Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. Beratungsstelle Lam Robert Jaeger

Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. Beratungsstelle Lam Robert Jaeger Der Mitgliedsbeitrag wird anhand der Beitragsstaffel festgesetzt. Beratungsstelle Robert Jaeger

08/02/2023

Gutschein-Aktion !!

Auch für das Beitragsjahr 2023 bekommt bei mir jedes neue Mitglied einen Tankgutschein im Wert von 20 Euro und zusätzlich wird die Aufnahmegebühr von ebenfalls 20 Euro erlassen.

Neu ab Veranlagungsjahr 2022:
Ab Veranlagungsjahr 2022 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch Steuerpflichtigen im Besitz einer PV-Anlage (bis 30 kwp) unter bestimmten Voraussetzungen die Steuererklärung erstellen.

Ihr Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstelle Lam, Schattenau-Gasse 6
Tel.: 09943/943666
[email protected]

18/02/2022

Mobilitätsprämie: Was ist das, wer bekommt sie und wie wird sie beantragt?

Für Pendler gibt es in den Jahren 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale. Weil davon aber nicht jeder profitiert, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt.

Inhalt

Entfernungspauschale 2021 bis 2026

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Mobilitätsprämie: Rechenbeispiel

Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsprämie

Wichtiges zur Mobilitätsprämie auf einen Blick

Warum wird die Entfernungspauschale erhöht und die
Mobilitätsprämie gezahlt?

Ratgeber zu Werbungskosten und Fahrtkosten


Entfernungspauschale 2021 bis 2026

2021 bis 2026 gilt eine Erhöhung der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fernpendler, also der absetzbaren Werbungskosten für den Weg zum Arbeitsplatz: Sie steigt ab dem 21. Kilometer

ab 01.01.2021 bis 31.12.2023 von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km,

ab 01.01.2024 bis 31.12.2026 von 0,35 Euro/km auf 0,38 Euro/km.

Das gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Die Regeln zur Entfernungspauschale bleiben unverändert. Das heißt: Auch die ab dem 21. Entfernungskilometer höhere Entfernungspauschale gilt grundsätzlich unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Der Höchstbetrag (vor allem für Bahnfahrer) beträgt weiterhin 4.500 Euro jährlich, soweit kein Pkw für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird.

Ist Ihre erste Tätigkeitsstätte weniger als 21 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt, ändert sich für Sie also nichts.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlen keine Einkommensteuer und profitieren daher eigentlich nicht von der Erhöhung der Entfernungspauschale.

So hoch ist der Grundfreibetrag 2021 und 2022

2021: 9.744 Euro (Ledige) bzw. 19.488 Euro (Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)

2022: 9.984 Euro (Ledige) bzw. 19.968 Euro (Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)

Das Finanzamt zahlt in diesen Fällen auf Antrag eine Mobilitätsprämie aus, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt.

Auch Auszubildende gehören oft zu den Geringverdienern und können die Mobilitätsprämie beantragen, wenn der Weg zur Ausbildungsstelle mindestens 21 Kilometer beträgt!

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass etwa 250.000 Pendlerinnen und Pendler von der Mobilitätsprämie profitieren werden.

Geregelt ist die Mobilitätsprämie in §§ 101 bis 109 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind grundsätzlich die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

Das gilt aber nur, soweit durch die erhöhten Entfernungspauschalen zusammen mit den übrigen Werbungskosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich überschritten wird (und sich damit auch bei anderen Arbeitnehmern steuerentlastend ausgewirkt hätte).

Die Mobilitätsprämie beträgt 14% (das entspricht dem Eingangssteuersatz im Steuertarif) dieser Bemessungsgrundlage.

Die konkrete Berechnung der Mobilitätsprämie erfolgt in mehreren Schritten und ist leider nicht ganz einfach.
Mobilitätsprämie: Rechenbeispiel

Herr Pohl fährt 2021 an 180 Arbeitstagen im Jahr an seine erste Tätigkeitsstätte, die 35 km von seiner Wohnung entfernt ist. Als Werbungskosten hierfür sind abzugsfähig:

180 Tage × 20 km × 0,30 €/km = 1.080,– €

180 Tage × 15 km × 0,35 €/km = 945,– €

Gesamt: 2.025,– €


Fall 1: Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt 7.500,– €, die übrigen Werbungskosten 300,– € und somit die gesamten Werbungskosten 2.325,– €. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,– € wird um 1.325,– € überschritten, davon entfallen 945,– € auf die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer. Das zu versteuernde Einkommen unterschreitet den Grundfreibetrag von 9.744,– € für 2021 um 2.244,– €. Die gesamte erhöhte Entfernungspauschale von 945,– € liegt somit innerhalb dieses Betrags, um den das zu versteuende Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, und führt insoweit zu keiner steuerlichen Entlastung. Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind somit 945,– €. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % von 945,– € = 132,30 €.

