20/09/2015
Beratungsförderung – neue Bedingungen ab 2016
Das BMWi hat mitgeteilt, dass die genannte Beratungförderung in 2015 endet und im kommenden Jahr zu einem einheitlichen Programm des Bundes zusammengefasst wird.
Im aktuellen Eckpunktepapier hat das Ministerium folgende geplante Maßnahmen zur neuen Beratungsförderung ab 2016 bekanntgegeben:
Beratung für Existenzgründer (bisher KfW-Gründercoaching)
Berechtigt sind neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren
maximale Bemessungsgrundlage 4.000 Euro
Fördersatz 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig 80 Prozent, Region Lüneburg 60 Prozent)
Beratung für bestehende Unternehmen (bisher KMU-Beratung)
Berechtigt sind bestehende Unternehmen zwei Jahre nach Gründung
maximale Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig 80 Prozent, Region Lüneburg 60 Prozent)
Beratung für Unternehmen in der Krise (bisher Runder Tisch / Turnaround)
Berechtigt sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
maximale Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz 90 Prozent bundesweit
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