Lasersicherheit - Beratung, Konzeption, Gutachten, Abnahme

Lasersicherheit - Beratung, Konzeption, Gutachten, Abnahme Praxis (s. Info). Impressum http://www.gutachten-laser.de/impressum.html Schutzmaßnahmen (z.B. Für Untersuchungen zur Lasersicherheit (z.B.

Der Inhaber dieser Seite ist öffentl.bestellter + vereidigter Sachverständiger für "Lasertechnik/Lasersicherheit" und unterstützt Sie bei Umsetzung der Lasersicherheit in d. Das know-how aus über 25-jähriger Erfahrung zur Lasersicherheit auf
verschiedenen Gebieten der Laserentwicklung sowie Laseranwendungen steht
Interessenten zur Verfügung:

* BERATUNG: im Vorfeld bei der Konstruktion und dem A

ufbau von Laser-
einrichtungen, bei Umbau oder Nachrüstung von Sicherheitsmaßnahmen

* KONZEPTION: Auslegung von techn. Sicherheits-
schaltkreise, Performance-Level, Interlock, Shutter, Einhausung, Schutzfenster); organisatorische
Konzepte zum Laserstrahlenschutz (bspw. für Betriebsanweisungen)

* GUTACHTEN: Risikoanalyse und Sicherheitsgutachten basierend auf geltenden
Regelwerken; ggf. Mängelliste und Empfehlungen zur Verbesserung der
Lasersicherheit; Klassifizierung von Lasern und Lasereinrichtungen; CE-Konformität

* ABNAHME: Sicherheitsabnahme inkl. Klassifizierung von Lasereinrichtungen
nach Neuentwicklung, Modifikation, Eigenbau oder Integration von Lasern in
Fertigungsanlagen; Prüfbericht und Zertifikat nach erfolgreicher Abnahme

Das Dienstleistungsangebot zur Lasersicherheit umfasst sämtliche Lasertypen
sowie Anwendungen in Materialbearbeitung, Meßtechnik, Medizin, Projektion,
Konsumgütern, Wissenschaft etc. Gutachten, Abnahme) steht eine moderne mobile Messtechnik zur Verfügung. Alle Arbeiten werden basierend auf geltenden Normen (z.B. DIN EN 60825-1/-4,
DIN EN ISO 11553-1, DIN EN 60601-2-22), Vorschriften (z.B. BGV B2),
Verordnungen (z.B. OStrV) und Richtlinien (z.B. 2006/42/EG) durchgeführt.

25/12/2022

NEUE LASER-NORM "DIN EN 50689:2022-12"

Im Dezember 2022 ist eine neue Norm zur Lasersicherheit erschienen: "DIN EN 50689 Sicherheit von Laserprodukten - Besondere Anforderungen an Verbraucher-Laser-Produkte". Hierbei handelt es sich um die deutsche Version der (europäischen) EU-Norm EN 50689:2021. Eine internationale IEC-Norm existiert hierzu nicht. In der Norm werden zusätzlich (!) zur DIN EN 60825-1 spezielle Anforderungen an Verbraucherprodukte mit Lasern formuliert. Zu den Verbraucherprodukten (d.h. für den nicht-professionellen Gebrauch) zählen bspw. Laserpointer, Werkzeuge mit Laser (z.B. Laser-Wasserwaage), Laser-Entfernungsmesser. Laser-Projektoren sowie Kinderspielzeug mit Lasern und Klasse-1C-Lasersysteme zählen nicht dazu.

BEWERTUNG DER LED-SICHERHEITZunehmend werden Hochleistungs-LEDs in Konsumerprodukten eingesetzt. Das Verfahren zur Bewer...
02/05/2020

BEWERTUNG DER LED-SICHERHEIT

Zunehmend werden Hochleistungs-LEDs in Konsumerprodukten eingesetzt. Das Verfahren zur Bewertung der Strahlungssicherheit von LEDs ist in DIN EN 62471 festgelegt. In dieser Norm sind auch zulässige Strahlungsgrenzwerte gelistet. Zur Überprüfung auf Einhaltung von Grenzwerten sowie Einstufung von LEDs in Risikogruppen R0 bis R3 ist i.A. eine umfangreiche Messtechnik erforderlich (z.B. Radiometer inkl. „spektraler Wichtung“). Für die Sicherheitsbewertung von monochromen LEDs mit „geringer Bandbreite“ und bekannter Wellenlänge (evtl. aus Datenblatt) können jedoch häufig auch etablierte, weniger aufwändige Messverfahren der Lasertechnik verwendet werden. In vielen Fällen ist dazu ein wellenlängenkalibriertes Powermeter ausreichend. Der damit unter Normbedingungen ermittelte Leistungswert muss zum Vergleich mit Grenzwerten lediglich noch in die Bestrahlung(-stärke) oder Strahldichte inkl. spektraler Wichtung umgewandelt werden.