Fall 2: wie Fall 1, das zu versteuernde Einkommen beträgt aber 9.300,– €. In diesem Fall unterschreitet das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 9.744,– € für 2021 nur um 444,– €. Die erhöhte Entfernungspauschale von 945,– € liegt somit in Höhe von 444,– € innerhalb dieses Betrags, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, und führt in dieser Höhe zu keiner steuerlichen Entlastung. Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind somit 444,– €. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % von 444,– € = 62,16 €.

(Beispiel aus: Steuertipps für Angestellte)
Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Jahres. Somit wird die Prämie erstmals in 2022 für 2021 ausgezahlt.

Beantragt wird die Mobilitätsprämie mit dem neuen Formular »Anlage Mobilitätsprämie«. Das Formular können Sie hier kostenlos herunterladen. Auch in unserer Steuer-Software »SteuerSparErklärung« ist es selbstverständlich enthalten.
Wichtiges zur Mobilitätsprämie auf einen Blick

Um die Mobilitätsprämie zu beantragen, müssen Sie eine (komplette) Steuererklärung abgeben – nicht nur die »Anlage Mobilitätsprämie«.

Von der Mobilitätsprämie profitieren Sie nur, wenn Sie die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro überschreiten.

Die Mobilitätsprämie muss mindestens 10 Euro betragen, um ausgezahlt zu werden – eine Auszahlung von Beträgen unter 10 Euro nehmen die Finanzämter nicht vor.

Die Mobilitätsprämie ist gedeckelt, das heißt, sie wird nicht in unbegrenzter Höhe ausgezahlt: Sie ist begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet (bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag).

Warum wird die Entfernungspauschale erhöht und die Mobilitätsprämie gezahlt?

Die Ursache für die Erhöhung der Entfernungspauschale und die Einführung der Mobilitätsprämie liegt in der höheren CO2-Bepreisung: Wer durch lange Wege zur Arbeit besonders von der CO2-Bepreisung betroffen ist, soll finanziell unterstützt werden.

Denn, so schreibt das Bundessfinanzministerium auf seiner Internetseite, nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen. Um Pendler mit einem weiten Arbeitsweg nicht zu benachteiligen, wird die Pendlerpauschale vorübergehend angehoben. Und um auch Geringverdiener zu entlasten, wird die Mobilitätsprämie eingeführt, die dafür sorgt, dass auch diejenigen profitieren, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden (Quelle).

Dies, so das Bundesfinanzministerium, sorgt für einen Ausgleich, damit Bürgerinnen und Bürger, die für ihren Arbeitsweg auf ihr Auto angewiesen sind, genügend Zeit haben, auf klimafreundliche Antriebsarten umzusteigen (Quelle).

Quelle: steuertipps.de

18/02/2022

Gutschein-Aktion !!

Auch für das Beitragsjahr 2022 bekommt bei mir jedes neue Mitglied einen Tankgutschein im Wert von 20 Euro und zusätzlich wird die Aufnahmegebühr von ebenfalls 20 Euro erlassen.

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Beratungsstelle Lam, Schattenau-Gasse 6
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02/02/2022

Gutschein-Aktion !!
Auch für das Beitragsjahr 2022 bekommt bei mir jedes neue Mitglied einen Tankgutschein im Wert von 20 Euro und zusätzlich wird die Aufnahmegebühr von ebenfalls 20 Euro erlassen.
Ihr Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstelle Lam, Schattenau-Gasse 6
Tel.: 09943/943666
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04/11/2021

Jetzt noch freiwillig die Steuererklärung für 2017 abgeben!

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sondern diese freiwillig einreicht, hat dafür vier Jahre Zeit. Also nichts wie ran an die Steuererklärung für 2017 – es lohnt sich!
Steuererklärung: Wann ist die Abgabe Pflicht und wann freiwillig?

Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen:

Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.

Es wurde ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen.

Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen: Diese Zahlungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und führen daher zur Abgabepflicht bei der Steuererklärung.

Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.

Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.

Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.

Ein Ehepaar hatte Steuerklasse 4 mit Faktor.

Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben.
Steuererklärung: Warum lohnt sich die freiwillige Abgabe?

Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten oder geheiratet haben. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.
Steuererklärung: Abgabefrist bei freiwilliger Abgabe

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie vier Jahre Zeit dafür. Gerechnet wird immer ab dem Ende des Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2021 muss also am 31.12.2025 beim Finanzamt sein – und die freiwillige Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021!

