22/11/2015
Bereit für einen schönen Winter?
Der Winter naht und die ersten Schneeflocken lassen nicht lange auf sich warten. Machen auch Sie Ihr Gebäude jetzt fit für den Schneefall und genießen Sie entspannt die kalte Jahreszeit im Warmen.
In der Regel müssen die Wege werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr und bis mindestens 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Für Gewerbetreibende mit vermehrtem Publikumsverkehr - wie Gaststättenbetreiber - gilt diese Pflicht über 20 Uhr hinaus.Der Gehweg vor dem Haus muss auf einer Breite von mindestens ein bis 1,20 Meter freigeräumt und zusätzlich gestreut werden.
Die schuldhafte Nichterfüllung des Winterdienstes kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Damit Sie trotzdem im Warmen bleiben können und ein Bußgeld nicht riskieren, kümmern wir uns gerne darum, dass alles gestreut, schnee- und eisfrei ist. Mit effektiven Räumfahrzeugen und Räumgeräten sorgen wir 24 Stunden am Tag, werks- wie feiertags dafür, dass Sie ohne Ausrutscher durch den Winter kommen.