31/05/2026
Pflegeberatung ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung. Er wird zum einen in § 37.3 des SGB XI (Pflegeversicherung) für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 vorgeschrieben und kann bei fehlendem halbjährlichen Nachweis zu einer Ermahnung durch die Pflegekasse bis hin zu einer Kürzung oder gar Streichung des Pflegegeldes führen. Andererseits ist unsere Pflegeversicherung auch sehr komplex und vielschichtig, so dass eine Beratung zu den Möglichkeiten der Nutzung der verschiedenen Budgets wie auch zur häuslichen Versorgung hinsichtlich Pflegesituationen, Pflegehilfsmitteln und Wohnraumgestaltung sehr hilfreich und informativ ist. Nach Terminvereinbarung kommt eine erfahrene Pflegefachkraft zu Ihnen in den Haushalt und berät Sie umfassend. Abgerechnet werden die Beratungsbesuche direkt mit der Pflegeversicherung, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. Melden Sie sich gerne bei uns.