VorsorgeBeratung Neuss

VorsorgeBeratung Neuss Die VorsorgeBeratung Neuss hilft Menschen im Ernstfall selbstbestimmt zu bleiben Das stimmt nicht! Dabei arbeiten wir mit qualifizierten Partnern, wie z.B.

Rechtzeitig - selbstbestimmt - vorsorgen

Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann sie verloren gehen: die Fähigkeit zur selbstständigen oder eigenverantwortlichen Lebensführung. Wenn diese erst in der Hand anderer – fremder – Menschen liegt, ist es oft schwer, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen Geltung zu verschaffen. Die meisten Menschen gehen von einer falschen Annahme aus: n

ämlich dass Familienangehörige für sie automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn der Betreffende das – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht mehr kann. Auch Kinder und Ehegatten müssen dazu vorher mit einer Vorsorgevollmacht legitimiert worden sein. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern volljährige Kinder vertreten dürfen. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor, wird ein staatlicher Betreuer festgelegt, der dann alle Entscheidungen trifft! Jeder sollte sich selbst mit seiner persönlichen Vorsorge auseinandersetzen und das Wichtigste regeln bevor der Ernstfall eintritt. Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Zeit der Pflege (Elternunterhalt) und das Testament sind die Themen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie sind entscheidend für die eigene Lebensqualität bis hin zur „Würde“ für sich und die Angehörigen. Auch Unternehmer sollten unbedingt für den Notfall vorsorgen und ihre Hausaufgaben machen, damit ihre Familie und ihr Unternehmen im Falle eines Unglücks nicht unnötigen Schaden nehmen. Denn wenn Unternehmer plötzlich ausfallen, steht der Betrieb erst einmal still. Um das zu vermeiden, ist die Erarbeitung eines Notfallplans notwendig. Die VorsorgeBeratung Neuss unterstützt und berät Privat- und Geschäftskunden bei der Regelung aller 4 Säulen der persönlichen Vorsorge. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Pflegediensten zusammen, um unseren Kunden ein „Rundum-Sorglos“-Paket aus einer Hand anzubieten. Nutzen Sie unsere Expertise, um gemeinsam mit Ihnen einen rechtssicheren „Notfallordner“ mit allen notwendigen Vollmachten anzulegen. Wir unterstützen Sie gerne, um mehr Sicherheit und Klarheit in Ihre Zukunft zu bringen.

Sorgerechtsverfügung im Todesfall: das ist wichtig!Was passiert, wenn wir sterben und unser Kind allein zurückbleibt? Di...
19/10/2016

Sorgerechtsverfügung im Todesfall: das ist wichtig!

Was passiert, wenn wir sterben und unser Kind allein zurückbleibt? Diesen Gedanken schieben die meisten Eltern lieber beiseite. Damit aber in diesem Fall nicht Gerichte entscheiden, wo das Kind oder die Kinder leben werden, sollten Eltern schriftlich festlegen, wer sich im Falle ihres Todes um die Kinder kümmern soll und wer nicht - in einer so genannten Sorgerechtsverfügung. Denn das Sorgerecht geht nicht - wie viele glauben - automatisch auf nahe Verwandte oder die Taufpaten über.

http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Sorgerechtsverfuegung-im-Todesfall-Das-ist-wichtig,sorgerechtsverfuegung100.html

Anspruch und Wirklichkeit bei der Patientenverfügung.Wer nicht will, dass andere über einen bestimmen, braucht eine Pati...
07/10/2016

Anspruch und Wirklichkeit bei der Patientenverfügung.

Wer nicht will, dass andere über einen bestimmen, braucht eine Patientenverfügung. Viele wissen das, aber die wenigsten haben eine.

Zehn Tipps für die PatientenverfügungDie Patientenverfügung ist in aller Munde, denn vor Kurzem entschied ein Urteil übe...
26/08/2016

Zehn Tipps für die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist in aller Munde, denn vor Kurzem entschied ein Urteil über die Auslegung. Im konkreten Fall hat die Patientin nur allgemeine Formulierungen gewählt, die dann dazu geführt haben, dass die bevollmächtigten Kinder unterschiedlicher Meinung waren. Das Ganze endete in einer gerichtlichen Betreuung.

