01/09/2026
ENERGIEAUSWEIS AB 2027 – WAS ÄNDERT SICH?
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben verändern sich die Regeln für Energieausweise in mehreren Bereichen:
🏠 Bei Wohngebäuden fällt eine bisherige Sonderregelung weg. Liegen geeignete Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten vor, kann künftig häufiger ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
🏢 Für Nichtwohngebäude wird bei einer erforderlichen Neuausstellung grundsätzlich der Bedarfsausweis zum Standard.
🏘️ Bei gemischt genutzten Gebäuden bleibt die getrennte Betrachtung von Wohn- und Nichtwohnteilen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin möglich.
⛪ Auch für Baudenkmäler wird künftig grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. Religiös genutzte Kirchen und Kapellen bleiben ausgenommen – andere kirchliche Gebäude sind jedoch nicht automatisch befreit.
Bereits gültige Energieausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit. Eine pauschale Austauschpflicht besteht nicht.
Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude benötigt wird? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und fachgerechten Erstellung – auch für denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude.