14/11/2023
den Überblick beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu behalten, ist gar nicht so einfach.
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
Eine Wärmepumpe oder ein Pelletkessel erfüllt alle zukünftigen GEG-Anforderungen. Das gilt auch für Hybridanlagen, wenn sie die Vorgabe 65 %- Erneuerbare Energien erfüllen.
Unter nachfolgenden Bedingungen können Sie Öl- & Gaskessel einbauen:
Bis 31.12.2023 ist ein Einbau ohne Einschränkungen möglich. Ausnahmeregelung: Ein Einbau bis 18.10.2024 ist ebenfalls ohne Einschränkungen möglich, wenn der Endkunde den Fachpartner vor dem 18.04.2023 beauftragt hat. Hier sollte ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
Ab 01.01.2024 bis Inkrafttreten der Kommunalen Wärmeplanung können Öl- und Gaskessel eingebaut werden, wenn sie als Hybridanlage erweitert werden oder Bio-Brennstoff (15 % in 2029, 30 % in 2035) verbrennen können. Viessmann Kessel erfüllen diese Hybrid-Anforderung schon jetzt.