06/03/2017
Wichtig für Servicerufnummernnutzer (0700/0180):
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 02.03.2017 untersagt den Einsatz von 0700- und 0180-Rufnummern als Kundenhotline. Anrufe bei Kundenhotlines dürfen nicht mehr kosten, als normale Telefongespräche auf einer geografischen Festnetznummer oder Mobilnummer, da ein höheres Entgelt (im ausgeurteilten Fall durch die Verwendung einer 0180-Nummer) Verbraucher davon abhalten könne, bei Fragen zum Vertrag das Unternehmen zu kontaktieren.
Davon nicht betroffen sind 0700 und 0180er-Rufnummern, die nicht als Hotline für Vertragskunden eingesetzt werden oder bei denen Unternehmer ihre Dienstleistung entweder völlig unentgeltlich oder vollständig im Rahmen des Telefonats erbringen: z.B. Konferenzdienste, Rechtsberatung, Lebensberatung durch eine Astrologin oder aber auch reine Bestellhotlines, etc.
Was ist für Sie zu tun?
· Überprüfen Sie, in welchem Rahmen Ihre 0700- und 0180-Rufnummern eingesetzt werden
· Stellen Sie ggf. Ihren Vertragskunden eine zusätzliche Geo- (lokale Festnetznummer) oder 0800-Nummer (Freephone-Nummer) für Rückfragen zu Ihren Verträgen (für z.B. Reklamationen, Fragen zu Rechnungen etc.) zur Verfügung.
· Oder aber ersetzen Sie Ihre Bestell- und Kundenhotline vollständig durch eine Geo- oder 0800-Rufnummer.
AS-Infodienste unterstützt Sie gerne bei der Anpassung Ihres Rufnummernkonzepts