14/02/2025
Neue DGUV Vorschrift 2: Was sich 2025 ändert!
Die DGUV hat die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 sowie die neue DGUV Regel 100-002 veröffentlicht. Damit wird die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung verständlicher, moderner und praxisnäher gestaltet.
🔹 Wesentliche Änderungen*
✔ Neues Betreuungskonzept für Kleinstbetriebe: Kompetenzzentren übernehmen die Betreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
✔ SiFa-Ausbildung wird zugänglicher: Erweiterte Zugangsvoraussetzungen ermöglichen mehr Fachkräften den Einstieg.
✔ Telemedizin & digitale Betreuung: Unternehmen können Arbeitsschutz künftig flexibler organisieren – mit bis zu 50 % Telebetreuung, je nach Branche.
✔ Mindesteinsatzzeiten angepasst: In Betreuungsgruppe III wurden die Zeiten halbiert, um eine effizientere Betreuung zu ermöglichen.
✔ Bessere Struktur & Klarheit: Die Vorschrift wurde sprachlich und inhaltlich vereinfacht – verpflichtende und empfehlende Teile sind nun klar getrennt.
✔ Interdisziplinärere Arbeitssicherheit: Neben Technikern und Ingenieuren können nun auch Experten aus Psychologie, Arbeitswissenschaften oder Ergonomie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden.
Die neuen Mustertexte stehen bereits zum Download bereit. Die trägerspezifischen Fassungen folgen 2025 mit der offiziellen Inkraftsetzung.
📥 Jetzt informieren:
🔗 Link zur DGUV Vorschrift 2:https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/downloads/dguv_vorschrift_2_mustertext_final_fassung_2024.pdf
🔗 Link zur DGUV Regel 100-002:https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/downloads/dguv_regel_100_002_mustertext_final_fassung_2024.pdf
Diese Änderungen bringen eine praxisnahe, ressourcenschonende und zeitgemäße Umsetzung des Arbeitsschutzes in Betrieben.