Steuerkanzlei Rhena Wolf

Steuerkanzlei Rhena Wolf Unser Anspruch und Ziel ist es Mandanten professionell und persönlich im steuerlichen, betriebswirt

Wir, die Steuerkanzlei Rhena Wolf, verstehen uns als ganzheitliche Steuerberaterinnen für kleine und mittelständische Unternehmer bis 60 Mitarbeiter die Werte basiert arbeitet und denkt, wie sehen uns nicht nur als klassischer Steuerberater, sondern auch als Entwicklungspartner des Unternehmens. Gute steuerliche Beratung ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Unser Fokus li

egt dabei nicht auf der Branche, sondern bei Ihnen als Unternehmer und Mensch! Denn wir wollen Sie, Ihre Ideen und unternehmerischen Bedürfnisse verstehen und bestmöglich unterstützen und beraten.

Finanzen fühlen sich oft an wie ein Werkzeugkasten ohne Anleitung.Viele Zahlen. Viele Begriffe. Aber wenig Klarheit.Gena...
05/05/2026

Finanzen fühlen sich oft an wie ein Werkzeugkasten ohne Anleitung.
Viele Zahlen. Viele Begriffe. Aber wenig Klarheit.

Genau das ändern wir.

Am 08.06.2026 laden wir Sie zu einem besonderen Vortrag ein, bei dem Sie Finanzthemen einmal anders erleben: verständlich, praxisnah und mit echtem Mehrwert für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Was Sie mitnehmen:

Sie bekommen Einblicke hinter die Kulissen von Lebensversicherungen und Depotwerten – und verstehen, worauf es aktuell wirklich ankommt.
Sie sehen, wie vermögende Anleger ihre Strategien aufbauen – klar, strukturiert und aus der Praxis gedacht.

Und wir sprechen über die Fragen, die viele beschäftigen, aber selten klar beantwortet werden:

• Sind Gold und Silber wirklich schon „zu teuer“?
• Warum bilden ETF’s nur einen kleinen Teil der Wirtschaft ab?
• Welche Chancen stecken in Zukunftsmärkten wie Digital Healthcare?

Das Ziel ist einfach:
Sie gewinnen Klarheit für Ihre Finanzentscheidungen. Damit Sie Chancen erkennen – und Risiken besser einordnen können.

📅 08.06.2026
⏰ 18:00 – ca. 20:00 Uhr
📍 Denkraum, Steuerkanzlei Rhena Wolf, Mannheim

Kosten:
Die Teilnahme ist für Sie und eine Begleitperson (Geschäftsfreund:in) kostenfrei.

👉 Anmeldung per E-Mail an: [email protected]
(bis 03.06.2026)

🐣 Frohe Ostern! 🐣Ostern ist wie ein kurzer Moment zum Innehalten.Du schaust zurück, was war – und gleichzeitig nach vorn...
05/04/2026

🐣 Frohe Ostern! 🐣

Ostern ist wie ein kurzer Moment zum Innehalten.
Du schaust zurück, was war – und gleichzeitig nach vorne, was entstehen darf.

Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um neue Ideen wachsen zu lassen.
Im Unternehmen. Im Team. Oder auch ganz persönlich.

Denn Entwicklung passiert nicht von allein – sie beginnt immer mit einer Entscheidung.

Wir wünschen dir erholsame Feiertage, neue Energie und viele gute Gedanken für das, was vor dir liegt. 🌷

Einladung zum exklusiven Impulsvortrag für GmbH-Geschäftsführer  „Die bAV-Revolution – Unabhängigkeit, Liquidität und Ha...
12/03/2026

Einladung zum exklusiven Impulsvortrag für GmbH-Geschäftsführer „Die bAV-Revolution – Unabhängigkeit, Liquidität und Haftungssicherheit“ am 23.03.2026

Hand aufs Herz: Betrachten Sie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Ihrem Unternehmen eher als lästige Pflicht oder als strategischen Vermögenswert?

Für die meisten Geschäftsführer ist die bAV ein Buch mit sieben Siegeln – geprägt von undurchsichtigen Versicherungstarifen, versteckten Kosten und einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko für Sie als Geschäftsführung. Es ist Zeit, dieses Denken zu ändern.

Am 23.03.2026 laden wir Sie ein, einen Blick hinter die Kulissen der Finanzindustrie zu werfen.

Johannes Straubmüller (Spartacus Advisors GmbH) zeigt Ihnen einen Weg, der in Großkonzernen längst Standard ist, im Mittelstand jedoch oft verschwiegen wird: Die bAV als Instrument der Innenfinanzierung.

