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23/06/2026
07/06/2026

Kundeninformation: Änderungen bei der Nagerbekämpfung im Außenbereich

Stand: 07.06.2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

bei der Bekämpfung von Mäusen und Ratten in Lebensmittelbetrieben gibt es wichtige Änderungen. Die bisher teilweise eingesetzte befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Giftködern wird künftig nicht mehr vorgesehen. Das bedeutet: Giftköder dürfen nicht mehr vorsorglich oder dauerhaft ohne festgestellten Befall ausgelegt werden. Die Änderungen sollen nach der Verlängerung der bestehenden Zulassungen nach dem 30.06.2026 umgesetzt werden. Maßgeblich bleibt immer die Zulassung und Gebrauchsanweisung des konkret eingesetzten Produktes.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Die Schädlingsbekämpfung wird stärker auf Vorbeugung, Monitoring und gezielte Bekämpfung ausgerichtet. Zur Überwachung sollen künftig vor allem Sichtkontrollen, giftfreie Köder, Non-Tox-Monitoring, Fallen oder digitale Monitoring-Systeme eingesetzt werden. Antikoagulante Rodentizide dürfen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn vorher ein Befall mit der jeweiligen Zielart festgestellt wurde.

Für Lebensmittelbetriebe bleibt ein wirksames Schädlingsmanagement weiterhin Pflicht. Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung müssen geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorhanden sein. Das bedeutet: Die Pflicht zur Schädlingsvorsorge bleibt bestehen, aber die vorsorgliche Dauerauslage von Giftködern ohne Befall entfällt.

Wann darf im Außenbereich weiterhin Gift eingesetzt werden?

Giftköder gegen Mäuse oder Ratten dürfen im Außenbereich weiterhin eingesetzt werden, wenn:

* ein konkreter Befall festgestellt und dokumentiert wurde,
* das Produkt für die jeweilige Tierart und den Einsatzbereich zugelassen ist,
* die Anwendung durch einen geschulten berufsmäßigen Verwender mit Sachkunde erfolgt,
* die Köder in manipulationssicheren Köderstationen eingesetzt werden,
* Kinder, Haustiere und Nichtzieltiere keinen Zugang zum Köder haben,
* die Maßnahme kontrolliert, dokumentiert und nach erfolgreicher Bekämpfung beendet wird.

Die BAuA stellt klar, dass antikoagulante Rodentizide künftig nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen sind und nicht mehr zur Vorbeugung, Befallsermittlung oder dauerhaften Überwachung verwendet werden sollen.

Kontrollfrequenz bei Giftködern im Außenbereich

Bei einer befallsbezogenen Bekämpfung im oberirdischen Außenbereich müssen die Köderstellen durch geschulte berufsmäßige Verwender erstmals mindestens nach 5 Tagen und anschließend wöchentlich kontrolliert werden. Bei jeder Kontrolle sind Köderannahme, Zustand der Köderstationen, Nachbelegung, verschleppte Köder und tote Nager zu prüfen und zu dokumentieren.

In der Nähe von Gewässern, Entwässerungsrinnen, Bodenabläufen, Schachtabdeckungen oder Versickerungsschächten gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen. Innerhalb von fünf Metern dürfen antikoagulante Rodentizide nur in Köderschutzstationen eingesetzt werden, die einen Kontakt des Köders mit Wasser oder Abwasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.

Was sollten Betriebe jetzt umsetzen?

Betriebe sollten ihr Schädlingsmonitoring rechtzeitig umstellen. Empfehlenswert ist ein System aus baulicher Vorsorge, Ordnung und Sauberkeit im Außenbereich, regelmäßigen Kontrollen, Non-Tox-Monitoring und klar dokumentierten Maßnahmen bei Befall. Giftköder werden künftig nur noch als gezielte Bekämpfungsmaßnahme eingesetzt – nicht mehr als dauerhaftes Vorsorgeinstrument.

Praxissatz für Ihre Dokumentation

Die Schädlingsüberwachung erfolgt vorrangig durch Prävention, Sichtkontrollen, giftfreie Monitoringpunkte und/oder digitale Systeme. Der Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden erfolgt ausschließlich befallsbezogen, zeitlich begrenzt, produktkonform, durch sachkundige geschulte berufsmäßige Verwender und mit dokumentierter Kontrolle. Die Erstkontrolle erfolgt im Außenbereich mindestens nach 5 Tagen, danach mindestens wöchentlich.

Quellen

* BAuA / REACH-CLP-Biozid-Helpdesk: Zulassungsverfahren Antikoagulanzien, Änderungen nach dem 30.06.2026, Sachkunde, keine Anwendung ohne festgestellten Befall.
* BAuA: Informationen zum Zulassungsverfahren, Wegfall der befallsunabhängigen Permanentbeköderung und Empfehlung von Non-Tox-/Monitoring-Systemen.
* BAuA: Biozid-Verordnung, Zulassungspflicht und Verwendung von Biozidprodukten.
* Umweltbundesamt: Gute fachliche Anwendung / FAQ, Kontrollfrequenz bei antikoagulanten Ködern.
* VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel IX: geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben.

Adresse

Rheydter Straße 161
Neuss
41464

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