08/09/2026
📄 Sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet! Die Bundesregierung plant im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" mehr Flexibilität für befristete Arbeitsverhältnisse. Ein Meilenstein für NPOs und projektorientierte Unternehmen 🚀
📌 Die geplanten Änderungen:
✔️ Höchstdauer steigt von 24 auf 48 Monate
✔️ Bis zu 6 statt 3 Verlängerungen möglich
✔️ Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots
✔️ Gilt für Einstellungen bis 31.12.2030
✔️ Mehr Planungssicherheit für mehrjährige Projekte
💡 Besonders profitieren: Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen & Vereine; Forschung & Entwicklung, IT-Projekte; Kultur- und Bildungsträger; Beratungshäuser mit längeren Mandaten
⚠️ Wichtig: Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die bisherigen Regeln. Vertragsmuster sollten aber schon jetzt vorbereitet werden!
📑 Wir beraten Sie zu:
✅ Rechtssicherer Vertragsgestaltung
✅ Anpassung Ihrer Vertragsmuster
✅ Personalplanung in förderfinanzierten Projekten
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