Was ist bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten?

http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/tipps-fuer-die-patientenverfuegung/336213

Digitales Erbe: Testament bei 97 Prozent der Deutschen unvollständig.Digitales Erbe – das sind elektronische Daten, die ...
12/08/2016

Digitales Erbe: Testament bei 97 Prozent der Deutschen unvollständig.

Digitales Erbe – das sind elektronische Daten, die nach dem Tod einer Person weiter bestehen. Dazu gehören zum Beispiel das Online-Banking, E-Mail-Konten und soziale Netzwerke. Wie eine Umfrage zeigt, haben sich die meisten Deutschen noch nicht darum gekümmert, was nach ihrem Tod mit diesen Daten passiert.

Das Meinungsforschungsinstitut Yougov hat durch eine Umfrage Erschreckendes herausgefunden: 97 Prozent der Befragten haben sich noch nicht mit dem Thema „Digitaler Nachlass“ beschäftigt. 37 Prozent gaben immerhin an, schon einmal etwas von dem Begriff gehört zu haben.

Wann darf man sterben? Patientenverfügungen führen zu Streit.Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig Sichere im Leben ist...
10/08/2016

Wann darf man sterben? Patientenverfügungen führen zu Streit.

Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig Sichere im Leben ist der Tod.“
In Würde sterben will wohl jeder. Als einzige Anweisung in der Patientenverfügung reicht das aber nicht aus.

Je genauer Sie Ihre Patientenverfügung formuliert haben, desto weniger stürzen Sie Ihre Angehörigen in Gewissenskonflikte, denn eine Patientenverfügung ist so individuell wie ein Liebesbrief.

Bitte verwenden Sie keine 0815-Formulare! Warum? Das erkläre ich Ihnen gerne persönlich.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Patientenverfuegungen-fuehren-zu-Streit-article18378651.html

Naturalunterhalt wandelt sich in Barunterhalt.Muss einer der Ehegatten in ein Pflegeheim untergebracht werden, so kann d...
03/08/2016

Naturalunterhalt wandelt sich in Barunterhalt.

Muss einer der Ehegatten in ein Pflegeheim untergebracht werden, so kann diesem gegen den anderen Ehegatten gemäß §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch auf Familienunterhalt in Form einer monatlichen Geldrente zustehen. Der Naturalunterhalt wandelt sich nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft in einen Barunterhalt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

http://www.experten.de/2016/08/02/naturalunterhalt-wandelt-sich-in-barunterhalt/

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen!Das tragische Schicksal von Michael Schumacher, einem erfolgreichen jungen...
08/07/2016

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen!

Das tragische Schicksal von Michael Schumacher, einem erfolgreichen jungen und aktiven Mann, der mitten im Leben stand, ist ein warnendes Beispiel. Ein an sich harmloser Skiunfall führte bei ihm dazu, dass er nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.

Je älter Sie oder Ihre Kinder, Eltern und Großeltern werden, desto wichtiger wird es, Vorsorgemaßnahmen zu treffen – insbesondere für den Todesfall, der jeden Menschen mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % eines Tages treffen wird. Unabhängig vom Alter können Sie darüber hinaus jederzeit durch Krankheit oder Unfall in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Dinge Ihres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können.

Wer entscheidet für Sie, wenn Ihnen etwas zustößt?

In derartigen Fällen muss eine dritte Person die persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen, den geschäftlichen Bereich, aber natürlich auch die so wichtigen Entscheidungen in allen Vermögensfragen.

Viele Bürger sind nach wie vor der Ansicht sind, dass in derartigen Fällen eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige besteht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ehepartner, Kinder oder Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.

Rechtsverbindliche Entscheidungen für volljährige Personen dürfen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 und 662 BGB) von dritten Personen nur dann durchgeführt werden, falls eine gültige Vollmacht vorhanden ist.

Vorsorgedokumente entlasten Ihre Angehörigen im Ernstfall

Ohne eine entsprechende Vollmacht wird ein gerichtlich bestellter, kostenpflichtiger Betreuer eingesetzt für den Fall, dass eine Person keine Entscheidungen mehr treffen kann. Der Betreuer stellt Anträge an das Gericht und trifft Entscheidungen. Die Bezahlung für diese Tätigkeiten erfolgt aus den Vermögenswerten des Betroffenen. Mit einer Vollmacht hingegen können Sie Ihre Vertrauensperson, die bei einem Schicksalsschlag in Ihrem Sinne handelt, selbst bestimmen. Sie bleiben also selbstbestimmt, da keine gerichtliche Beteiligung erfolgt.

