Künstliche Optische Strahlung - OStrV

Künstliche Optische Strahlung - OStrV Die Verordnung OStrV dient dem Schutz von Beschäftigten vor "künstl. opt. Strahlung" am Arbeitszplatz und ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Näheres siehe "Info". Impressum: https://www.kuenstliche-optische-strahlung.de/impressum.html Die Arbeitsschutzverordnung "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV)
verpflichtet den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010, die Beschäftigten am Arbeitsplatz
vor Gefahren durch optische Bestrahlung aus künstlichen Lichtquellen zu
schützen. Dies bezieht sich auf das gesamte optische Spektrum vom UV- bis
weit i

n den IR-Bereich und betrifft Augen und Haut von Arbeitnehmern. Die optischen Strahlquellen dieser Verordnung sind in 2 Gruppen eingeteilt:

(a) Laser - "kohärente Strahler" -
(b) alle übrigen künstl. Strahler - "inkohärente Strahler" -

Zu den übrigen künstl. Strahlern zählen bspw. Beleuchtungslampen,
Scheinwerfer, Projektoren, UV- und IR-Strahler für industrielle Prozesse, aber
auch Bearbeitungsvorgänge, bei denen die Strahlung erst durch Sekundär-
effekte entsteht (z.B. Lichtbogen beim Schweißen, Glasbearbeitung mit
Brennern). Erfahrungsgemäß verdienen Lichtquellen mit einem hohen UV- oder
Blaulichtanteil besondere Aufmerksamkeit! Der Arbeitgeber muß individuell entscheiden, ob zur Bewertung der Gefährdung
eine Risikoanalyse, Messungen, Berechnungen und ggf. Schutzmaßnahmen
erforderlich sind. Häufig nimmt er dazu externe Fachkompetenz in Anspruch
(www.gutachten-laser.de). Eine Gefährdungsbeurteilung muss in jedem Fall
- d.h. unabhängig vom Ergebnis - dokumentiert werden.

25/12/2022

NEUE LASER-NORM "DIN EN 50689:2022-12"

Im Dezember 2022 ist eine neue Norm zur Lasersicherheit erschienen: "DIN EN 50689 Sicherheit von Laserprodukten - Besondere Anforderungen an Verbraucher-Laser-Produkte". Hierbei handelt es sich um die deutsche Version der (europäischen) EU-Norm EN 50689:2021. Eine internationale IEC-Norm existiert hierzu nicht. In der Norm werden zusätzlich (!) zur DIN EN 60825-1 spezielle Anforderungen an Verbraucherprodukte mit Lasern formuliert. Zu den Verbraucherprodukten (d.h. für den nicht-professionellen Gebrauch) zählen bspw. Laserpointer, Werkzeuge mit Laser (z.B. Laser-Wasserwaage), Laser-Entfernungsmesser. Laser-Projektoren sowie Kinderspielzeug mit Lasern und Klasse-1C-Lasersysteme zählen nicht dazu.

BEWERTUNG DER LED-SICHERHEITZunehmend werden Hochleistungs-LEDs in Konsumerprodukten eingesetzt. Das Verfahren zur Bewer...
02/05/2020

BEWERTUNG DER LED-SICHERHEIT

Zunehmend werden Hochleistungs-LEDs in Konsumerprodukten eingesetzt. Das Verfahren zur Bewertung der Strahlungssicherheit von LEDs ist in DIN EN 62471 festgelegt. In dieser Norm sind auch zulässige Strahlungsgrenzwerte gelistet. Zur Überprüfung auf Einhaltung von Grenzwerten sowie Einstufung von LEDs in Risikogruppen R0 bis R3 ist i.A. eine umfangreiche Messtechnik erforderlich (z.B. Radiometer inkl. „spektraler Wichtung“). Für die Sicherheitsbewertung von monochromen LEDs mit „geringer Bandbreite“ und bekannter Wellenlänge (evtl. aus Datenblatt) können jedoch häufig auch etablierte, weniger aufwändige Messverfahren der Lasertechnik verwendet werden. In vielen Fällen ist dazu ein wellenlängenkalibriertes Powermeter ausreichend. Der damit unter Normbedingungen ermittelte Leistungswert muss zum Vergleich mit Grenzwerten lediglich noch in die Bestrahlung(-stärke) oder Strahldichte inkl. spektraler Wichtung umgewandelt werden.

REGELMÄSSIGE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VON LASERANLAGENEine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Lasereinrichtungen ist i...
03/02/2019

REGELMÄSSIGE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VON LASERANLAGEN

Eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Lasereinrichtungen ist in der "OStrV" sowie "TROS Laser" vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere eingehauste Anlagen zur Materialbearbeitung mit Hochleistungslasern, die als Kl.1-Lasereinrichtungen ausgewiesen sind. Mit zunehmender Betriebsdauer kann Verschleiß bspw. an Gummidichtungen und Bürstenleisten sowie gelockerte Schraubverbindungen an Sicherheitsschaltern oder Gehäuseteilen auftreten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Überprüfung von Schutzfenstern. Ein allgemein gültiges Zeitintervall für die Überprüfung ist nicht vorgegeben. Dies hängt vom Anlagentyp sowie dem individuellen Praxiseinsatz ab.

