11/09/2026
Wie konnte das passieren? In der Ruhe ausklingender Sommerferien fiel vor Kurzem eine Ikone der Industriearchitektur, das Verwaltungsgebäude der SCHOTT in Mainz, dem Bagger zum Opfer – einfach so.
Die Ansiedlung von Schott war ein Meilenstein des Wiederaufbaus im kriegszerstörten Mainz. Dieses Stück Stadt- und Zeitgeschichte, dieses Stück baukulturelles Erbe fehlt nun.
Ausgerechnet ein Weltkonzern, der „Innovation“ zu seinem Markenkern erklärt, beseitigt das gebaute Zeugnis seiner Innovationsgeschichte.
Denkmaleigentümer haben die Pflicht zum Erhalt und zur Pflege ihres Erbes, das ihnen selbst nur auf Zeit gehört. Es in die Zukunft zu tragen, gehört dazu. Wer das nicht weiß, dem hilft die Denkmalpflege. Sie setzt dem Partikularinteresse nötigenfalls das Gemeinwohl entgegen, jedenfalls sollte sie.
Doch so war es nicht. Die Schott AG hat tun dürfen, was sie tat. Der Verwaltungsbau stand noch nicht unter Denkmalschutz. Die tiefe Abrissgrube, die nun an der Hattenbergstraße zu besichtigen ist, steht Pate für die Tiefe des Versäumnisses.
Was ist zu lernen aus dem Verlust? Wie steht es um andere Ikonen des 20. Jahrhunderts? Klagen über fehlende Kapazitäten führen nicht weiter.
Und stimmt, die Unterschutzstellung ist keine Superkraft. Das BASF-Hochhaus in Ludwigshafen stand unter Schutz und fiel trotzdem. Aber wer nicht kämpft, hat längst verloren. Er gibt sich und seine Aufgabe preis – fast unbemerkt im Sommerloch.
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