Es gibt drei grundlegende Vollmachten und Verfügungen, die jeder volljährige Mensch haben muss: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Falls Sie Unternehmer sind oder Kinder haben, kommen mit der Unternehmervollmacht und der Sorgerechtsverfügung zwei weitere hinzu.

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick

1. Vorsorgevollmacht

Mittels der Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Interessen bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie bestimmen mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle für alle Lebensbereiche Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll. Entsprechende Vorgaben und Wünsche können Sie über die Vollmacht individuell definieren – beispielsweise in Bezug auf Ihr Wertpapierdepot.

2. Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind erst seit 2009 rechtsverbindlich für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern. Behandelnde Ärzte wie auch Familienangehörige sind verpflichtet, bei medizinischen Entscheidungen Ihren schriftlich geäußerten Willen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlung zu beachten. Die Weisung, bei schwerer Krankheit keine lebensverlängernden Maßnahmen einzuleiten, ist hier einer der am meisten festgehaltenen Wünsche.

3. Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weit weniger bekannt. Mittels der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine persönliche Vertrauensperson. Sie können dadurch Ihre Interessen frühzeitig in Ihrem Sinne regeln für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine fremde, dritte Person wird dadurch vermieden. In der Praxis werden in einer Betreuungsverfügung sehr häufig die Unterbringung, der Ort und die Art der Versorgung geregelt, sollte der Pflegefall eintreten.

4. Unternehmervollmacht

70 % der Unternehmen in Deutschland sind „Ein-Mann-Betriebe“. Lediglich rund 10 % aller Unternehmer haben eine Vorsorge getroffen für den Fall, dass der Geschäftsführer ausfällt. Über eine Unternehmervollmacht regeln Sie das „Wie“ und vor allem „von wem“ Ihr Unternehmen weitergeführt wird – für den Fall, dass Sie dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein sollten. Das ist ein sehr wichtiger Bereich für alle Selbstständigen, Geschäftsführer oder Firmeninhaber. Sie werden dadurch der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern gerecht.

5. Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung ist nach meiner Einschätzung ebenfalls relativ unbekannt und ungenutzt. Sie gibt Ihnen als Vater oder Mutter gemeinsam als Eltern die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger des Vertrauens für Ihre Kinder zu bestimmen. Sie können auch bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen. Dadurch legen Sie verantwortungsvoll fest, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben sind für den Eintritt eines Unglücksfalls, der dazu führt, dass Sie für Ihre Kinder nicht mehr sorgen können – sei es durch Tod oder eine schwere Krankheit.

Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig!

Die professionelle Erstellung der Dokumente ist die Basis. Wichtig ist neben der Erstellung auch die regelmäßige Überwachung der Dokumente, im Hinblick auf Veränderungen von individuellen Rahmenbedingungen und Lebensumständen. Ebenso müssen Sie Ihre Orginaldokumente gegen Verlust oder Missbrauch schützen und rechts- und datenschutzkonform hinterlegen.

Wir, die VorsorgeBeratung Neuss, unterstützt sie kompetent bei der Erstellung der Vollmachten

Elternunterhalt: dürfen Ehepartner von unterhaltspflichtigen Kindern Altersvorsorgebeiträge anrechnen?Dürfen Kinder Beit...
04/07/2016

Elternunterhalt: dürfen Ehepartner von unterhaltspflichtigen Kindern Altersvorsorgebeiträge anrechnen?

Dürfen Kinder Beiträge für ihre Altersvorsorge von der Berechnung des Elternunterhalts abziehen? Ja, das dürfen sie – zumindest bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Gilt das aber auch für ihre Ehegatten? Diesen Fall musste der Bundesgerichtshof nun verhandeln.

http://www.pfefferminzia.de/elternunterhalt--duerfen-ehepartner-von-unterhaltspflichtigen-kindern-altersvorsorgebeitraege-anrechnen-1466524163/

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