Externe Datenschutzbeauftragung - Die bessere Lösung
Grundsätzlich kann Ihr Datenschutzbeauftragter (DSB) sowohl intern oder extern bestellt werden. Ausschlaggebende Kriterien einer externen Datenschutzbeauftragung sind oftmals, dass für die interne Datenschutzbeauftragung die Kosten zur Erlangung der Fach- und Sachkenntnisse des Mitarbeiters höher sind, als erwartet. Während Sie mit dem externen
Datenschutzbeauftragten einen Dienstleistungsvertrag mit vereinbarter Laufzeit abschließen, hat der intern benannte Datenschutzbeauftragte eine Kündigungsfrist von 1 Jahr. Des Weiteren kann der Mitarbeiter meist nicht mehr in vollem Umfang seiner Tätigkeitsverantwortung nachkommen. Die Themen wie Haftung, Kompetenz und Sicherheit durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte sprechen für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir kümmern uns um alle Datenschutzangelegenheiten in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Praxis etc. - so unauffällig wie möglich, so gründlich wie nötig. Unsere Datenschutzbeauftragte verfügen über entsprechende Expertisen in allen Bereichen des Datenschutzes. Darüber hinaus erfolgt jegliche juristische Beratung über unser Anwaltsteam, das Ihnen bei Bedarf zur Verfügung steht: » Siehe Hinweis "Rechtsberatung" im Impressum
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter? Der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für das Unternehmen, die Arztpraxis usw. tätig. Er ist ein zertifizierter, qualifizierter Experte im Bereich des Datenschutz. Sein Wissen in seinen Fachbereichen ist immer auf dem neuesten Stand und gewährleistet so eine stets hohe Beratungs- und Fachkompetenz. Welche Aufgaben hat der externe Datenschutzbeauftragte? Zusammengefasst ist es die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, in der Praxis usw. eine gesetzeskonforme, sachgerechte Datenschutzstruktur und Datenorganisation zu realisieren und für deren Nachhaltigkeit zu sorgen. Es geht im Wesentlichen um folgende Punkte:
- Gewährleistung des externen und internen Datenschutzes im Unternehmen/Praxis usw.
-Aufbau, Kontrolle und Prüfung der Datensicherheit und Datenverarbeitung
Management von Reputation und Auftreten des Unternehmens im Datenschutz
Gewährleistung der Unternehmenssicherheit (z.B. Vorabkontrolle)
Hinweis der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie die Bereitstellung von Arbeitshilfen
Erstellung Verfahrensverzeichnisse
Beratung zur Auftragsdatenverarbeitung
Erfassung von Kernprozessen und Verarbeitungen
Aufbau und Organisation von datenschutzkonformen IT-Strukturen
Schulung und Unterweisung der Unternehmensmitarbeiter im Datenschutz
Hinweise zur automatisierten Datenverarbeitung
Beratung der Geschäftsführung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Folgenabschätzung zu datenschutzrechtlichen Prozessen
Zusammenarbeit mit datenschutzrechtlichen Kontrollbehörden im Auftrag des Unternehmens/Praxis usw. Datenschutzberatung sowie Datenschutzorganisation im fortlaufenden Tagesgeschäft
Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Datenschutz (Verarbeitungen personenbezogener Daten)
- Beratung zu Arbeitnehmerdatenschutz sowie Arbeitgeberdatenschutz