Wichtig: Die Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr, beim Finanzamt eingegangen sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. per Post losschicken. Sie können Ihre Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen. Dort wird automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht.

Wenn Sie nach Mitternacht kommen, ist es leider zu spät: Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung ist es absolut notwendig, dass Sie die Abgabefrist einhalten. Wenn die freiwillige Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eintrifft, war es das leider: Die Steuererklärung wird nicht mehr bearbeitet, die Steuererstattung fällt aus, die ganze Arbeit war umsonst!
Frewillige Steuererklärung: Nachzahlung gefordert? Müssen Sie nicht bezahlen!

Führt eine freiwillig abgegeben Steuererklärung unerwartet zu einer Nachzahlung, können Sie die Erklärung mit diesem kostenlosen Muster-Einspruch zurücknehmen. Das Finanzamt wird dann auf die Forderung verzichten.

Quelle: steuertipps.de

21/10/2021

Das Jahresende naht !
Haben Sie schon Ihre Einkommensteuererklärung für 2020
gemacht ?
Wenn nicht, dann komme ich gerne zu Ihnen und erstelle für Sie, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V., die Steuererklärung 2020 und selbstverständlich auch für frühere Veranlagungszeiträume.
Rufen Sie mich einfach an (09943/943666) oder kontaktieren Sie mich über facebook oder email ([email protected]).
Dann vereinbaren wir zeitnah einen Termin für Sie.

Viele Grüße
Robert Jäger
HILO-Beratungsstelle Lam

27/06/2021

Sturm- und Hagelschaden steuerlich absetzen

Schäden durch Hagelschlag, Sturm und Unwetter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.
Unwetterschäden in der Steuererklärung: Die Voraussetzungen
um in der Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen für durch Sturm und Unwetter entstandene Schäden geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Es muss sich um einen existenziellen Gegenstand handeln: Steuerlich begünstigt sind nur die Wiederbeschaffung oder Reparatur von existenziell notwendigen Gegenständen. Dazu gehören Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung.

Es muss ein unabwendbares Ereignis stattgefunden haben: Es muss sich um ein plötzliches und überraschend eintretendes Ereignis handeln. Dazu gehören zum Beispiel Hochwasser, sintflutartiger Regenfall, Hagel, Orkan, Erdrutsch, ein plötzlicher und unerwarteter Grundwasseranstieg, ein Wasserrückstau in einer Drainageleitung aufgrund von Hochwasser. Nicht zu den unabwendbaren Ereignissen zählt ein allmählicher Grundwasseranstieg wegen höherer Niederschlagsmengen in einem Feuchtgebiet.

Eigenes Verschulden, Schadenersatzansprüche und Erstattungsmöglichkeiten dürfen nicht vorliegen.

Es müssen alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein.

Welche Kosten sind nach Sturm, Hagel und Unwetter steuerlich absetzbar?

Abziehbar sind vor allem

Kosten für Wiederbeschaffung bzw. Reparatur,

Kosten für Entsorgung,

Kosten für Sachverständigengutachten sowie

Darlehenszinsen, wenn Sie für die Schadensbeseitigung ein Darlehen aufnehmen müssen.

Steuerlich begünstigt sind dabei jedoch nur die Wiederbeschaffung oder Reparatur von existenziell notwendigen Gegenständen. Dazu gehören Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung.

Nicht zu den existenziell notwendigen Gegenständen gehören dagegen Luxusgegenstände, Wochenendhäuser, Keller, Außenanlagen, Garagen und Autos.

Die Finanzverwaltung erkennt nur wiederbeschaffte Gegenstände an, die »zur angemessenen Auffüllung von Hausrat und Kleidung üblicherweise notwendig sind«. Bei einer Luxusausführung eines üblichen Gegenstandes erkennt das Finanzamt nur den Betrag für die Standardausführung an. Hierfür gibt es allerdings keine Richtwerte.
Wie hoch ist der Selbstbehalt der aussergewöhnlichen Belastungen bei der Steuererklärung?

Von der Summe Ihrer gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrags müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen.

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrem Familienstand und Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Außerdem müssen Sie alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben: Einen Abzug der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Kosten der Schadensbeseitigung lässt der BFH nur zu, wenn Sie keine Möglichkeit hatten, eine »allgemein zugängliche und übliche Versicherung« abzuschließen. Allgemein zugänglich ist zum Beispiel eine Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung – nicht aber eine sogenannte Elementarversicherung gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch.

