WORX secure

WORX secure Willkommen,
zunächst unser Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir erstellen Unterweisungsunterlagen , Checklisten, Formulare und Musterbriefe.

worX secure
Dienstleistungen im Bereich
Arbeitssicherheit, Gerüstbau, Zertifizierung und Projektmanagement. worX secure
bietet Dienstleistungen aus den Gebieten rund um
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gerüstbau und Zertifizierung und Projektmanagemant. Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach
§ 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der BGV A2

und der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.- "Sicherheitstechnische Betreuung"
Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter. Wir bieten ihnen ein Seminarprogramm unterschiedlichster
Schulungen, Seminare an, die ihnen neue Einsatzgebiete öffnen. Wir bereiten mit ihnen die Zertifizierung ihrer Mitarbeiter und ihres Unternehmens
nach den Normen, ISO, SCC oder AMS vor. Wir bieten Ihnen mit unserem Koordinator - Service die besondere Dienstleistung
für ihre Baustellen und Projekte. SiGeKoordinator, Gerüstkoordinator oder Inspektor, Koordinator für kontaminierte Bereiche, sind nur einige unserer Angebote.

worx safety                                                  ist eine offizielle Handelsvertretung für  KASK Schutzausrü...
21/01/2016

worx safety

ist eine offizielle Handelsvertretung für
KASK Schutzausrüstungen

und ganz neu auch für
HaVeP
Arbeits- und Schutzkleidung

WORX SAFETY vertreibt als Partner Bolle safety Eyeware, lavoro Schutzschuhe und Schutzkleidung.

WORX SAFETY ein Unternehmenszweig der worx secure hat durch diese Zusammenarbeit ein rundum Paket zum sicheren Arbeiten im Angebot und unterstreicht dadurch seine Philosophie Arbeit sicher und Rechts sicher für den Unternehmer und seine Angestellten zu machen.

22/12/2015

Unsere
Jahresrabatte

Bei Abnahme von 60 Helmen gewähren wir Ihnen zudem eine Gutschrift ab der darauf folgende Bestellung von 3% des Grund/Nettopreises auf die bereits gelieferten und weiter bestellte Waren.
Bei Erreichen von 120 bestellten Helmen gewähren wir Ihnen eine Gutschrift ab der darauf folgende Bestellung von 5% des Grund/Nettopreises auf die bereits gelieferten Waren ab dem 61. Helm und alle weiteren Bestellungen.

Angebot gültig für alle Bestellungen bis zum 30.11.2016

http://worxsecure.de/kask-safety-angebote.htm

Unser neues Projekt im Bereich Windenergie der worx renewable!Die erste WEA im WP Obbach steht
10/10/2015

Unser neues Projekt im Bereich Windenergie der worx renewable!
Die erste WEA im WP Obbach steht

04/07/2015
04/07/2015

Auch so kann schlechtes Wetter seine schönen Seiten haben!

Neufassung der BetrSichVMit der Betriebssicherheitsverordnung wurde das Recht im Bereich der Betriebs- und Anlagensicher...
19/06/2015

Neufassung der BetrSichV

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde das Recht im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit im Jahre 2002 völlig neu geordnet. Die Regelungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und die Regelungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wurden vereinheitlicht und zusammengefasst
Die Betriebssicherheitsverordnung wurde neu formuliert. Die wesentlichen Änderungen betreffen Arbeitsmittel und in Teilen überwachungsbedürftige Anlagen.
Die neue Verordnung ist ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden.
Wesentliche Änderungen/Auswirkungen:
• Der Begriff „Arbeitgeber“ ist weiter gefasst und beinhaltet jetzt auch Einzelunternehmen und Familienbetriebe.
• Die Fachkunde / die Fachkenntnis erhält einen Stellenwert wie in der Gefahrstoffverordnung. Die notwendige Qualifikation der fachkundigen Person und deren Aufrechterhaltung sind auch im Rahmen einer Unterweisung (nicht nur Schulung) möglich.
• Dies gilt für den zweiten und dritten Aufzählungspunkt.
Explizit wird Fachkunde auf folgenden Feldern gefordert:
o Gefährdungsbeurteilung
o Instandhaltungsmaßnahmen
o Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungsarbeiten soweit Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft gesetzt sind und Ersatzmaßnahmen greifen
o Auftragnehmer müssen über die für die geplanten Arbeiten erforderliche Fachkunde verfügen
o Gerüstauf-/ab/umbau nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person
• An die Gefährdungsbeurteilung werden mehr Anforderungen gestellt z. B. zu psychischen Faktoren, alters- und alternsgerechte Gestaltung. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik überprüft werden.
• Die geänderte Formulierung zur Gefährdungsbeurteilung, das für alle Arbeits- und Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss.
• Die Erkenntnisse (Bekanntmachungen des BMAS im Ministerialblatt) werden hinsichtlich der Verbindlichkeit den Technischen Regeln gleich gesetzt.
• Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln sind Mindestangaben in den Aufzeichnungen zu machen.
• Die Prüfung vor Inbetriebnahme beinhaltet nun auch die Prüfung, ob eine zutreffende Prüffrist ermittelt/festgelegt wurde.
• Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge müssen vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS geprüft werden, das war bisher für Aufzüge mit Konformitätsbewertung nach RL 95/16/EG „Aufzugsrichtlinie“ nicht erforderlich.
• Die wiederkehrende Prüfung der Ex-Anlagen ist in einem Intervall von mindestens 6 Jahren durch die befähigte Person nach 3.3 oder die ZÜS durchzuführen. In Bezug auf den Prüfumfang bedeutet dies eine Verschärfung, in Bezug auf das Intervall eine Erleichterung.
• Das Intervall für wiederkehrende Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen… (ZÜS-Prüfung) wird in diesem Zusammenhang einheitlich auf 6 Jahre verlängert. Die Prüfung der Anlagenteile (Geräte, Schutzsysteme…) ist mit einer Maximalfrist von 3 Jahren durchzuführen.
• Die maximale Prüffrist für Druckanlagenprüfung beträgt nur noch 10 Jahre. Bei Kälte- oder Wärmepumpenanlagen beträgt die maximale Prüffrist 5 Jahre. Auch die Höchst-fristen für Anlagenteile, die von einer befähigten Person geprüft werden dürfen, wurden auf maximal 10 bzw. 15 Jahre begrenzt.

