Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH

Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH Wir unterstützen Makler bei der Suche nach einem Nachfolger! Bei Bedarf vermittelt Resultate den passenden Nachfolger oder Investor.

Das Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH, gegründet und geleitet von den beiden Branchenkennern und Bewertungsexperten Andreas W. Grimm und Thomas Öchsner, hat sich darauf spezialisiert, Finanz- und Versicherungsmakler in der Nachfolgeplanung und der Nachfolgeregelung zu begleiten und ihnen zu einer optimalen Gestaltung einer späteren Übergabe zu verhelfen. Schw

erpunkt der Tätigkeit liegt neben der Anwendung von wissenschaftlich und kaufmännisch anerkannten Analyse- und Bewertungsverfahren in der unabhängigen Bestands- und Unternehmensbewertung – speziell für Makler, die ihre Bestände verkaufen oder ihre Unternehmen perspektivisch an einen Nachfolger oder Investor übergeben wollen. Besondere Kompetenz liegt in der Bewertung und Priorisierung unterschiedlicher Übergabe- oder Verkaufsstrategien mit dem Ziel, für den Veräußerer einen persönlich und wirtschaftlich optimal gestalteten Übergabeprozess anzustreben. Potenziellen Nachfolgern, Bestands- oder Unternehmenskäufern verschafft Resultate Transparenz über die tatsächlichen Werte, über Wertsteigerungspotenziale und über Übertragungsrisiken.

Zeithorizonte: Fünf bis sieben Jahre gegen eine Generation.So denken einerseits PE-Investoren — und so denken Versicheru...
17/06/2026

Zeithorizonte: Fünf bis sieben Jahre gegen eine Generation.

So denken einerseits PE-Investoren — und so denken Versicherungsmakler auf der anderen Seite, die ihr Lebenswerk übergeben wollen. Beide sitzen am selben Tisch. Beide meinen dasselbe Unternehmen. Beide wollen etwas völlig anderes.
Das allein wäre schon ein Problem. Aber es kommt noch ein zweites hinzu.

Das Finanzierungsmodell vieler Wachstumsinvestoren im Maklermarkt basiert auf einer einfachen Rechnung: Bestände zukaufen, Synergien heben, Unternehmenswert steigern — finanziert über tilgungsfreie Kredite. Das funktioniert, solange die Wachstumsrate stimmt und die Synergien tatsächlich eintreten.

In der fragmentierten deutschen Maklerbranche ist beides schwerer zu realisieren als auf dem Papier. Bestände sind keine austauschbaren Assets. Kundenbeziehungen hängen an Personen. Integration kostet Zeit und Geld. Und die Zinsen sind nicht mehr da, wo sie noch vor wenigen Jahren waren.

Was bedeutet das konkret? Wer als Makler einen Teilverkauf erwägt, sollte nicht nur die Bewertung des eigenen Unternehmens kennen — sondern auch verstehen, wie stabil das Modell des Käufers ist. Denn wenn der Investor in Schwierigkeiten gerät, sitzt der Verkäufer mit einem Minderheitsanteil an einem Unternehmen fest, über das er keine Kontrolle mehr hat.

PE kann einem Unternehmen guttun. Fokussierung. Professionalisierung. Manchmal auch echtes Wachstum. Aber es verändert die DNA. Unwiderruflich.

Link zu meiner AssCompact-Kolumne im ersten Kommentar!

Ein Anruf. Mehr braucht es nicht.Wer seinen Maklerbestand oder sein Unternehmen verkauft, hat eine Informationsquelle, d...
11/06/2026

Ein Anruf. Mehr braucht es nicht.

Wer seinen Maklerbestand oder sein Unternehmen verkauft, hat eine Informationsquelle, die fast niemand nutzt: die Verkäufer, die ihren Bestand oder ihr Unternehmen an denselben Käufer verkauft haben.

Wie geht es denen — drei Jahre nach dem Abschluss? Was sagen sie, wenn niemand zuhört?

Warum nicht einfach den Kaufinteressenten nach seinen schwierigsten Transaktionen der letzten drei Jahre fragen — und nach den Kontaktdaten der Verkäufer von damals? Wer als Käufer diese Referenzprüfung scheut, hat sich damit bereits positioniert.

Den vollständigen Beitrag findest Du im ersten Kommentar.



Bild: KI-generiert

Wer ein Maklerunternehmen kauft, denkt an das, was er bekommt. Kunden. Courtagen. Strukturen.Was er selten ausreichend e...
29/04/2026

Wer ein Maklerunternehmen kauft, denkt an das, was er bekommt. Kunden. Courtagen. Strukturen.

