01/04/2026
Bislang verschickten die Finanzämter in Bayern Briefe, um an regelmäßig anstehende Zahlungstermine zu erinnern.
Damit ist seit diesem Jahr Schluss.
Wer dazu verpflichtet ist, Steuervorauszahlungen zu leisten, muss sich selbständig um eine fristgerechte Überweisung kümmern.
Wer die Umstellung verpasst hat und noch auf Post vom Finanzamt wartet, dem droht unter Umständen eine Strafe.
Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Zahlungszeitpunkt sollen weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich bleiben.