16/03/2026
Auch wenn davon auszugehen ist, dass die TRGS 529 im Laufe des Jahres an den von der EU im Rahmen der CLP-Verordnung vorgegebenen Gesetzesrahmen hinsichtlich der Einstufung von akuter Toxizität vom Biogasbestandteil H2S angepasst werden muss, um rechtskonform mit der GefStoffV zu sein, so ergeben sich für Anlagenbetreiber weiterhin Tätigkeiten, bei denen ein gültiges Zertifikat über die erworbene Fachkunde benötigt wird. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und das sog. Freimessen bei Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Gasaustritt führen können.
Der Kurs "Betreiberqualifikation – Fachkunde Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas gem. TRGS 529 und TRAS 120" wird praxisnah und fundiert dieses Wissen teilen. Er findet vom 25. – 26. März 2026 statt und wird vom IBBK gemeinsam mit der Akademie Schloss Kirchberg und in Kooperation mit der FnBB e.V. durchgeführt.
https://www.ibbk-biogas.de/termine/biogas-intensiv-marz-2026/