17/01/2025
Der Eintritt einer Pflegebedurftigkeit ist oft mit vielen Fragen und Problemen verbunden. Wir möchten Ihnen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen und bieten Ihnen daher eine professionelle Beratung nach § 37 abs. 2 SGB XI an.
Für wen ist eine Pflegeberatung notwendig?
- Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich, also zwei mal im Jahr (wird dennoch empfohlen)
- Pflegegrad 2 und 3: verpflichtend halbjährlich, also zwei mal im Jahr
- Pflegegrad 4 und 5: verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier mal im Jahr
Die Pflegeberatung ist nicht verpflichtend, wenn ein Pflegedienst tätig ist und ist nicht notwendig für den Zeitraum, in der sich die Person im Krankenhaus oder in der Reha aufhält.
Wenn sie eine Beratung benötigen melden sie sich gerne bei uns:
wDomu - Ihr Pflegedienst
Feldstrasse 51
51381 Leverkusen
Tel.: 02171 79498-0