Zahlenmeister

Zahlenmeister Buchhaltung ist für Sie mehr Last als Lust? Zahlenmeister – Mein Buchhaltungsservice - fachkundig Geschäftsvorfälle und die lfd.

*RECHTLICHER HINWEIS
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG. Auszug aus dem Gesetzestext des Steuerberatungsgesetz (StBerG) :
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für:
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in S

teuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Adresse

Enge Gasse 6
Leubsdorf
09113

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:30
Dienstag 09:00 - 16:30
Mittwoch 09:00 - 16:30
Donnerstag 09:00 - 16:30
Freitag 09:00 - 12:30

Telefon

+491727962191

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