Prüfen Sie, inwieweit auch die Voraussetzungen für die Abzugsbeträge für Handwerker und Hilfen in Haus und Garten gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind. Dann können Sie bis zur Höhe der zumutbaren Belastung von diesen Abzugsbeträgen profitieren.

Quelle: steuertipps.de

07/04/2021

Abgabefrist für die Steuererklärung

2021 haben Sie ein paar Tage länger Zeit für die Erstellung der Steuererklärung: Da das eigentliche Fristende, der 31. Juli, auf einen Samstag fällt, müssen die Steuer-Unterlagen erst am nächsten Werktag beim Finanzamt sein. Das ist der 2.8.2021.

Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, haben Sie bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe Ihrer Steuererklärung. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 muss dann also erst am 28.2.2022 beim Finanzamt sein.

Diese Abgabefristen gelten für die nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Wichtig: Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie in jedem Fall eine Fristverlängerung! Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt.

Quelle: steuertipps.de

25/02/2021

150 Euro Familienbonus: Bundestag beschließt Corona Kinderbonus für 2021

2020 gab es im Rahmen des »Corona Konjunkturpakets« einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld bestand. Mit dem »Dritten Corona-Steuerhilfegesetz« hat der Bundestag heute einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für 2021 beschlossen. Alleinerziehende werden seit 2020 durch eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags unterstützt.

Wie bekommt man den Kinderbonus?

Der Kinderbonus von 150 Euro pro Kind (2020: 300 Euro pro Kind) wird für alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, automatisch ausgezahlt – ein Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich. Er wird nicht mit Sozialleistungen (wie z.B. Hartz IV) verrechnet.

Die Auszahlung ist bisher für Mai geplant und kommt nicht zusammen mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung.

Wer bekommt den Bonus fürs Kind?

Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld existiert, wird der Bonus ausgezahlt. Jeder Elternteil oder Sorgeberechtigte, der das aktuelle Kindergeld bezieht, ist somit berechtigt. Dabei ist natürlich egal, ob es sich um Alleinerziehende oder Familien handelt.

Wer profitiert vom Kinderbonus 2021?

Familien, für die die Entlastung durch die Kinderfreibeträge für alle Kinder größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus, profitieren im Ergebnis nach der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 nicht vom Kinderbonus.

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) schreibt dazu dieses Beispiel:

Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit zwei Kindern profitiert bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für beide Kinder. Oberhalb dieser Höhe wird der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen. Ab einem Einkommen von 85.974 Euro wird er in dieser Konstellation im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 vollständig mit den zwei Kinderfreibeträgen verrechnet.

Im Ergebnis, so das BMFSJF, erhalten mehr als 75 Prozent die volle Entlastung durch den Kinderbonus, knapp 25 Prozent werden nur teilweise oder nicht entlastet (Quelle und FAQ zum Kinderbonus auf der Internetseite des BMFSJF).

Haushaltseinkommen der Familien - Unterschiede für Geringverdiener und Gutverdiener

Positiv ist anzumerken, dass der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen erhalten damit tatsächlich mehr Geld.

Bei Haushalten mit einem hohen Einkommen wird erst mit der Einkommensteuererklärung geklärt, ob das Kindergeld inkl. Kinderbonus auf dem Konto bleibt oder der steuerliche Freibetrag (Kinderfreibetrag) herangezogen wird.

Für 2021 beträgt der Kinderfreibetrag 5.460 Euro (2020: 5.172 Euro) und der Erziehungsfreibetrag 2.928 Euro (2020: 2.640 Euro).


Steuerliche Bewertung des Familienbonus 2020

Einkommen bis 33.900 Euro - Unverheiratete Eltern profitieren vom Kinderbonus voll bis zu einem Einkommen von 33.900 Euro.

Einkommen ab 42 .950 Euro – Bei unverheirateten Eltern mit einem Einkommen über 42.950 Euro wird der Bonus für Kinder in der Einkommenssteuer voll verrechnet, darunter anteilig.

Gemeinsames Einkommen bis 67.800 Euro - Familien (verheiratete Eltern) mit geringem oder mittlerem Einkommen profitieren voll bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 67.800 Euro vom Kinderbonus.

Gemeinsames Einkommen ab 85.900 Euro - Ganz klar ist, Familien mit hohem gemeinsamem Einkommen werden nicht mehr vom Kinderbonus profitieren. Der Bonus wird bei der Steuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet und abhängig von der Günstigerprüfung, voraussichtlich mit der Steuer, zurückgezahlt.

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angehoben

Um dem höheren Betreuungsaufwand von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen und die höheren Aufwände durch Corona zumindest etwas zu mildern, wurde der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Damit wird der Entlastungsbeitrag mehr als verdoppelt.

