22/05/2023
Zuschuss für Heizöl und Pellets:
Härtefallhilfen für Privathaushalte
Strom und Heizen sind extrem teuer geworden. Wer die hohen Kosten für Energieträger wie Heizöl
oder Holzpellets nicht bezahlen kann, für den haben Bund und Länder nun eine Härtefallhilfe beschlossen.
Sie kann seit Anfang Mai online beantragt werden. Entlastet werden private Eigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEG) sowie Mieter, deren Wohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
beheizt werden. Voraussetzung für private Haushalte ist, dass die Brennmaterialien Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks oberhalb des doppelten Preises des Durchschnittswerts von 2021 eingekauft, im Jahr 2022 bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurden. Für Heizöl liegt der Referenzwert bei einem Bruttopreis von 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter und für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm.
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die oberhalb des doppelten Durchschnittswerts liegen. Wer beispielsweise 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro je Liter statt wie zuvor für 0,71 Euro kaufen musste, erhält einen Zuschuss von 432 Euro, um dann statt der gesamten Mehrkosten von 2670 Euro nur noch 2238 Euro aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Der direkte Zuschuss muss mindestens 100 Euro und kann maximal 2000 Euro pro Haushalt betragen. Die Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 bei der zentralen Plattform der Hamburger Finanzbehörde:
Alle Dienste Antrag Brennstoffhilfe Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Die Antragsplattform wird von der Kasse.Hamburg (DRIVEPORT) bereitgestellt. Die Ant...