PSH energieberatung

PSH energieberatung Ihr neutraler Gebäudeenergieberater
für Energieberatung nach den Vorgaben des Bundesamtes (BAFA), Energieausweise, Sachverständiger für KfW-Förderungen.....

22/05/2023

Zuschuss für Heizöl und Pellets:
Härtefallhilfen für Privathaushalte
Strom und Heizen sind extrem teuer geworden. Wer die hohen Kosten für Energieträger wie Heizöl
oder Holzpellets nicht bezahlen kann, für den haben Bund und Länder nun eine Härtefallhilfe beschlossen.
Sie kann seit Anfang Mai online beantragt werden. Entlastet werden private Eigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEG) sowie Mieter, deren Wohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
beheizt werden. Voraussetzung für private Haushalte ist, dass die Brennmaterialien Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks oberhalb des doppelten Preises des Durchschnittswerts von 2021 eingekauft, im Jahr 2022 bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurden. Für Heizöl liegt der Referenzwert bei einem Bruttopreis von 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter und für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm.
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die oberhalb des doppelten Durchschnittswerts liegen. Wer beispielsweise 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro je Liter statt wie zuvor für 0,71 Euro kaufen musste, erhält einen Zuschuss von 432 Euro, um dann statt der gesamten Mehrkosten von 2670 Euro nur noch 2238 Euro aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Der direkte Zuschuss muss mindestens 100 Euro und kann maximal 2000 Euro pro Haushalt betragen. Die Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 bei der zentralen Plattform der Hamburger Finanzbehörde:

Alle Dienste Antrag Brennstoffhilfe Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Die Antragsplattform wird von der Kasse.Hamburg (DRIVEPORT) bereitgestellt. Die Ant...

29/07/2022
29/07/2022
17/02/2022

KfW-Förderung für Sanierung wieder da!!!
Ab der kommenden Woche sollen bei der KfW wieder Anträge für Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden im Programm BEG WG gestellt werden können. Die Förderung von Effizienzhaus-Sanierungen waren im Januar vorerst gestoppt worden, nachdem die verfügbaren Haushaltsmittel verbraucht waren.

Gestern hat der Haushaltsausschuss des Bundestages weitere 9,5 Milliarden Euro für Gebäudesanierungen bewilligt. Bevor die Förderung wieder starten kann, muss das Bundesfinanzministerium die Mittel freigeben.
Die Förderbedingungen bei der Gebäudesanierung sollen zunächst unverändert bleiben.
Gefördert werden im Programm BEG WG die Sanierung von Effizienzhäusern Denkmal, 100…40EE.

Die Förderung von Sanierungseinzelmaßnahmen im Programm BEG EM wird ebenfalls unverändert weitergeführt. Die KfW bearbeitet dann auch wieder Kreditanträge für Einzelmaßnahmen. Anträge für Zuschüsse (Einzelmaßnahmen) können beim BAFA gestellt werden.

Die Förderung von Neubauten muss noch etwas länger warten. Für die Errichtung von Effizienzhäusern 40 arbeitet das BMWK an einer neuen Richtlinie. Für Effizienzhäuser 55 werden keine neuen Anträge entgegen genommen.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat außerdem angekündigt, die Gebäudeförderung insgesamt neu auszurichten. Spätestens am 1. Januar 2023 soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten.

Zuschüsse für Öl und Gas-Heizungen werden ab 1.1.2020 gestrichen. Anträge können noch gestellt werden bis zum 31.12.2019...
29/12/2019

Zuschüsse für Öl und Gas-Heizungen werden ab 1.1.2020 gestrichen. Anträge können noch gestellt werden bis zum 31.12.2019.
Wenn Ihr die nächsten 36 Monate plant eine neue Öl oder Gasheizung einzubauen, sollten Ihr noch den Zuschuss sichern.
Ich berate Euch hierzu gerne.
Die Zeit, die Ihr für die Beantragung Online aufwenden müsst ist ungefähr 20min.

Der Zuschuss beträgt 10 oder 15% auf den kompletten Austausch der Heizung.

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbind­liche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 Produkt­änderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienz­haus für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie auf Einzel­maßna...

05/09/2016

Leider bezuschusst das Land Baden Württemberg nicht mehr die KfW-Programme.
Auszug der Homepage der L-Bank vom 5.9.16

"Einstellung der Energieeffizienzfinanzierung zum 01.09.2016
Die L-Bank stellt die beiden Programme Energieeffizienzfinanzierung Bauen und Energieeffizienzfinanzierung Sanieren zum 01.09.2016 ein. Aufgrund der seit Jahren hohen Nachfrage sind die Mittel, die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg für die Energieeffizienzfinanzierung zur Verfügung gestellt hat, leider aufgebraucht."

Aber das KfW Programm bleibt bis Dato bestehen:-)

KfW-Vorteilsrechner
Das sparen Sie mit der KfW-Förderung:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Technische-Seiten/Overlays/KfW-Vorteilsrechner-151/?lb=1

Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit liegt bei 100.000 Euro für Effizienzhäuser und bei 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Heizungs- und Lüftungspaket.

Die geplante Zuschusserhöhung zum 1.8. wurden nochmals aufgestockt.Jetzt gibt es für eine Einzelmaßnahme (z.B. Dachsanie...
25/07/2015

Die geplante Zuschusserhöhung zum 1.8. wurden nochmals aufgestockt.
Jetzt gibt es für eine Einzelmaßnahme (z.B. Dachsanierung, Fenstertausch, Erneuerung der Heizung, Dämmung der Außenwände u.v.m) sogar bei Inanspruchnahme eines Darlehens (0,75%eff.) einen Tilgungszuschuss von 9,5%.

Beispiel: Bequem die Erneuerung der Heizung finanzieren.
Kosten 20.000€ - Tilgungszuschuss 1.900€ =
Rückzahlung von 18100€ innerhalb von 10 Jahren
monatl. ca. 185€.

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74251

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