Differenzierter wird auf die Änderungen und "Auswirkungen der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen auf die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung" so auch der Titel, wird sehr gut und detailliert im VCI-Leitfaden zur BetrSichV 2015, welcher von den Mitgliedern der VCI-Projektgruppe „Leitfaden BetrSichV 2015“ innerhalb des VCI-Arbeitskreises „Überwachungsbedürftige Anlagen“ erarbeitet wurde, betrachtet, beschrieben und eingegangen. VCI
Verband der Chemischen Industrie e. V.
Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt a. M.
Internet: http://www.vci.de

VCI Online - Portal

19/06/2015

“Make the offshore workplace incident-free”
Tuesday, 16 June, 2015 - 13:45

Benj Sykes is Chairman of the G9 Board of Directors, and Head of Asset Management at D**g Energy Wind Power. The G9 provides leadership on health and safety issues in the offshore wind sector. Their HSE statistics are important in promoting wider engagement among operators and to share good industry practice. (Photo: D**g Energy)
The G9 Offshore Wind Health and Safety Association has published its ¬second annual incident data report for the offshore wind sector. OWI spoke to Benj Sykes, Chairman of the G9 Board of Directors, about his vision to get the offshore wind workplace incident-free.
OWI: The new HSE statistics published by the G9 show that the overall Lost Time Injury Frequency (LTIF) decreased by 34 % in 2014 compared to the previous year, while the Total Recordable Injury Rate (TRIR) increased by 3 %. How does this fit together?
Benj Sykes: LTIF and TRIR are well established metrics which are used to assess safety performance in a number of industries. For example, IOGP, IMCA and others use these to assess safety performance of their members. LTIF is a function of hours worked, lost work days and fatalities. TRIR is a function of these plus restricted work days and medical treatment injuries. The reason why the LTIF has decreased and the TRIR has increased is that there have been a higher number of restricted work days and medical treatment cases in 2014, and a lower number of lost work day cases – proportional to the hours worked.
OWI: How are accidents recorded, and do the statistics include all accidents that occur at European offshore wind farms and their construction sites, or are there additional unreported cases?
Sykes: Accidents are recorded using a pre-defined template – this is populated by G9 members and provided to the Energy Institute at the end of each quarter for collation and analysis. Within the G9, the data is reviewed and analysed throughout the year and also each year’s analysis is made publicly available in a report. The report covers G9 member sites only, and so does not contain information on incidents which have happened on non-G9 member sites.
OWI: Are there certain procedures during which accidents occur notably more often?
Sykes: According to the 2014 G9 data, the work processes resulting in the most lost work day incidents are manual handling (23 %), transfer by vessel (18 %) and civil works (11 %). Further investigation of the annexes in the report can identify how many incidents occurred during which work process and the consequence (e.g. near hit, medical treatment case) which resulted.
OWI: What needs to be done in order to reduce the overall number of accidents?
Sykes: A number of things, although detailed root cause analysis of the G9 data is not feasible, it can identify trends and hot spots of particular work / certain areas of a wind farm project which are resulting in injuries to personnel. These can then be assessed to see whether procedures have been correctly followed, the right equipment has be used, whether personnel were fully competent and trained, etc. Tools like the G9 Good Practice Guidelines, safety campaigns and tool box talks are important parts of the measures which can be used to reduce the overall number of incidents.
OWI: Unfortunately, work always goes hand-in-hand with accidents. In light of this, how well does the offshore wind industry’s rescue pro¬cess work and where is there room for improvement in this regard? How is the G9 active in this area?
Sykes: I do not agree that accidents are inevitable in the workplace; we should – and do – strive to make the offshore wind workplace incident-free...
You can read the complete interview conducted by Katharina Garus
in OFFSHORE WIND INDUSTRY 2/2015.

