24/05/2026
Die Gemeinschaft und die Gesetzgebung sind aufgerufen, gegenüber der unmittelbaren Familie – Ehepartnern und Kindern – strengere Anforderungen zu stellen, um die notwendige Fürsorge und Unterstützung für jene Menschen einzufordern, die ihnen das Leben geschenkt haben und viele Jahre an ihrer Seite standen. Es darf nicht zugelassen werden, dass die aus einem heiligen Band – sei es kindlich oder ehelich – erwachsenden Verpflichtungen auf Dritte übertragen werden, die aus reiner Güte und Barmherzigkeit Lasten übernehmen, die ihnen nicht zustehen. Sollte jemand aus Mitgefühl diese Verantwortung dennoch auf sich nehmen, müssten Ehepartner und Kinder unverzüglich verpflichtet werden, die Kosten für die von anderen geleistete Unterstützung zu tragen. Ein solches Versäumnis hinzunehmen, wäre eine zutiefst unmenschliche Handlung, die unsere Gesellschaft nicht akzeptieren darf.