Was er selten ausreichend einkalkuliert: Was passiert, wenn der Verkäufer zurückkommt?

Wir haben diesen Fall in unserer Beratungspraxis erlebt. Verkauf der Firma. Zwei Jahre andere Hobbys — bis die Wettbewerbsklausel abgelaufen war. Dann: gezielte Rückkehr zu den ehemaligen Kunden. Persönlich. Direkt. Mit dem Vertrauen, das über Jahre gewachsen war.

Der Käufer hatte einen Bestand erworben. Was er nicht kaufen konnte: die Beziehungen. Das hatte er unterschätzt.

Ein aktueller Fall in der Branche stellt dieselbe Frage auf einer ganz anderen Ebene. Was, wenn der Ausstieg aus dem Ausstieg von Anfang an Teil des Plans war?

Das klingt nach Unterstellung. Das wäre es vermutlich auch, würde ich das in dem aktuellen Fall vermuten - aber es gehört zur kaufmännischen Vorsicht, auch solche Optionen im Blick zu haben. Es ist eine legitime Due-Diligence-Frage, die zu selten gestellt wird.

Was schützt Käufer in solchen Situationen wirklich? Nicht allein die Wettbewerbsklausel — die läuft ab. Nicht allein der Kaufvertrag — der kann nur temporär schützen. Was wirklich schützt, ist eine sorgfältige Analyse des Verkäufermotivs.

Warum wird jetzt verkauft? Was kommt danach? Wie sieht die persönliche Lebenssituation aus? Und — ganz konkret — was passiert mit den Schlüsselpersonen im Unternehmen, die den Kontakt zu den Kunden halten?

Due Diligence endet nicht bei Zahlen und Verträgen. Sie beginnt dort.

Zu meine Kolumne in der AssCompact geht es im ersten Kommentar.

„Der Verkäufer steht für zwölf Monate zur Verfügung."Ein Satz, den viele Seniormakler aus ihrem Kaufvertragsentwurf kenn...
28/04/2026

„Der Verkäufer steht für zwölf Monate zur Verfügung."

Ein Satz, den viele Seniormakler aus ihrem Kaufvertragsentwurf kennen. Ohne Stundenzahl, ohne Vergütung, ohne Leistungskatalog.

Wer entscheidet am Ende, ob die Pflicht erfüllt ist?

In der Praxis entsteht aus dieser Formulierung ein Raum, in dem der Käufer nachfordern kann — und der Verkäufer schlecht widersprechen kann, ohne eine Kaufpreisminderung zu riskieren. Aus einem freundlich gemeinten „Ich helfe gern bei der Überleitung" wird eine zeitlich und inhaltlich unbegrenzte Verpflichtung.

Wer nach der Übergabe des Unternehmens noch eingebunden bleiben möchte, kann das ausgestalten. Aber dann sauber: mit Stundenkontingent, Vergütung, definierten Aufgaben, Endzeitpunkt. Alles andere ist keine Mitwirkungspflicht, sondern eine Einladung zum Streit.

Im Vertiefungsbeitrag beschreibe ich die typischen Fallen in solchen Klauseln. Link im ersten Kommentar.

Die ausführliche Analyse steht in meiner aktuellen AssCompact-Kolumne.



Bild: KI-generiert

Der Kontrollverlust nach der Übergabe des UnternehmensJahrzehntelang Entscheider. Tempo, Regeln, Fristen — alles selbst ...
24/04/2026

Der Kontrollverlust nach der Übergabe des Unternehmens

Jahrzehntelang Entscheider. Tempo, Regeln, Fristen — alles selbst bestimmt.

Und dann:
Andere bestimmen, wann welche Schwerpunkte gesetzt werden.
Andere legen Beratungsgrundsätze fest.
Andere entscheiden, in was investiert und wer eingestellt wird.

Für erfolgreiche Unternehmer ist dieses Gefühl oft völlig neu — und als Belastung massiv unterschätzt.

Kontrollverlust ist keine Schwäche. Er ist eine der vorhersehbarsten psychologischen Herausforderungen im Nachfolgeprozess. Wer ihn kennt, kann sich vorbereiten!

Wer sich vorher damit beschäftigt hat, kann besser damit umgehen und wird deutlich seltener in ein "Loch danach" fallen.

Due Diligence ist keine Einbahnstraße.Wenn ein Makler seinen Bestand oder sein Unternehmen verkauft, liefert er brav Unt...
24/04/2026

Due Diligence ist keine Einbahnstraße.

