Job-Care-Consulting GmbH

Job-Care-Consulting GmbH Research, Personalberatung, Existenzgründung, Business Service Center (BSC) Die Job-Care-Consultin

Job-Care-Consulting GmbH ist im Bereich Research, Personalberatung zur Zeit in den Märkten Deutschland, Frankreich und Schweiz aktiv. Strategieberatung, Existenzgründerberatung oder Förderprogramme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Wir von der Job-Care-Consulting GmbH nehmen uns viel Zeit, um die Situation und den Bedarf unserer Kunden zu analysieren.

Liebe Kunden, wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen im zu Ende gehenden Jahr 2015. Das gesamte...
20/12/2015

Liebe Kunden,

wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen im zu Ende gehenden Jahr 2015.

Das gesamte Team von Job-Care-Consulting GmbH, wünscht all unseren Kunden und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2016.

Ab 11. Januar 2016 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Beratungsprogrammen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Richard Wagner und das gesamte Job-Care-Team.

Optimale Beratungsförderung – nach alten Bedingungen 2015 für unseren Kunden. Unser Kunde bekommt 1.500,00 Euro Förderun...
15/11/2015

Optimale Beratungsförderung – nach alten Bedingungen 2015 für unseren Kunden. Unser Kunde bekommt 1.500,00 Euro Förderung (50% der Beratungskosten) erstattet. Und das Ganze in Rekordverdächtiger Sachbearbeitung von 24 Std. Wow!!

20/09/2015

Die neuen Regelungen treten zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Die Antragstellung für die Förderprogramme wird ausschließlich Online erfolgen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wird die Maßnahmen als zentraler Ansprechpartner umsetzen. Das Ministerium bindet Leitstellen für die Öffentlichkeitsarbeit und Information, zur Qualitätssicherung sowie der Unterstützung ein.
Regionalpartner sind als örtliche Anlaufstellen für die Beratung von Existenzgründern und Unternehmern vorgesehen.

Das Unternehmen erhält umgehend nach Antragstellung eine Mitteilung über die formale Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
Die offizielle Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Prüfung des Beratungsberichtes.

Die Beratungsqualität wird durch die formalen Anforderungen an die Berater und die Prüfung der Abschlussberichte sichergestellt.
TIPP: Da sich die Bemessungsgrundlagen und die Fördersätze zulasten der Unternehmen ändern werden, können die bisherigen Bedingungen bei Bedarf durch den rechtzeitigen Antrag gesichert werden.

Derzeit sind Anträge zu alten Bedingungen noch bis 15.Dezember 2015 möglich. Weitere Fragen beantworte ich gern im persönlichen Gespräch.

20/09/2015

Beratungsförderung – neue Bedingungen ab 2016

Das BMWi hat mitgeteilt, dass die genannte Beratungförderung in 2015 endet und im kommenden Jahr zu einem einheitlichen Programm des Bundes zusammengefasst wird.

Im aktuellen Eckpunktepapier hat das Ministerium folgende geplante Maßnahmen zur neuen Beratungsförderung ab 2016 bekanntgegeben:

Beratung für Existenzgründer (bisher KfW-Gründercoaching)

Berechtigt sind neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren
maximale Bemessungsgrundlage 4.000 Euro
Fördersatz 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig 80 Prozent, Region Lüneburg 60 Prozent)
Beratung für bestehende Unternehmen (bisher KMU-Beratung)

Berechtigt sind bestehende Unternehmen zwei Jahre nach Gründung
maximale Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig 80 Prozent, Region Lüneburg 60 Prozent)
Beratung für Unternehmen in der Krise (bisher Runder Tisch / Turnaround)

Berechtigt sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
maximale Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz 90 Prozent bundesweit

Bereits jetzt vormerken für 2016 - melden Sie sich jetzt schon für 2016 bei uns an.

Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
23/12/2014

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