In diesem Vortrag erfahren Sie, was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter vermutlich nicht erzählt:

· Die „eigene Bank“ im Unternehmen: Wie Sie Beiträge nicht an externe Versicherer überweisen, sondern als Liquidität im eigenen Unternehmen behalten und damit arbeiten.
· Die Haftungsfalle entschärfen: Warum klassische Modelle oft ein persönliches Risiko für Geschäftsführer bergen – und wie die pauschal dotierte Unterstützungskasse Sie davor schützt.
· Mitarbeiterbindung auf neuem Niveau: Wie Sie echte Mehrwerte schaffen, die Fachkräfte anziehen, ohne Ihre Lohnnebenkosten unnötig aufzublähen.
· Der Rendite-Turbo: Wie Sie aus einem Kostenfaktor einen Gewinnbringer machen.

Für wen ist dieser Abend? Für GmbH-Geschäftsführer, die unternehmerisch denken, die Kontrolle über ihre Finanzen behalten wollen und bereit sind, alte Pfade zu verlassen, um echte Vorteile zu generieren.

Die Eckdaten:
· 📅 Datum: Montag, 23.03.2026
· ⏰ Zeit: 18:00 – ca. 20:00 Uhr
· 📍 Ort: Steuerkanzlei Rhena Wolf – Denkraum, Waldstraße 100, 68305 Mannheim

Ihr Invest: Ihre Zeit und Ihre Neugier. Die Teilnahme ist für Sie und eine Begleitperson (Geschäftsfreund:in) kostenfrei.

👉 Ihr verbindliche Anmeldung senden Sie bitte an [email protected] bis spätestens zum 18.03.2026, um Ihren Platz zu sichern.

Internationaler Frauentag – 8. MärzHeute feiern wir die Stärke, den Mut und die Leistungen von Frauen auf der ganzen Wel...
08/03/2026

Internationaler Frauentag – 8. März

Heute feiern wir die Stärke, den Mut und die Leistungen von Frauen auf der ganzen Welt. 🌷
Auch in unserer Kanzlei prägen engagierte, kluge und verantwortungsbewusste Frauen den Alltag – im Team, in der Führung und in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Der Internationale Frauentag erinnert uns daran, wie wichtig Chancengleichheit, gegenseitiger Respekt und Unterstützung sind.
Danke an alle Frauen, die jeden Tag Verantwortung übernehmen, Entscheidungen treffen und Zukunft gestalten. 💙

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Das neue Gesetz zur Rückzahlung im ÜberblickDer Landtag Baden-Württemberg hat a...
05/03/2026

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Das neue Gesetz zur Rückzahlung im Überblick

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 25. Februar 2026 in einer Sondersitzung ein Gesetz beschlossen, das die Rückzahlung bzw. Erstattung der Corona-Soforthilfen-Rückforderungen regelt.

Was heißt das konkret für Dich als Unternehmer?
Viele Betriebe mussten in den letzten Jahren bereits erhaltene Soforthilfen an die L-Bank zurückzahlen. Grundlage waren nachträgliche Prüfungen. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Diese Rückforderungen waren in vielen Fällen rechtswidrig.

Die wichtigsten Punkte für Dich:
– Soforthilfen, die zwischen 22. März und 7. April 2020 beantragt wurden, müssen nicht zurückgezahlt werden.
– Wer bereits zurückgezahlt hat, kann sein Geld zurückbekommen – inklusive Zinsen.
– Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Es wird ein digitales Antragsportal geben.
– Der Start ist voraussichtlich erst ab Herbst 2026 möglich.

Wichtig: Das Gesetz betrifft ausschließlich die Corona-Soforthilfe aus der ersten Phase. Andere Programme wie Überbrückungshilfen sind nicht erfasst.
Wenn Du damals Soforthilfe erhalten und später zurückgezahlt hast, lohnt sich ein Blick in Deine Unterlagen.

Wenn Du unsicher bist, ob Du betroffen bist, melde Dich gern bei uns.

Am 23.02.2026 durften wir einen ausgewählten Kreis unserer Mandanten zu einem exklusiven Vortrag begrüßen.„KI im Handwer...
26/02/2026

Am 23.02.2026 durften wir einen ausgewählten Kreis unserer Mandanten zu einem exklusiven Vortrag begrüßen.

„KI im Handwerk – Digitalisierung mit Herz“ mit Lars Piezl, unabhängiger Digitalisierungsexperte im Handwerk.

Ob automatisierte Kundenanfragen, digitale Projektsteuerung oder sichere Anwendung im Betrieb – es wurde deutlich: KI ist kein Zukunftsthema, sondern ein Werkzeug für heute.
Unser Leitgedanke des Abends: „Menschen werden nicht durch KI ersetzt, sondern durch Menschen, die KI anwenden können.“

Die große Resonanz und das positive Feedback haben uns sehr gefreut. Der Vortrag fand spürbar viel Anklang. Herzlichen Dank für den regen Austausch, die Offenheit und die Bereitschaft, neue Wege zu denken. Digitalisierung bringt nur dann Fortschritt, wenn sie den Betrieb einfacher macht.

