11/08/2022
Wer neben Kryptowährungen auch mit hohem Volumen in Aktien investiert ist, weiß, dass die Verlustabzugsbeschränkung in Höhe von 20.000 EUR, die seit 2021 gilt, ein großes Problem darstellt. Um das zu umgehen, bieten sich eventuell tokenisierte Aktien an! Da diese wie Kryptowährungen zu behandeln sind, der Kurs allerdings derselbe ist, könnte das die bessere Alternative sein, für alle, die lediglich vom Kurs profitieren wollen. Hier gibt es eine solche Verlustabzugsbeschränkung nicht. Allerdings auch nicht die Vorteile von Aktien: Miteigentümer der Gesellschaft zu sein oder beispielsweise Dividendeneinnahmen zu generieren. Die Besteuerung von Aktien ist zwar mit 25% günstiger als die Besteuerung sonstiger Einkünfte, allerdings können die tokenisierten Aktien nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei veräußert werden.