14/10/2026
Frisst die Steuer deine Marge? 🥤💶
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen. Vorgesehen ist der Start zum 1. Juli 2027:
• 26 Cent je Liter bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter
• 32 Cent je Liter ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter
Betroffen wären unter anderem Cola, Limonaden, Eistees und Energydrinks. Getränke mit Süßungsmitteln, reine Säfte und ungesüßte Schorlen sollen ausgenommen bleiben. Wichtig: Der Bundestag muss noch entscheiden. Es ist noch kein geltendes Gesetz.
Mein Klartext: Gesundheitsschutz ist richtig. Aber neue Abgaben dürfen nicht still aus der Marge der Gastgeber bezahlt werden.
Gesundheit: ja. Margenblindheit: nein.
Für Restaurantunternehmer und Caterer heißt das jetzt: Zuckergehalt je Produkt prüfen, Einkauf und Deckungsbeitrag mit +26 beziehungsweise +32 Cent je Liter durchrechnen und Wasser, Zero-Produkte sowie eigene weniger süße Drinks wirtschaftlich neu staffeln. Erst rechnen, dann entscheiden.
Was würden Sie zuerst anpassen: Preis, Getränkemix oder Rezeptur?