Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Der Verein wurde gegründet, um eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle zu gründen und zu betreiben. Der Verein handelt vollkommen selbstständig.

Möglichkeiten erkennen - Chancen nutzen - Selbsthilfe stärken

Eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle für Lübeck
Träger
Der gemeinnützige Verein zur Förderung der Teilhabe in Lübeck e.V. ist ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen und unterschiedlichen Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Selbsthilfevereinen. Der Verein wurde mit dem Ziel gegründet, die gleich

berechtigte Teilhabe von Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu befördern. Aufgabe des Vereins ist es insbesondere, eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle nach § 32 SGB IX und der entsprechenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu errichten und zu betreiben. Durch die unabhängige Teilhabeberatung sollen Menschen mit (drohender) Behinderung im Sinne des Empowermentansatzes der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) darin gefördert werden, mehr Eigenverantwortung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensgestaltung zu übernehmen. Unabhängigkeit
Das gemeinsame Vorgehen von Bürgerinnen und Bürgern und unterschiedlichen Institutionen der Eingliederungshilfe sowie Selbsthilfevereinen sichert die Unabhängigkeit der Teilhabeberatungsstelle, unabhängig sowohl von Leistungserbringern als auch von Leistungsträgern. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Leitgedanken
Leitgedanke ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit (drohender) Behinderung. Ihre Position gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreieck soll gestärkt werden. Die Individualisierung der Leistungen bringt einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erfüllt eine Wegweiserfunktion im gegliederten System und tritt neben die gesetzlichen Beratungspflichten der Rehabilitationsträger und ergänzt diese. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle steht für alle Menschen mit (drohender) Behinderung offen. D.h., dass Beratungen zur Förderung der Teilhabe für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungsarten angeboten werden. Für sehr spezielle Beratungsanliegen wird mit bestehenden Beratungsangeboten kooperiert werden. Die Teilhabeberatung ist ausschließlich den Ratsuchenden verpflichtet und geht von ihren Wünschen aus. Sie sollen darin gestärkt werden, ihre Anliegen gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern auf ‚Augenhöhe‘ vertreten zu können. Dabei wird insbesondere die Beratungsmethode des Peer-Counseling berücksichtigt. Das Ziel ist die Verbesserung der individuellen Teilhabemöglichkeit im Lebensumfeld der Ratsuchenden im Sinne der Inklusion. Beratungen
Die Beratungen greifen ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden auf. Sie erfolgen unter Berücksichtigung
- medizinischer,
- psychosozialer und
- sozialrechtlicher Aspekte. Sie sind
- lebensweltorientiert und
- beziehen das soziale Umfeld auf Wunsch der Ratsuchenden mit ein. Auch Angehörige von Menschen mit (drohender) Behinderung können die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Teilhabeberatung bietet insbesondere auch vor der Beantragung konkreter Leistungen Hilfe zur:
- Orientierung: Wie möchte ich leben? Welche Hilfen benötige ich? Welche Hilfen gibt es wo?
- Planung: Wie können diese Unterstützungsleistungen in meinem Lebensumfeld und Alltag aussehen?
- Entscheidung: Was möchte ich wo beantragen? Die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Erkrankungen und/oder Behinderungen, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern und Frauen in Gesprächssituationen und sensible Themen wie z.B. Scham, Gewalterfahrungen, sexuelle Übergriffe werden berücksichtigt. Das Team der Beratungsstelle setzt sich aus Frauen und Männern zusammen. Die Beratungsstelle berät beim Antragsverfahren und erläutert die Rechte und Pflichten bei der Antragstellung und entsprechende Verfahrensregelungen. Die Begleitung im Teilhabeverfahren bzw. Gesamtplanverfahren ist auf Wunsch möglich. Beratung im Widerspruchsverfahren und Rechtsberatung wird nicht angeboten. Bei Bedarf wird auf entsprechende Stellen hingewiesen (z.B. die Unabhängige Beschwerdestelle, juristische Beratung, das Beratungshilfegesetz). Zugang
Die Teilhabeberatung wird in verschiedenen Dimensionen barrierefrei angeboten:
- Die Räume sind barrierefrei zu erreichen. Auch in den Räumen können sich die Ratsuchenden barrierefrei bewegen.
- Beratungen werden zu unterschiedlichen Zeiten angeboten.
- Die Beratungsstelle ist sowohl persönlich und telefonisch sowie über Social Media zu erreichen.
- Die Beratungen werden den individuellen Fähigkeiten zur persönlichen Kommunikation angepasst (z.B. mündlich, schriftlich, mit Gebärdensprache, leichte Sprache, Anpassung der Beratungsmethode).