Wenn ein Makler seinen Bestand oder sein Unternehmen verkauft, liefert er brav Unterlagen, beantwortet Fragenkataloge, öffnet seinen Datenraum. Alles artig. Alles gründlich.

Und prüft den Käufer nicht.

Dabei wäre genau das die wichtigste Frage: Wer sitzt eigentlich auf der anderen Seite? Wie ist er finanziert — wirklich? Was passiert mit dem Bestand nach der Übergabe? Und was sagen frühere Verkäufer, wenn niemand zuhört?

Der Makler, der seinem Kunden nie durchgehen lassen würde, einen Vertrag ohne Vergleich abzuschließen — macht beim eigenen Verkauf genau das.

Den vollständigen Beitrag findest Du im ersten Kommentar.



Bild: KI-generiert

Maklernachfolge:In jeder Transaktion prüft der Käufer den Verkäufer. Fragenkatalog, Bestandsanalyse, vielleicht sogar Da...
22/04/2026

Maklernachfolge:

In jeder Transaktion prüft der Käufer den Verkäufer. Fragenkatalog, Bestandsanalyse, vielleicht sogar Datenraum. Die umgekehrte Richtung wird fast nie betrieben.

Dabei lohnt sie sich. Drei Fragen sollte jeder Verkäufer beantworten können, bevor er verhandelt:

Wie hat der Käufer bisher übernommene Bestände behandelt? Wurden Verträge umgedeckt? Sind die Vorgänger-Verkäufer wirklich zufrieden oder sagen sie es nur?

Wie ist seine Finanzierung aufgebaut? Eigenkapital, oder hängt der Kaufpreis an einer Bankzusage?

Deckt sich seine Beratungsphilosophie mit der eigenen? Ein Käufer, der Kunden anders behandelt, wird den Bestand anders führen — und dabei Kunden verlieren.

Die ehrlichste Informationsquelle sind andere Verkäufer, die bereits an denselben Käufer verkauft haben. Wer als Verkäufer eine solche Referenzprüfung scheut, hat sich damit bereits positioniert.

Mehr zur umgekehrten Due Diligence im Vertiefungsbeitrag. Link im ersten Kommentar.

Die passende AssCompact-Kolumne zum Thema ist gerade erschienen.



Bild: KI-generiert

Der Kaufinteressent fragt beiläufig: "Haben Sie einen Anwalt, einen Steuerberater? Schon mal ein Unternehmen verkauft?"D...
20/04/2026

Der Kaufinteressent fragt beiläufig: "Haben Sie einen Anwalt, einen Steuerberater? Schon mal ein Unternehmen verkauft?"

Das klingt nach Höflichkeit. Ist es selten.

Es geht um Einschätzung: Wer sitzt auf der anderen Seite? Wie viel Druck liegt auf dem Verkäufer? Wie versiert ist er? Wer das einschätzen kann, kann entsprechend bieten — und formulieren.
Auch Due-Diligence-Fragen sind nicht immer das, wonach sie aussehen. Manche haben mit dem Bestand wenig zu tun und mit der Einschätzung des Verkäufers viel.

Wer seinen Maklerbestand oder sein Unternehmen verkauft, sollte diese Signale lesen können. Sie entscheiden nicht über den Vertrag — aber darüber, mit welcher Ausgangslage er verhandelt wird.

Welche Warnsignale sich lange vor der ersten Vertragsseite zeigen, habe ich in einem Vertiefungsbeitrag zusammengestellt.

Link im ersten Kommentar.

In meiner aktuellen AssCompact-Kolumne gehe ich auf die Vertragsklauseln selbst ein.



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Erst: verständnisvoll, kollegial, „wir ziehen das gemeinsam durch."Dann: Fristen werden eng. Anwälte werden vorgeschickt...
06/04/2026

Erst: verständnisvoll, kollegial, „wir ziehen das gemeinsam durch."

Dann: Fristen werden eng. Anwälte werden vorgeschickt. Klauseln, von denen nie die Rede war.

Der freundliche Interessent ist plötzlich Verhandlungsgegner.

Das ist kein Einzelfall. Das ist ein Muster. Und wer es kennt, lässt sich davon weniger erschüttern — oder besser: weniger unter Druck setzen.

Denn genau das ist die Strategie dahinter: Unsicherheit schüren, Zeitdruck erzeugen, den Verkäufer aus dem Gleichgewicht bringen. Nicht immer bewusst. Aber wirksam.

Wer eine Nachfolge plant, sollte das einkalkulieren — nicht als Paranoia, sondern als realistische Vorbereitung.

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