ÄNDERUNG IN DER OSTRV ZU DEN AUFGABEN DES LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN ("LSB")Zum 18.10.2017 wurden die Aufgaben des LSBs  in...
14/05/2018

ÄNDERUNG IN DER OSTRV ZU DEN AUFGABEN DES LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN ("LSB")

Zum 18.10.2017 wurden die Aufgaben des LSBs in der OStrV neu definiert: der LSB unterstützt nun den Arbeitgeber bei (1) der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, (2) bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und (3) bei der Überwachung des sicheren Laserbetriebs. Die Aufgabe ".... Gewährleistung des sicheren Laserbetriebs" aus der vorherigen OStrV-Version ist in der aktuellen Ausgabe nicht mehr enthalten. Die o.g. Themen beziehen sich auf alle Laser und Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Der LSB muss hierzu über ausreichende Fachkenntnisse verfügen.

"Über das Missverständnis zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB)"Die Aufgaben des LSB`s sind in der Arbeitssc...
29/10/2017

"Über das Missverständnis zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB)"
Die Aufgaben des LSB`s sind in der Arbeitsschutzverordnung "OStrV" klar definiert und sind in den "Technischen Regeln TROS Laser" weiter präzisiert. Im Wesentlichen unterstützt der LSB den Arbeitgeber in Unternehmen mit Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 bei der Gefährdungsbeurteilung. Der LSB gewährleistet den sicheren Laserbetrieb und bietet Unterstützung bei der Unterweisung von Beschäftigten.
Irrtümlich wird vom LSB in Herstellerbetrieben von Lasern oder Laseranlagen auch erwartet, dass er auch zuständig ist für die Lasersicherheitsabnahme im Rahmen der CE-Konf.bewertung / ProdSG (z.B. MaschRL). Dies gehört NICHT zu den originären Aufgaben des LSB`s und ist NICHT Teil der Arbeitsschutzverordnung. So wird der LSB i.A. auch überfordert sein, bspw. bei Themen wie Funktionale Sicherheit ("Performance-Level"), scheinbare Quelle, Streulichtmessungen, Beurteilung von möglichen Fehlerfällen etc. Für diese Aufgaben sind deutlich erweiterte Fachkenntnisse erforderlich.

Änderungen in der OStrV zum Nov. 2016 betreffen auch die fachliche Qualifikation und Aufgaben des Laserschutzbeauftragte...
24/12/2016

Änderungen in der OStrV zum Nov. 2016 betreffen auch die fachliche Qualifikation und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB):
- es ist erstmalig definiert, welche Anforderungen an einen Fachkundigen gestellt werden und wie die Fachkenntnisse erworben werden können ($2 Abs.10)
- die fachliche Qualifikation des LSB's ist durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand zu halten ($5 Abs.2)
- zu den Aufgaben des LSB's gehört nun auch die GEWÄHRLEISTUNG (!) des sicheren Betriebs von Lasern ($5 Abs.2/2)

Ein Fachartikel zum Thema "Messung der Strahlungsenergie an IPL-Handstücken" (Autor: Klaus Dickmann) ist in der Zeitschr...
12/07/2016

Ein Fachartikel zum Thema "Messung der Strahlungsenergie an IPL-Handstücken" (Autor: Klaus Dickmann) ist in der Zeitschrift "mt medizintechnik" 03/2016 veröffentlicht

IPL-Geräte ("intensiv gepulstes Licht") werden zunehmend in der Dermatologie sowie Kosmetik eingesetzt. IPL's emittieren...
12/02/2016

IPL-Geräte ("intensiv gepulstes Licht") werden zunehmend in der Dermatologie sowie Kosmetik eingesetzt. IPL's emittieren künstliche optische Strahlung in einem weiten Wellenlängenbereich von 400nm bis ca. 1.200nm. In Kombination mit der hohen Pulsenergie (bis zu 100J innerhalb weniger 10ms) besteht bei unsachgemäßer Anwendung ein hohes Verletzungsrisiko für Auge und Haut!

Die TECHNISCHEN REGELN zur Arbeitsschutzverordnung „Künstliche Optische Strahlung“ (OStrV) sind nun auch für den Teil „L...
23/05/2015

Die TECHNISCHEN REGELN zur Arbeitsschutzverordnung „Künstliche Optische Strahlung“ (OStrV) sind nun auch für den Teil „Laserstrahlung“ (TROS Laser) publiziert. Diese konkretisieren die Anforderungen der OStrV und geben dem Anwender weitere Informationen zur Umsetzung in der Praxis. Die Einhaltung der Regeln löst „Vermutungswirkung“ aus und bietet somit dem Arbeitgeber Rechtssicherheit. Die „TROS Laser“ ist in 4 Teile gegliedert und ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht (GMBl / April 2015 [Nr. 12-15]; S. 211, S. 231, S. 249, S. 281). Download: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-Laser.html

Die TECHNISCHEN REGELN zur Arbeitsschutzverordnung "Künstliche optische Strahlung" (OStrV) sind für den Teil "Inkohärent...
18/12/2014

Die TECHNISCHEN REGELN zur Arbeitsschutzverordnung "Künstliche optische Strahlung" (OStrV) sind für den Teil "Inkohärente optische Strahlung" (TROS IOS) als Druckschrift vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales publiziert. Diese Regeln lösen "Vermutungswirkung" aus und bieten dem Anwender somit Rechtssicherheit

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