Baumpflege & Baumfällung Mirco Bach

Baumpflege &  Baumfällung Mirco Bach Fachbetrieb für Baumpflege / Baumfällung mit Seilklettertechnik und Baumkontrolle an der Bergstrasse.

Als Fachbetrieb für Baumpflege & Baumfällung mit Seilklettertechnik an der Bergstrasse und im Großraum Heidelberg, Mannheim, Weinheim, Worms, Heppenheim, Bensheim, Darmstadt erbringt unser Team für Sie:

- Beratung rund um den Baum
- Umfeld schonende Baumpflege / Baumfällung auch an mit Maschinen unzugänglichen Standorten
- visuelle Baumbeurteilung (VTA), Baumkontrolle und zertifizierte Baumgutac

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- Rodungsarbeiten und Wurzelstockentfernung durch Ausfräsen
- Obstbaumschnitt, Gartenpflege, Gehölz- & Heckenschnitt im gesamten Jahresverlauf
- Pflanzarbeiten und Baumflanzung
- Baumdienst für Sturmschadenbeseitigung

Sie haben einen Baum und benötigen Beratung? Gerne machen wir uns bei einem Ortstermin ein Bild, suchen mit Ihnen eine für Baum und Mensch optimale Lösung und unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot.

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21/02/2015

;)

Braunschweig (dpo) - Eine Studie der Technischen Universität Braunschweig hat ergeben, dass es sich bei Bäumen um die faulste Spezies auf Erden handelt. Im Rahmen der Untersuchung testeten die Wissenschaftler mehrere als besonders träge geltende Lebensformen wie Faultiere (14. Platz), Kakteen (12.)…

"Alle Jahre wieder" oder "Ist Baumschnitt und Baumfällung in der Zeit von 01. März bis 30. September verboten?"Wie jedes...
20/02/2015

"Alle Jahre wieder" oder "Ist Baumschnitt und Baumfällung in der Zeit von 01. März bis 30. September verboten?"

Wie jedes Jahr erhalten wir ab Februar zunehmend Anfragen für Baumschnitt- oder Baumfällarbeiten mit der Kundenaussage: "Können Sie die Arbeiten denn noch bis zum 01.03. ausführen? Ab Anfang März dürfen doch keine Bäume mehr geschnitten werden!"

Leider sind durch Falschinformationen in Tageszeitungen, anderen Medien und teilweise sogar durch falsche Auskünfte von Behörden viele Baumbesitzern verunsichert und der Meinung, dass zwischen 01.03. und 30.09. einen jeden Jahres grundsätzlich keine Bäume beschnitten oder gar gefällt werden dürfen.

Da uns durch stark zurückgehende Auftragsanfragen für Baumpflege- und Baumfällarbeiten ab März dieser Meinungstrend seit Jahren direkt betrifft, möchten wir hier kurz die Fakten darlegen und bei Interesse auf einen Artikel in der Fachzeitschrift AFZ-DerWald in der Ausgabe 8/2010 (https://drive.google.com/file/d/0B0nlPvWjyIyGQnU5aE4zbjVTOUU/view?usp=sharing) verweisen:

1. Der § 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) regelt bundesweit das Fäll- und Schnittverbot für näher bezeichnete Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze

2. Alle Bäume in Hausgärten, Kleingärten, Grün- und Rasensportanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das Fäll- und Schnittverbot nach § 39 BNatSchG. (Bäume dürfen auch nach dem 01.03. gefällt oder beschnitten werden, solange sich keine Lebenstätten von wild lebenden Tieren darin befinden oder z. B. städtische Baumschutzsatzungen dem entgegen stehen)

3. Für Straßenbäume, Alleen an Straßen und Bäume in der offenen Landschaft gilt bereits ab 01.03.2010 ein Fäll- und Schnittverbot nach § 39 BNatSchG (erlaubt sind jedoch auch in diesem Bereich schonende Form- / Pflegeschnitte und Maßnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen)

4. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze unterliegen unabhängig ihres Standortes dem § 39 BNatSchG und dürfen somit ab 01.03. nicht gefällt, auf den Stock gesetzt oder stark zurückgeschnitten werden.

5. Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind im gesamten Jahresverlauf zulässig, können aber auf Grund naturschutzrechtlicher Vorgaben eine Genehmigung erfordern

6. Alle nach aktuelle gültigen Regelwerken fachgerecht durchgeführten Baum- und Gehölzpflegemaßnahmen dürfen im gesamten Jahresverlauf an allen Bäumen und Gehölzen durchgeführt werden, solange sich keine Lebenstätten von wild lebenden Tieren darin befinden oder z. B. städtische Baumschutzsatzungen dem entgegen stehen.

7. Besonders geschützte Bäume (z. B. Naturdenkmale, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume) dürfen nur bei konkreter, unmittelbarer Gefahr ohne Genehmigung gefällt werden.

Fazit:
In den meisten Fällen sind Baumpflegearbeiten, Rückschnitte und Fällungen das ganze Jahr möglich. Sind Sie unsicher ob Ihr Baum und die gewünschte Baumpflegemaßnahme unter das Fäll- und Schnittverbot nach Bundesnaturschutzgesetz fallen, lassen Sie sich vom Baumpflegefachbetrieb Ihres Vertrauens beraten!

Wir hoffen etwas Licht ins Dunkel um den Baumschnitt im Zeitraum von März bis Ende September gebracht zu haben und stehen für Anregungen / Fragen gerne zur Verfügung.

Der Baum des Jahres 2014
27/12/2013

Der Baum des Jahres 2014

Damit wurde zum 26. Male ein „Baum des Jahres“ proklamiert. Die Schirmherrschaft hat Carsten Wilke, Präsident des Dt. Forstvereins übernommen. Als Deutsche Baumkönigin 2014 stellte Miriam Symalla die Trauben-Eiche bei der Feier im Berliner Zoo vor.„Eichen kommen 300 Jahre, stehen 300 Jahre und verg...

Baum noch bruchsicher? Denke nein! ;)
13/12/2013

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Bilder zum Thema Baumfällung und Rodungsarbeiten
05/12/2013

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03/12/2013

Fällarbeiten für und mit Baumpflege Stingl

Zeitrafferaufnahme einer Birkenfällung in Heidelberg.
24/11/2013

Zeitrafferaufnahme einer Birkenfällung in Heidelberg.

Fällung einer ca. 15m hohen Birke mit Seilklettertechnik (SKT), unter beengten Verhältnissen. Zeitrafferaufnahme (64x). Weiter Info's: http://www.mircobach.de

11/09/2013
ja der Weidenbohrer...böse, böse, böse:Die Bohrgänge entwerten das Holz technisch und es steigt die Bruchgefahr bei Wind...
22/03/2013

ja der Weidenbohrer...böse, böse, böse:
Die Bohrgänge entwerten das Holz technisch und es steigt die Bruchgefahr bei Wind oder Schneelast. Da stets mehrere Larven den Stammbereich durchziehen sind größere Schäden bis zum Totalausfall möglich. Sekundär können die Stammverletzungen auch als Eintrittsorte für pilzliche Fäuleerreger genutzt werden. (Quelle: http://www.arbofux.de/weidenbohrer.html)

"Wooden Goblin Lord"
23/12/2012

"Wooden Goblin Lord"

Adresse

MoltkeStr. 6
Lorsch
64653

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 18:00
Dienstag 07:00 - 18:00
Mittwoch 07:00 - 18:00
Donnerstag 07:00 - 18:00
Freitag 07:00 - 18:00

Telefon

+4962519762327

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