16/06/2026
Sonne am Arbeitsplatz?
UV-Schutz ist Arbeitsschutz.
Viele denken bei Sommerbelastung zuerst an Hitze.
Aber in der Praxis wird ein Risiko oft unterschätzt: UV-Strahlung.
Gerade bei Tätigkeiten im Freien ist sie kein „Privatthema“,
sondern ein echter Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Ob Hausmeisterdienst, Pflege im Außenbereich, Gartenarbeit, Logistik, Technik oder Bauhof:
Wer regelmäßig draußen arbeitet, braucht nicht nur Wasser und Pausen —
sondern auch einen klar geregelten UV-Schutz.
Denn die Gefährdung ist tückisch:
UV-Strahlung wirkt auch dann, wenn es nicht extrem heiß ist
Wind oder leichte Bewölkung täuschen oft über das tatsächliche Risiko hinweg.
Haut und Augen werden dauerhaft belastet
Die Folgen reichen von Sonnenbrand bis hin zu langfristigen Hautschäden.
Schutz muss organisiert werden
Arbeitszeiten, Verschattung, Pausenregelung und Unterweisung gehören dazu.
Geeignete Schutzmittel müssen verfügbar sein
Kopfbedeckung, geeignete Kleidung, Sonnenbrille und Hautschutzmittel sollten nicht fehlen.
Die Gefährdung gehört in die Beurteilung
Wo Tätigkeiten im Freien stattfinden, sollte UV-Belastung systematisch mit betrachtet werden.
Mein Eindruck aus der Praxis:
Beim Thema Sonnenschutz ist vieles gut gemeint — aber oft nicht sauber geregelt.
Und genau dort beginnt das Problem.
Wer Beschäftigte im Freien einsetzt, darf UV-Schutz nicht dem Zufall überlassen,
sondern als festen Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation behandeln.
Wenn Sie möchten, unterstütze ich Sie dabei,
UV-Gefährdungen praxisnah zu bewerten und sinnvolle Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Schreiben Sie mir direkt, ich melde mich umgehend, mit Sicherheit!