15/05/2020
Da bin ich in der Augsburger Allgemeinen wieder einmal auf einen bezahlten PR Artikel gestoßen, in welchem man unter dem Titel "PKV Tarifwechsel - Wie Sie Ihre private Krankenversicherung endlich wieder bezahlbar machen" erklärt, wie einfach es sei, durch einen simplen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die Beiträge wieder auf die Schiene zu bekommen.
Tatsächlich ist ein PKV Tarifwechsel eine Möglichkeit, die Beiträge auf ein normales Mass zu reduzieren und nachhaltig zu stabilisieren. Doch drei Dinge möchte ich Ihnen dazu sagen:
Einfach ist das nicht. Weil die unterschiedlichen Tarife nicht nur im Preis unterschiedlich sind, sondern auch in der Leistung. Für Laien und Halbprofis, ist dies kaum zu durchschauen. Wenn Sie am Ende eine Preisreduktion auf Kosten Ihrer Gesundheit gemacht haben, ist Ihnen aber vermutlich nicht gedient.
Die Gesellschaften müssen, wollen aber nicht, dass Sie den Tarif wechseln. Sie legen Ihnen also Steine in den Weg. Ein Versicherungsmakler ist Ihnen da keine Hilfe, weil er Sie nicht vertreten kann. Dazu müssen Sie zur Not klagen und da befindet er sich in einem Bereich, wo er eigentlich nichts mehr sagen darf und schon gar nicht die Möglichkeit hat, Druck aufzubauen.
Wenn Sie erst reagieren, wenn Ihre Beiträge eigentlich unbezahlbar sind, dann haben Sie zwei Dinge falsch gemacht: Sie haben sich schon bei der Wahl Ihres Tarifes falsch beraten lassen und Sie haben zu lange gewartet. Einen Tarifwechsel strebt man möglichst frühzeitig an, damit man mehr Optionen hat und mehr Zeit, das Verpasste nachzuholen. Meist liegt das Problem nämlich daran, dass man in der Vergangenheit zu tiefe Beiträge bezahlt und zu wenig Reserve gebildet hat.
Die richtigen Ansprechpartner für einen PKV Tarifwechsel sind - das können Sie oben aufgeführter Argumentation entnehmen - nicht Makler, sonder gerichtlich zugelassene Rentenberater mit der entsprechenden Praxis bei den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen.
gerichtl. zugelassener Rentenberaterstaatl. gepr. Sozialversicherungsfachmannseit 1983 Erfahrung im Leistungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung