08/01/2025
Das Zugferd hält Einzug in der Buchhaltung 🐴
Seit 1.1.2025 gilt die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen ☝️
👉ab 1.1.2025: E-Rechnungen müssen empfangen werden können
👉ab 1.1.2027: Erstellung und Versand von E-Rechnungen im B2B Bereich (Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 € sind noch befreit)
👉ab 1.1.2028: ausschließlich E-Rechnungen zulässig
👉 zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gelten die Formate
❌ X-Rechnung oder
🐴Zugferd