LASER-KLASSIFIZIERUNG BEI STARK INHOMOGENEM STRAHLPROFILLaser im unteren Leistungsbereich (< Kl.4) verfügen häufig über ...
24/03/2020

LASER-KLASSIFIZIERUNG BEI STARK INHOMOGENEM STRAHLPROFIL

Laser im unteren Leistungsbereich (< Kl.4) verfügen häufig über eine stark variierende Intensitätsverteilung innerhalb des Strahlprofils (z.B. Laserpointer, Linienlaser, Laser mit DOE). Nicht selten treten sogar ausgeprägte Leistungsspitzen auf ("hot-spots"). Bzgl. der Lasersicherheit bedeutet dies, dass bei der Abbildung im Auge eine lokal erhöhte therm. Belastung der Netzhaut auftreten kann (evtl. permanenter Netzhautschaden!). Dies muss bei der Klassifizierung berücksichtigt werden. Dazu finden sich in DIN EN 60825-1 (4.3d) nähere Vorschriften. Für die Klassifizierung ist dann ein spezieller opt. Aufbau inkl. leistungskalibrierter Strahldiagnose mit Bildverarbeitungssoftware erforderlich.

SICHERER LASERBETRIEB BEI "OFFENEN" ANLAGENAuch ohne Einhausung ist bei der Lasermaterialbearbeitung ein lasersicherer B...
15/07/2019

SICHERER LASERBETRIEB BEI "OFFENEN" ANLAGEN

Auch ohne Einhausung ist bei der Lasermaterialbearbeitung ein lasersicherer Betrieb möglich. Dies bezieht sich auf spezielle Anwendungsfälle sowie die Anlagenkonstruktion und Laser-Strahldaten. Ein hohes Maß an Lasersicherheit kann auch durch verschiedene Schutzmaßnahmen erzielt werden: bspw. Zugangskontrolle mittels Lichtschranken außerhalb des Laserbereiches (> NOHD), lokale Abschirmung ("Glocke") unmittelbar am Bearbeitungsort oder ggf. auch organisatorische Maßnahmen (Foto: "offene" Laserbearbeitung am Beispiel der Laserperforation von Folien mit CO2-Laser; Laserzentrum FH Münster / LFM)

REGELMÄSSIGE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VON LASERANLAGENEine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Lasereinrichtungen ist i...
03/02/2019

REGELMÄSSIGE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VON LASERANLAGEN

Eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Lasereinrichtungen ist in der "OStrV" sowie "TROS Laser" vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere eingehauste Anlagen zur Materialbearbeitung mit Hochleistungslasern, die als Kl.1-Lasereinrichtungen ausgewiesen sind. Mit zunehmender Betriebsdauer kann Verschleiß bspw. an Gummidichtungen und Bürstenleisten sowie gelockerte Schraubverbindungen an Sicherheitsschaltern oder Gehäuseteilen auftreten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Überprüfung von Schutzfenstern. Ein allgemein gültiges Zeitintervall für die Überprüfung ist nicht vorgegeben. Dies hängt vom Anlagentyp sowie dem individuellen Praxiseinsatz ab.

RISIKOANALYSE BEI DER KLASSIFIZIERUNG VON LASERNFür die Klassifizierung von Lasern ist die Berücksichtigung von "Einfehl...
12/09/2018

RISIKOANALYSE BEI DER KLASSIFIZIERUNG VON LASERN

Für die Klassifizierung von Lasern ist die Berücksichtigung von "Einfehlerbedingungen" im Rahmen einer Risikoanalyse erforderlich. Dies ist in der "neuen Ausgabe" (Ed.3) der DIN EN 60825-1 vorgeschrieben. In dem Konferenzbeitrag zur NIR 2018 (3. - 6. Sept. 2018 / Dresden) werden unterschiedliche Wege zur Risikoanalyse für Laser und Lasersysteme aufgezeigt. Download:https://www.gutachten-laser.de/mediapool/86/866438/data/NIR_2018_Laser-Risikoanalyse.pdf

C6-FAKTOR ("SCHEINBARE QUELLE") BEI DER LASER-KLASSIFIZIERUNGBei dem vereinfachten Standardverfahren zur Klassifizierung...
10/05/2018

C6-FAKTOR ("SCHEINBARE QUELLE") BEI DER LASER-KLASSIFIZIERUNG

Bei dem vereinfachten Standardverfahren zur Klassifizierung von Lasern im Wellenlängenbereich 400nm - 1.400nm gilt C6 = 1. Hierbei handelt es sich um eine worst-case-Annahme, in der u.U. eine hohe Sicherheitsreserve enthalten ist. Das erweiterte Verfahren kann ggf. zu C6 > 1 und damit erhöhtem Grenzwert Zugänglicher Strahlung "GZS" führen. Es ist theoretisch eine Grenzwerterhöhung bis zum Faktor 66 möglich. Dies bedeutet für die Klassifizierung, dass innerhalb einer Laserklasse eine um den C6-Faktor höhere Laserleistung zulässig ist. Allerdings ist zur Bestimmung des C6-Faktors ein spezieller optischer Messaufbau erforderlich (LASER MAGAZIN 01/2018, S. 20 - 21).