Quelle: steuertipps.de

11/02/2021

Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen

Dichter Schneefall, glatte Straßen und in Gedanken noch oder schon bei der Arbeit: Ein Unfall ist da schnell passiert. Falls Sie die Kosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt bekommen, dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend machen!

Als Werbungskosten absetzbar sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt entstehen und nicht von dritter Seite erstattet werden. Die Kosten werden nicht etwa anteilig gekürzt, weil der Wagen auch privat genutzt wird. Andererseits dürfen Unfallschäden nicht teilweise mit dem beruflichen Nutzungsanteil geltend gemacht werden, wenn sie auf einer privaten Fahrt eintreten.

Wann Sie Unfallkosten steuerlich geltend machen müssen

Unfallbedingte Ausgaben müssen Sie immer in dem Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, in dem Sie diese bezahlt haben. Das kann das Unfalljahr sein, es kann aber auch das folgende Jahr sein. Das gilt auch, wenn Sie zur Bezahlung einen Kredit aufnehmen. Hingegen muss eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) unbedingt im Unfalljahr abgesetzt werden!

Beherzigen Sie dies, wenn eine Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs

nicht durchgeführt wird, weil sich die Reparatur nicht mehr lohnt (Totalschaden),

nicht im Unfalljahr, sondern erst im folgenden Jahr durchgeführt wird,

nicht durchgeführt wird, weil der Schaden nur gering ist (Bagatellschaden).

Nachweis von Kosten und Unfallhergang

Wenn Sie Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen, fügen Sie auf einem Zusatzblatt zur Steuererklärung eine Unfallschilderung bei. Ferner müssen Sie dem Finanzamt nachweisen,

dass Sie tatsächlich einen Unfall erlitten haben,

dass sich dieser Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat und

wie hoch die Unfallkosten sind.

Der Nachweis, dass tatsächlich ein Unfall vorliegt, lässt sich relativ einfach belegen anhand objektiver Beweismittel wie Fotos, Sachverständigen-Gutachten, polizeilicher Unfallbericht, Unfallschilderung gegenüber der Versicherung, Benennung von Zeugen zum Unfallhergang, -zeitpunkt und -ort sowie durch Rechnungen und Quittungen.

Voraussetzung: Unfall während beruflicher Fahrt

Schwieriger ist der Nachweis, dass sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Hilfreiche Indizien hierfür sind Ort und Uhrzeit des Unfalls, die sich aus dem polizeilichen Unfallbericht und aus Zeugenaussagen ergeben. Besonders aussagekräftig ist natürlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der der Anlass der Fahrt ersichtlich ist. Lassen Sie sich bescheinigen, dass Sie an jenem Tage gearbeitet haben, dass Sie Ihre Arbeit wegen des Unfalls später oder gar nicht aufgenommen haben, dass Sie wegen des Unfalls den Werks- oder Hausarzt aufsuchen mussten, dass Sie aus betrieblichen oder beruflichen Gründen unterwegs waren, dass der Unfall von der Berufsgenossenschaft als Arbeits- bzw. als Wegeunfall anerkannt wurde u. Ä. Benennen Sie Zeugen, die den beruflichen Anlass der Fahrt bestätigen können. Sind Ihnen derartige Nachweise nicht möglich, hilft nur eins: Bieten Sie dem Finanzbeamten an, eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 AO abzugeben, um so die Richtigkeit Ihrer Behauptungen zu untermauern.

So weisen Sie die Unfallkosten nach

Zum Nachweis der Unfallkosten legen Sie die Werkstattrechnung und andere Rechnungen und Quittungen vor. Handelt es sich um einen Totalschaden oder wird der Wagen nicht im Unfalljahr repariert, benötigen Sie zur Ermittlung der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) einen Beleg über die Anschaffungskosten des Autos sowie das Gutachten eines Sachverständigen oder der Werkstatt über den Zeitwert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Geben Sie auch an, ob und in welcher Höhe Sie steuerfreie Erstattungsleistungen erhalten haben.

Bemühen Sie sich nicht erst dann um Nachweise zum Unfall, wenn Sie vor Ihrer Steuererklärung sitzen, sondern möglichst unverzüglich nach dem Unfall. Bemühen Sie sich ggf. um ein polizeiliches Protokoll, notieren Sie sich die Namen von Zeugen und halten Sie ggf. deren Aussagen schriftlich fest, bitten Sie den Arbeitgeber um eine Bestätigung und listen Sie alle Aufwendungen zeitnah auf.

Quelle: steuertipps.de

05/02/2021

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