02/10/2026
🔋 MiSpeL: Neue Regeln für Stromspeicher und bidirektionales Laden
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die neue Festlegung MiSpeL – Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten beschlossen. Damit soll die Nutzung von Batteriespeichern und bidirektionalen Ladepunkten deutlich flexibler werden.
Was bedeutet das konkret?
🔹 Stromspeicher können künftig flexibler genutzt werden: Eigenverbrauch, Netzbezug und Einspeisung lassen sich besser miteinander kombinieren.
🔹 EE-Strom und Netzstrom müssen nicht mehr in allen Fällen strikt getrennt werden. Dafür gibt es zwei Modelle:
• Abgrenzungsoption – rechnerische Zuordnung auf Basis von Viertelstundenmessungen
• Pauschaloption – vereinfachte Abgrenzung für bestimmte Anlagen, insbesondere PV-Anlagen bis 30 kWp.
🔹 Bidirektionales Laden wird integriert: Elektrofahrzeuge können perspektivisch nicht nur Strom aufnehmen, sondern – sofern technisch möglich – auch wieder Strom abgeben.
🔹 Auch ungeförderte Anlagen und bestimmte Anlagen ohne EE-Erzeugung können die Regelungen nutzen. Damit wird der Anwendungsbereich gegenüber früheren Konzepten erweitert.
🔹 Übergangszeit bis Ende September 2027: In dieser Zeit ist die Anwendung grundsätzlich möglich, allerdings nur im Einverständnis mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Für die Pauschaloption ist zusätzlich noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission abzuwarten.
💡 Warum ist das wichtig?
Batteriespeicher entwickeln sich vom reinen „Eigenverbrauchsoptimierer“ immer stärker zu einem aktiven Bestandteil des Energiesystems.
PV + Batterie + Energiemanagement + dynamischer Stromtarif + E-Mobilität können zukünftig wesentlich flexibler zusammenspielen.
Für die Energiewende bedeutet das: mehr Flexibilität, bessere Nutzung erneuerbarer Energien und neue Möglichkeiten für Speicher und bidirektionales Laden.
👉 Für Anlagenbetreiber und Planer wird es deshalb immer wichtiger, Speicher nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines integrierten Energiesystems.