08/09/2026
Rund um die EEG-Novelle und die neuen Netzentgelt-Pläne der Bundesnetzagentur kursieren viele Fragen. Hier der aktuelle Stand für alle, die bereits eine PV-Anlage mit Speicher betreiben:
✅ Einspeisevergütung soll geschützt bleiben
Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen soll laut Kabinettsentwurf zum 1.1.2027 durch eine befristete Übergangsregelung ersetzt werden. Betroffen sind nur Neuanlagen ab diesem Stichtag. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, behält seine Vergütung für die vollen 20 Jahre – daran ändert die Novelle nichts.
⚠️ Netzentgelte ab 2029: Speicher schützen NICHT automatisch
Der finale Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 6.8.2026 sieht ab 2029 einen Aufschlag von 70–90 % auf den Grundpreis des Netzentgelts für PV-Haushalte und Kleingewerbe vor (Höhe regional unterschiedlich je nach Netzbetreiber, eine bundesweite Euro-Schätzung enthält der aktuelle Entwurf nicht mehr). Wichtig: Weder ein vorhandener Speicher noch der Bestandsstatus der Anlage schützt nach aktuellem Entwurf pauschal davor. Nur Balkonkraftwerke sind ausgenommen. Die Konsultation läuft noch bis 18.9.2026, die finale Entscheidung fällt Ende 2026.
ℹ️ Separat davon bleibt die bestehende Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher selbst (unabhängig von der Größe) unter bestimmten Bedingungen. Das betrifft aber eine andere Regelung als den oben genannten Prosumer-Aufschlag.
🔋Der wirksamste Hebel bleibt der Eigenverbrauch
PV + Speicher + Wärmepumpe + Wallbox: Jede selbst genutzte kWh spart den vollen Strompreis inkl. Netzentgelt und bleibt damit der wichtigste Faktor zur Senkung der Gesamtenergiekosten, unabhängig davon, wie die Reformen am Ende ausfallen.
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