit Soforthilfe bei Pfändungsschutz, P‑Konto‑Bescheinigung, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und außergerichtlichen Lösungen. Alle Unterlagen können sicher online übermittelt werden – schnell, vertraulich und DSGVO‑konform.

Im Videogespräch oder telefonisch klären wir Ihre finanzielle Situation, prüfen Gläubigerpost, berechnen realistische Optionen und entwickeln einen klaren Weg aus den Schulden. Die Erstberatung ist kostenlos und kann jederzeit online gebucht werden.

Ob berufstätig, selbstständig, Eltern oder Ratsuchende außerhalb des Rhein‑Main‑Gebiets – unsere Online‑Schuldnerberatung ist bundesweit verfügbar und bietet echte Entlastung, wenn es schnell gehen muss.

Jetzt informieren:
www.schuldnerberatung.expert/leistungen/schuldnerberatung-online/

Fehler im Insolvenzantrag – was tun bei Ablehnung?Ein Insolvenzantrag kann abgelehnt werden, wenn wichtige Angaben fehle...
09/06/2026

Fehler im Insolvenzantrag – was tun bei Ablehnung?

Ein Insolvenzantrag kann abgelehnt werden, wenn wichtige Angaben fehlen – etwa Vermögenswerte, Verträge, Konten oder laufende Verpflichtungen. Solche Fehler passieren häufig und führen schnell zu einer Zurückweisung durch das Insolvenzgericht. Entscheidend ist: Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie keine Privatinsolvenz mehr beantragen können.

Wird der Antrag wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen, dürfen Sie den kompletten Antrag überarbeiten und erneut einreichen. Eine Sperrfrist entsteht dabei in der Regel nicht, da keine Restschuldbefreiung versagt wurde, sondern lediglich formale Voraussetzungen fehlten. Wichtig ist, dass der neue Antrag vollständig, korrekt und nachvollziehbar ist.

Dazu gehört, alle Vermögenswerte und Verpflichtungen lückenlos anzugeben – von Bankkonten über Versicherungen bis hin zu Verträgen, Forderungen und sonstigen relevanten Unterlagen. Auch frühere Selbstständigkeit, offene Steuerforderungen oder bestehende Pfändungen müssen vollständig erfasst werden. Je vollständiger die Angaben, desto schneller kann das Gericht den Antrag prüfen und das Verfahren eröffnen.

Eine sorgfältige Überarbeitung verhindert erneute Verzögerungen und erhöht die Chance, dass das Insolvenzverfahren ohne weitere Rückfragen eingeleitet wird.

Insolvenzverfahrensrechner – Privatinsolvenz oder RegelinsolvenzWer ein Insolvenzverfahren plant, steht oft vor der Frag...
09/06/2026

Insolvenzverfahrensrechner – Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Wer ein Insolvenzverfahren plant, steht oft vor der Frage: Gilt für mich die Privat‑ oder die Regelinsolvenz?
Unser Insolvenzverfahrensrechner gibt Ihnen in wenigen Sekunden eine klare Orientierung und hilft, typische Fehler beim Antrag zu vermeiden.

Anhand weniger Angaben – etwa zu Ihrer beruflichen Situation, Anzahl der Gläubiger und bestehenden Verbindlichkeiten – zeigt der Rechner, welches Verfahren für Ihren Fall einschlägig ist.
Er basiert auf den aktuellen Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) und eignet sich für Privatpersonen, Selbstständige und ehemalige Unternehmer, die eine schnelle und zuverlässige Ersteinschätzung benötigen.

👉 Jetzt kostenlos nutzen:
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Rechtshinweis: Die Ergebnisse stellen eine unverbindliche Ersteinschätzung dar und ersetzen keine rechtliche Beratung. Angaben ohne Gewähr; Haftung ausgeschlossen.

Pfändung durch das Finanzamt: Was sich mit Beginn der Insolvenz wirklich ändertViele Schuldner erleben den größten Druck...
08/06/2026

Pfändung durch das Finanzamt: Was sich mit Beginn der Insolvenz wirklich ändert

Viele Schuldner erleben den größten Druck kurz vor der Insolvenzeröffnung: Das Finanzamt pfändet Konten, sperrt Guthaben oder leitet Lohnpfändungen ein. Diese Maßnahmen sind vor dem Verfahren zulässig und bleiben wirksam, solange die Insolvenz noch nicht eröffnet ist. Genau in dieser Phase verlieren viele Betroffene unnötig Einkommen, obwohl die Entschuldung längst möglich wäre.

Mit dem Beginn der Insolvenz ändert sich die Rechtslage jedoch vollständig. Ab dem Eröffnungsbeschluss darf das Finanzamt keine neue Pfändung mehr durchführen und keine bestehende Pfändung aufrechterhalten. Jede Vollstreckung muss sofort eingestellt werden. Auch Kontosperren sind unzulässig, sobald das Gericht die Eröffnung bestätigt hat. Das schützt Einkommen, verhindert weitere Eingriffe und sorgt dafür, dass das Konto wieder nutzbar wird.

Der entscheidende Punkt: Wer zu spät handelt, verliert oft mehrere Monatsgehälter, obwohl diese rechtlich geschützt wären. Wer rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt, stoppt die Vollstreckung des Finanzamts zuverlässig und startet das Verfahren ohne zusätzliche Verluste.

Unterschied zwischen P‑Konto‑Rechner, Pfändungsrechner & InsolvenzrechnerViele Betroffene fragen sich, welchen Rechner s...
07/06/2026

Unterschied zwischen P‑Konto‑Rechner, Pfändungsrechner & Insolvenzrechner

Viele Betroffene fragen sich, welchen Rechner sie bei Schulden, Pfändung oder drohender Insolvenz nutzen sollen. Die drei wichtigsten Tools – P‑Konto‑Rechner, Pfändungsrechner und Insolvenzrechner – werden oft verwechselt, erfüllen aber völlig unterschiedliche Aufgaben.

Der P‑Konto‑Rechner zeigt, wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto ist. Er berücksichtigt Unterhaltspflichten, Kindergeld und besondere Bescheinigungen. Dieser Freibetrag schützt ausschließlich das Guthaben auf dem Konto.
👉 https://www.schuldnerberatung.expert/schuldenratgeber/p-konto-rechner/

Der Pfändungsrechner berechnet, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Grundlage ist die aktuelle Pfändungstabelle. Hier geht es also nicht um das Konto, sondern um Lohn, Rente oder andere regelmäßige Einnahmen.
👉 https://www.schuldnerberatung.expert/schuldenratgeber/pfaendungsrechner/

Der Insolvenzrechner hilft Ihnen einzuschätzen, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Er zeigt die voraussichtliche Dauer, den pfändbaren Betrag, mögliche Kosten und ob ein Vergleich statt einer Insolvenz realistisch wäre.
👉 https://www.schuldnerberatung.expert/schuldenratgeber/insolvenz-rechner/

Alle drei Rechner ergänzen sich – aber keiner ersetzt den anderen. Wenn Sie unsicher sind, welchen Rechner Sie benötigen oder wie Sie die Ergebnisse richtig deuten, können Sie uns jederzeit direkt ansprechen.

Adresse

Hanauer Str. 33 B
Kilianstädten
61137

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 19:00
Dienstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 19:00
Donnerstag 09:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 19:00
Samstag 09:00 - 19:00

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