23/07/2020
Bereit für die anstehenden Änderungen die sich aus der Neufassung des §20 EStG für Sie und ihre Kunden ergeben? Änderungen in der Unterjährigen Verlustverrechnung ergeben, ziehen erheblichen Anpassungsbedarf in der Berechnung der Steuerergebnisse nach sich. Arbeiten sie an Ihrer aktualisierten Lösung zur Bewertung der Geschäftsvorfälle? Gerne unterstützen wir Ihre Projekte in dieser herausforderten Phase!