01/06/2021
Corona-Sonderzahlung:
Der Zeitraum für die Zuwendung der steuerfreien Corona-Prämie
i. H. v. 1.500,00 € wird bis zum 31.03.2022 verlängert.
Die Verlängerung gilt für alle Mitarbeiter, die bisher noch nicht die volle Höhe der Corona-Sonderzahlung erhalten haben.
Wünschen Sie diesbezüglich eine Beratung steht Ihnen das Team der Steuerkanzlei Holger Hering gerne zur Verfügung.