SCHUTZFENSTER IN EINHAUSUNGEN VON HOCHLEISTUNGSLASERN IMMER SICHER?Schutzfenster in Einhausungen von Laseranlagen bieten...
02/01/2018

SCHUTZFENSTER IN EINHAUSUNGEN VON HOCHLEISTUNGSLASERN IMMER SICHER?

Schutzfenster in Einhausungen von Laseranlagen bieten häufig nur ausreichenden Schutz vor auftreffender diffus reflektierter Strahlung. In Fehlerfällen ist es jedoch möglich, dass Laserstrahlung innerhalb der Anlage umgelenkt wird und direkt auf das Fenster trifft; bspw. bei Fehlprogrammierung oder Fehlpositionierung von Bauteilen, wenn Laserstrahlung auf gekrümmte oder geneigte hochreflektierende Metallflächen trifft. Möglicherweise kommt es zusätzlich nicht zur Strahlungseinkopplung am Bauteil (z.B. defokussierter Strahl) und die gesamte Leistung gelangt auf das Fenster. Im worst-case kann der Fokus sogar auf der Scheibe liegen (z.B. bei Remote-Laserbearbeitung mit großer Brennweite). Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlerfällen und damit verbundene Konsequenzen für die Lasersicherheit muss mittels Risikoanalyse ermittelt werden (z.B. FMEA). Dis ist fester Bestandteil der Klassifizierung nach DIN EN 60825-1. Je nach Ergebnis muss ggf. die Auswahl eines Fensters mit höherer Schutzstufe erfolgen; u.U. ist sogar ein aktives Schutzfenster erforderlich. (Hinweis: Laser-Schutzfenster nach DIN EN 207 müssen nicht nur entsprechend ihrer optischen Dichte "OD" ausreichenden Augenschutz bieten, sondern auch für mind. 5 s Schutz vor Zerstörung durch auftreffende Laserstrahlung gewährleisten!)

"Über das Missverständnis zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB)"Die Aufgaben des LSB`s sind in der Arbeitssc...
23/09/2017

"Über das Missverständnis zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB)"
Die Aufgaben des LSB`s sind in der Arbeitsschutzverordnung "OStrV" klar definiert und sind in den "Technischen Regeln TROS Laser" weiter präzisiert. Im Wesentlichen unterstützt der LSB den Arbeitgeber in Unternehmen mit Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 bei der Gefährdungsbeurteilung. Der LSB gewährleistet den sicheren Laserbetrieb und bietet Unterstützung bei der Unterweisung von Beschäftigten.
Irrtümlich wird vom LSB in Herstellerbetrieben von Lasern oder Laseranlagen auch erwartet, dass er auch zuständig ist für die Lasersicherheitsabnahme im Rahmen der CE-Konf.bewertung / ProdSG (z.B. MaschRL). Dies gehört NICHT zu den originären Aufgaben des LSB`s und ist NICHT Teil der Arbeitsschutzverordnung. So wird der LSB i.A. auch überfordert sein, bspw. bei Themen wie Funktionale Sicherheit ("Performance-Level"), scheinbare Quelle, Streulichtmessungen, Beurteilung von möglichen Fehlerfällen etc. Für diese Aufgaben sind deutlich erweiterte Fachkenntnisse erforderlich.

"Bestandsschutz in der Lasersicherheit"In der Praxis der Lasertechnik stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit älte...
02/05/2017

"Bestandsschutz in der Lasersicherheit"
In der Praxis der Lasertechnik stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit ältere Laseranlagen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechend nachgerüstet werden müssen. Ein Fachartikel zu diesem Thema ist in der Zeitschrift VDI-Z 159 (2017) Nr.4, S. 68 - 69 erschienen und gibt hierauf detaillierte Antworten. Download:http://www.gutachten-laser.de/mediapool/86/866438/data/VDI-Z_04_2017_Bestandsschutz_Laser.pdf

Zur Klassifizierung von Lasersystemen ist die Überprüfung  auf Einhaltung von Strahlungsgrenzwerten "GZS" alleine nicht ...
26/02/2017

Zur Klassifizierung von Lasersystemen ist die Überprüfung auf Einhaltung von Strahlungsgrenzwerten "GZS" alleine nicht ausreichend. Dies muss auch unter Berücksichtigung von "vernünftigerweise vorhersehbaren Einfehlerbedingungen" erfolgen (DIN EN 60825-1). So dürfen bspw. Defekte in der Elektronik der Stromversorgung (s. Foto) nicht dazu führen, dass sich die Strahlleistung über den Grenzwert der ausgewiesenen Laserklasse erhöht. Bei eingehausten Laseranlagen dürfen Defekte im Türsicherheitskreis (Interlock) nicht dazu führen, dass der Laserbereich während des Betriebs zugänglich ist. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Elektronik werden auf Basis einer Risikoanalyse ermittelt (z.B. PL, SIL, FMEA). Entsprechend dem Ergebnis müssen ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

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