17/04/2026
Gerne informieren wir Euch darüber...
𝘼𝙪𝙛𝙜𝙚𝙥𝙖𝙨𝙨𝙩! 𝙒𝙞𝙘𝙝𝙩𝙞𝙜𝙚 𝘼𝙣𝙝ö𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙯𝙪𝙧 𝘽𝙪𝙣𝙙𝙚𝙨𝙥𝙚𝙩𝙞𝙩𝙞𝙤𝙣 𝙆𝙞𝙣𝙙𝙚𝙧𝙠𝙧𝙖𝙣𝙠𝙚𝙣𝙥𝙛𝙡𝙚𝙜𝙚 𝙖𝙢 20. 𝘼𝙥𝙧𝙞𝙡 2026!
Am 20. April 2026 befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich mit einer zentralen Frage für die Zukunft der Pflege:
👉 Soll die spezialisierte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege erhalten bleiben?
Konkret geht es um den 𝙀𝙧𝙝𝙖𝙡𝙩 𝙙𝙚𝙨 𝙒𝙖𝙝𝙡𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨 𝙣𝙖𝙘𝙝 §59 𝙋𝙛𝙡𝙚𝙜𝙚𝙗𝙚𝙧𝙪𝙛𝙚𝙜𝙚𝙨𝙚𝙩𝙯 (𝙋𝙛𝙡𝘽𝙂). Dieses ermöglicht es Auszubildenden, sich gezielt in der Kinderkrankenpflege zu qualifizieren – anstatt ausschließlich eine generalistische Ausbildung zu durchlaufen.
𝙒𝙖𝙧𝙪𝙢 𝙞𝙨𝙩 𝙙𝙖𝙨 𝙨𝙤 𝙚𝙣𝙩𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙚𝙣𝙙?
Aus Sicht des BHK e.V. ist klar:
Die Versorgung von schwerstkranken, chronisch kranken und intensivpflegebedürftigen Kindern stellt hochkomplexe Anforderungen.
👉 Sie benötigen spezifisches Fachwissen, Erfahrung und Handlungssicherheit.
Die Realität zeigt jedoch:
Es fehlen ausreichend spezialisierte Ausbildungsangebote
Die generalistische Ausbildung kann diese besonderen Anforderungen bislang nicht ausreichend abdecken
Versorgungsengpässe in der außerklinischen Kinderkrankenpflege nehmen zu
𝘿𝙞𝙚 𝙆𝙤𝙣𝙨𝙚𝙦𝙪𝙚𝙣𝙯:
Ohne gezielte Spezialisierung drohen Qualitätsverluste in der Versorgung – mit direkten Auswirkungen auf die Lebensqualität und Sicherheit betroffener Kinder und ihrer Familien.
𝙐𝙣𝙨𝙚𝙧𝙚 𝙋𝙤𝙨𝙞𝙩𝙞𝙤𝙣:
Der Erhalt und die tatsächliche Stärkung des Wahlrechts nach §59 PflBG sind notwendig, um:
spezialisierte Pflegekompetenz zu sichern
Fachkräfte gezielt auszubilden
die Versorgung langfristig zu stabilisieren
👉 Deshalb unterstützen wir die Petition ausdrücklich.
📍 Ö𝙛𝙛𝙚𝙣𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘼𝙣𝙝ö𝙧𝙪𝙣𝙜
20. April 2026 | 12:00 Uhr
Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus (Europasaal)
Eine breite öffentliche Aufmerksamkeit – vor Ort oder im Livestream – ist ein wichtiges Signal an die Politik!
👉 Anmeldung für Zuschauer bis 17.04.2026, 12:00 Uhr:
[email protected]
👉 Weitere Informationen:
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260409-oepm-peta-1162092