G9’s HSE statistics
The second annual incident data report for the offshore wind ¬sector provides the latest statistics on reported incidents in 2014. It is pub¬lished by the G9 Offshore Wind Health and Safety Association and supported by the Energy Institute.
Since the first data report was published in 2014, the G9 have ¬expanded the amount and type of data collected to include hours worked, dropped objects, medivacs and emergency response, and also high -potential (HiPo) incidents. The hours worked data has also been used to calculate Lost Time Injury Frequency (LTIF) and ¬Total ¬Recordable Injury Rate (TRIR), which can be used to benchmark ¬offshore wind industry performance with other sectors.
This report shows there were a total of 959 reported incidents in 2014. The reported incidents for last year are categorised as follows:
> 44 lost work days
> 14 restricted work days
> 54 medical treatment injuries
> 95 first aid incidents
> 655 near hits
> 97 hazards
You find a link to the report on www.g9offshorewind.com/hse-statistics (link is external)
http://www.offshorewindindustry.com/news/make-offshore-workplace-incident-free

19/06/2015

Neufassung der BetrSichV

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde das Recht im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit im Jahre 2002 völlig neu geordnet. Die Regelungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und die Regelungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wurden vereinheitlicht und zusammengefasst
Die Betriebssicherheitsverordnung wurde neu formuliert. Die wesentlichen Änderungen betreffen Arbeitsmittel und in Teilen überwachungsbedürftige Anlagen.
Die neue Verordnung ist ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden.
Wesentliche Änderungen/Auswirkungen:
• Der Begriff „Arbeitgeber“ ist weiter gefasst und beinhaltet jetzt auch Einzelunternehmen und Familienbetriebe.
• Die Fachkunde / die Fachkenntnis erhält einen Stellenwert wie in der Gefahrstoffverordnung. Die notwendige Qualifikation der fachkundigen Person und deren Aufrechterhaltung sind auch im Rahmen einer Unterweisung (nicht nur Schulung) möglich.
• Dies gilt für den zweiten und dritten Aufzählungspunkt.
Explizit wird Fachkunde auf folgenden Feldern gefordert:
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• Die Erkenntnisse (Bekanntmachungen des BMAS im Ministerialblatt) werden hinsichtlich der Verbindlichkeit den Technischen Regeln gleich gesetzt.
• Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln sind Mindestangaben in den Aufzeichnungen zu machen.
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• Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge müssen vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS geprüft werden, das war bisher für Aufzüge mit Konformitätsbewertung nach RL 95/16/EG „Aufzugsrichtlinie“ nicht erforderlich.
• Die wiederkehrende Prüfung der Ex-Anlagen ist in einem Intervall von mindestens 6 Jahren durch die befähigte Person nach 3.3 oder die ZÜS durchzuführen. In Bezug auf den Prüfumfang bedeutet dies eine Verschärfung, in Bezug auf das Intervall eine Erleichterung.
• Das Intervall für wiederkehrende Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen… (ZÜS-Prüfung) wird in diesem Zusammenhang einheitlich auf 6 Jahre verlängert. Die Prüfung der Anlagenteile (Geräte, Schutzsysteme…) ist mit einer Maximalfrist von 3 Jahren durchzuführen.
• Die maximale Prüffrist für Druckanlagenprüfung beträgt nur noch 10 Jahre. Bei Kälte- oder Wärmepumpenanlagen beträgt die maximale Prüffrist 5 Jahre. Auch die Höchst-fristen für Anlagenteile, die von einer befähigten Person geprüft werden dürfen, wurden auf maximal 10 bzw. 15 Jahre begrenzt.

Differenzierter wird auf die Änderungen und "Auswirkungen der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen auf die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung" so auch der Titel, wird sehr gut und detailliert im VCI-Leitfaden zur BetrSichV 2015, welcher von den Mitgliedern der VCI-Projektgruppe „Leitfaden BetrSichV 2015“ innerhalb des VCI-Arbeitskreises „Überwachungsbedürftige Anlagen“ erarbeitet wurde, betrachtet, beschrieben und eingegangen.

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19/06/2015

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Start der ersten  Tour!
19/05/2015

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Unser neuer Partner für Berufskleidung und das Umsetzen voncorporate identity:
17/05/2015

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49586

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Dienstag 06:00 - 18:00
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