Am Dienstag war bei uns richtig was los 🎭Der Elferrat war gemeinsam mit Prinzessin Gloria I. der Stichler zu Gast in uns...
12/02/2026

Am Dienstag war bei uns richtig was los 🎭
Der Elferrat war gemeinsam mit Prinzessin Gloria I. der Stichler zu Gast in unserer Kanzlei.
Ein bisschen Konfetti für den Kopf.
Ein bisschen Lachen zwischen Zahlen und Paragrafen.
Und ganz viel gute Stimmung.
Ein Moment Leichtigkeit im Arbeitsalltag – bunt, fröhlich und mit einem Augenzwinkern.
Danke für euren Besuch, die Energie und das Strahlen – wir haben uns sehr gefreut 🤍

💡 So geht’s: Kosten deiner Betriebsveranstaltung steuerlich absetzenOb Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Teamevent – Betr...
09/02/2026

💡 So geht’s: Kosten deiner Betriebsveranstaltung steuerlich absetzen

Ob Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Teamevent – Betriebsveranstaltungen stärken den Zusammenhalt im Team. Und: Sie können steuerfrei sein!
Bis zu 110 € brutto pro Mitarbeiter und pro Veranstaltung sind im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei – wenn du ein paar wichtige Spielregeln beachtest.

Das musst du als Unternehmer beachten:
🔹 Maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr sind begünstigt
🔹 Der Betrag gilt inkl. USt und anteiliger Kosten für Begleitpersonen
🔹 Alle müssen eingeladen sein: Veranstaltung für die gesamte Belegschaft
🔹 Übersteigt der Betrag den Freibetrag, kann der Überschuss pauschal mit 25 % versteuert werden, damit er nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn zählt.

Unser Tipp für dich:
Plane frühzeitig – und rechne die Pro-Kopf-Kosten im Vorfeld durch
Lass dir eine Teilnehmerliste geben & dokumentiere sauber

📰 SteuernewsletterGbR & Schriftform – wann eine Unterschrift nicht reichtIst Vermieterin eines Mietvertrags eine GbR, wi...
04/02/2026

📰 Steuernewsletter

GbR & Schriftform – wann eine Unterschrift nicht reicht
Ist Vermieterin eines Mietvertrags eine GbR, wird sie durch ihre Gesellschafter vertreten. Unterschreibt jedoch nur ein Gesellschafter, ist die gesetzliche Schriftform nur dann gewahrt, wenn aus der Unterschrift klar hervorgeht, dass er auch im Namen der übrigen Gesellschafter handelt.
Fehlt ein solcher Vertretungszusatz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Unterschriften noch folgen sollten. In diesem Fall gilt:
👉 Die Schriftform ist nicht eingehalten, weil mindestens eine weitere Unterschrift fehlen könnte.
Wichtig:
Die bloße Nennung der GbR unter der Unterschriftszeile ersetzt keinen Vertretungshinweis. Auch ein Firmenname oder ein Stempel ohne klare Vertretungserklärung genügt nicht.

Besonders kritisch:
Enthält ein späterer Nachtrag zum Mietvertrag einen Formmangel, überträgt sich dieser auf den gesamten Vertrag. Die Folge:
👉 Der Mietvertrag verliert die Schriftform und ist unabhängig von der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündbar.
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs hilft nur in sehr engen Ausnahmefällen, etwa wenn die Kündigung zu existenzbedrohenden Folgen für den Vertragspartner führen würde.
👉 Praxis-Tipp:
Bei Mietverträgen mit GbR-Beteiligung sollte immer klar geregelt sein, wer für wen unterschreibt. Ein fehlender Zusatz kann teuer werden.

📌 FAQ – Häufige Fragen an die Kanzlei Rhena Wolf❓ Muss ich als Unternehmer:in wirklich alle Belege aufbewahren?Kurz gesa...
02/02/2026

📌 FAQ – Häufige Fragen an die Kanzlei Rhena Wolf
❓ Muss ich als Unternehmer:in wirklich alle Belege aufbewahren?
Kurz gesagt: Ja – aber nicht unbedingt in Papierform. 😉
Als Unternehmer:in bist du verpflichtet, Belege aufzubewahren.
Die gute Nachricht: Das geht heute ganz einfach digital.
Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge kannst du revisionssicher digital ablegen.
Wichtig ist nicht der Ordner im Regal, sondern dass die Unterlagen vollständig, lesbar und jederzeit abrufbar sind.
Wir unterstützen dich dabei, eine strukturierte und digitale Belegablage aufzubauen –
damit du den Überblick behältst und im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist. 💙

Adresse

Waldstraße 98
Mannheim
68305

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00

Telefon

+49621762750

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