- Hausbesuche werden bei Bedarf angeboten.
- Beratungen im Tandem (Profi aus Erfahrung und Profi durch Beruf) sind auch möglich. Den Ratsuchenden entstehen keine Kosten für die Beratung oder irgendwelche sonstigen Verpflichtungen. Die Beratungen werden für Lübecker Bürger angeboten. Auch aus den umliegenden Gemeinden der Hansestadt Lübeck können Ratsuchende die Beratungsstelle aufsuchen. Team
Das Team besteht aus Profis aus Erfahrung und Profis durch Beruf. Um eine breite Palette an Kenntnissen und Erfahrungen abdecken zu können, wird es mehrere Teilzeitstellen geben. Dabei wird die Methode des Peer-Counseling besondere Berücksichtigung finden mit mindestens der Hälfte der Stellen. Wir setzen eine hohe persönliche Reflexionsfähigkeit voraus. Bei Profis aus Erfahrung gehen wir nach Möglichkeit von einer abgeschlossenen Ausbildung als Peer-Berater oder Ex-In aus. Bei der Qualifikation von Profis durch Beruf erwarten wir einen entsprechenden Fachhochschulabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung. Regelmäßige Fortbildungen sollen die Beraterinnen und Berater auf dem jeweils neuesten Stand des Sozial- und Rehabilitationsrechts, der Beratungsmethoden sowie des bestehenden Angebotes an Unterstützungsleistungen bringen. Supervision wird ein selbstverständlicher Teil der Arbeit sein. Auch ehrenamtliche Kräfte sollen eingebunden werden. Sie sollten kommunikativ sein und Interesse an der Fortbildung zu Fachthemen sowie zum inhaltlichen Austausch mit den anderen Fachkräften der Beratungsstelle und den anderen ehrenamtlich Tätigen mitbringen. Für sie wird es speziell zugeschnittene Fortbildungen geben. Datenschutz und Qualitätssicherung
Die Beratungsstelle wird sich den Grundlagen des Datenschutzes des Paritätischen Wohlfahrtverbandes anschließen und diese umsetzen. Die Ratsuchenden geben grundsätzlich selbst die Informationen über sich, die für eine gute Beratung notwendig sind. Auf ausdrücklichen Wunsch der Ratsuchenden und mit ihrer schriftlichen Einwilligung kann die Beratungsstelle Informationen über die Ratsuchenden bei Ärzten, Einrichtungen und Ämtern anfordern. Die Beratungsstelle gibt grundsätzlich keine Informationen über die Ratsuchenden an Dritte weiter. Die Beratungen werden statistisch anonymisiert erfasst, um eine Auswertung z.B. im Hinblick auf die Anzahl der Ratsuchenden, über deren Alter, Geschlecht und Behinderung sowie über deren Anliegen und das Ergebnis der Beratungen vornehmen zu können (Evaluation). Hier wird ebenso wie bei der Einhaltung von Qualitätsstandards mit der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Fachstelle eng zusammengearbeitet. Die Ratsuchenden werden zu ihrer Zufriedenheit mit der Beratung befragt. Im Weiteren werden Erfahrungen darüber ausgewertet, an welchen Stellen die Wünsche der Ratsuchenden auf individuelle Hilfeleistungen vom bestehenden Angebot nicht abgedeckt werden können. Diese Erkenntnisse werden bei den zuständigen Stellen in Lübeck eingebracht. Die Teilhabeberatungsstelle berücksichtigt und reflektiert fortlaufend geschlechtsspezifische Aspekte hinsichtlich des Aufbaus der Beratungsstelle, des Zugangs, der Durchführung der Beratungen und der Evaluation sowie des eingesetzten Personals. Vernetzung
Bei sehr speziellen Beratungsanliegen oder der Notwendigkeit von Dolmetscherleistungen wird die Teilhabeberatungsstelle auf externe Kräfte zurückgreifen. Der Verein wird sich mit Beratungsstellen und Selbsthilfevereinen im Raum Lübeck vernetzen. Die Zusammenarbeit des Vereins mit anderen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen in Schleswig-Holstein wird angestrebt. Der Verein beantragt die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein. Finanzierung
Der gemeinnützige Verein zur Förderung der Teilhabe in Lübeck e.V. finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge (ab 1 € pro Monat für natürliche Personen) und Spenden. Für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle wurde eine Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.

Adresse

Fünfhausen 1
Lübeck
23552

Aus Richtung ZOB/Hauptbahnhof: Linie 3 Richtung Eichholz, Haltestelle Beckergrube; Linie 12 Richtung Normannenweg, Haltestelle Beckergrube; Linie 30 Richtung Gneversdorf, Haltestelle Beckergrube+++ Aus Richtung Gustav Radbruch Platz: Linie 10 Richtung Seretz am Rugenberg, Haltestelle Stadttheater; Linie 11 Richtung Oberbüssauer Weg, Haltestelle Stadttheater; Linie 12 Richtung Oberbüssauer Weg, Haltestelle Stadttheater; Linie 21 Richtung City Park, Haltestelle Stadttheater; Linie 32 Richtung Stephensonstraße, Haltestelle Stadttheater; Linie 39 Richtung ZOB/Hauptbahnhof, Haltestelle Stadttheater

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00

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