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Freber & Partner Wir haben uns auf die steuerliche Beratung hinsichtlich Kryptowährungen spezialisiert und bieten zahlreiche Dienstleistungen im Kryptobereich an!

Natürlich beraten wir Sie außerdem zu allen Fragen rund um das Steuerrecht und Betriebswirtschaft.

Wer seine Kryptogeschäfte bis zur Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2021 am 31.10.2022 noch nicht komplett aufgea...
28/09/2022

Wer seine Kryptogeschäfte bis zur Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2021 am 31.10.2022 noch nicht komplett aufgearbeitet hat, oder einfach noch gerne warten möchte, der sollte sich von einem bzw. einer Steuerberater_in vertreten lassen, sodass sich die Frist der Abgabe auf den 31.08.2023 verlängert. ☝️

☝️ Cointracking.info ermöglicht es, zur Ermittlung des Gewinns beim Tausch von einem in einen anderen Coin mehrere versc...
20/09/2022

☝️ Cointracking.info ermöglicht es, zur Ermittlung des Gewinns beim Tausch von einem in einen anderen Coin mehrere verschiedene Bewertungsmethoden heranzuziehen. Beispielsweise setzt cointracking.info beim sogenannten Gegenwertpreis den Verkaufswert des verkauften Coins mit dem Wert gleich, den der gekaufte Coin zu diesem Zeitpunkt hat.

So kann man gerade bei kleineren, volatileren Investments etwas mit dem Preis „spielen“. Natürlich hat jede Methode etwas für und auch gegen sich und man sollte dem Finanzamt auf jeden Fall offenlegen, welche Methode angewandt wurde.

Liquidity Mining mit tokenisierten Aktien:Um den Tipp von letzter Woche, Aktien durch tokenisierte Aktien auszutauschen,...
18/08/2022

Liquidity Mining mit tokenisierten Aktien:

Um den Tipp von letzter Woche, Aktien durch tokenisierte Aktien auszutauschen, um eine Verlustabzugsbeschränkung zu umgehen, noch auszudehnen: Man kann mit diesen tokenisierten Aktien beispielsweise auch Liquidity Mining betreiben. Sprich, 50/50 tokenisierten Aktien und Stablecoins einzahlen und regelmäßig mit Rewards belohnt werden. So profitiert man nicht nur von der Kursveränderung, sondern erhält zusätzlich auch noch passive Einnahmen.

Wer neben Kryptowährungen auch mit hohem Volumen in Aktien investiert ist, weiß, dass die Verlustabzugsbeschränkung in H...
11/08/2022

Wer neben Kryptowährungen auch mit hohem Volumen in Aktien investiert ist, weiß, dass die Verlustabzugsbeschränkung in Höhe von 20.000 EUR, die seit 2021 gilt, ein großes Problem darstellt. Um das zu umgehen, bieten sich eventuell tokenisierte Aktien an! Da diese wie Kryptowährungen zu behandeln sind, der Kurs allerdings derselbe ist, könnte das die bessere Alternative sein, für alle, die lediglich vom Kurs profitieren wollen. Hier gibt es eine solche Verlustabzugsbeschränkung nicht. Allerdings auch nicht die Vorteile von Aktien: Miteigentümer der Gesellschaft zu sein oder beispielsweise Dividendeneinnahmen zu generieren. Die Besteuerung von Aktien ist zwar mit 25% günstiger als die Besteuerung sonstiger Einkünfte, allerdings können die tokenisierten Aktien nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei veräußert werden.

Wahrscheinlich ist den meisten Krypto-Tradern bewusst, dass man sich eigenständig um die Erklärung der Einkünfte aus Kry...
28/07/2022

Wahrscheinlich ist den meisten Krypto-Tradern bewusst, dass man sich eigenständig um die Erklärung der Einkünfte aus Kryptogeschäften beim Finanzamt bemühen muss.

Es kann problematisch werden, wenn bereits eine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr abgegeben wurde, der Kryptoteil darin aber nicht erklärt wurde. Diese Einkünfte sollten dann schnellstmöglich nacherklärt werden.

Dabei helfen wir gerne und übernehmen die Erklärung sowie die anschließende Kommunikation mit den Finanzbehörden für Euch!

Bei selbsterstellten Steuererklärungen mit Kryptowährungen ist es unserer Ansicht nach wichtig, unbedingt im Begleittext...
21/07/2022

Bei selbsterstellten Steuererklärungen mit Kryptowährungen ist es unserer Ansicht nach wichtig, unbedingt im Begleittext um eine vorläufige Veranlagung zu bitten, da noch immer nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob Kryptowährungen überhaupt Wirtschaftsgüter i.S.d. § 23 EStG darstellen.

Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass Kryptowährungen keine Wirtschaftsgüter im Sinne des oben genannten Paragraphen sind, würde Euch in diesem Fall die bereits gezahlte Steuer auf Kryptogewinne erstattet werden!

Wer viel Geld in Kryptowährungen investiert hat, könnte vor dem Problem stehen, dass in einem Jahr hohe Gewinne erzielt ...
14/07/2022

Wer viel Geld in Kryptowährungen investiert hat, könnte vor dem Problem stehen, dass in einem Jahr hohe Gewinne erzielt werden, im anderen Jahr hohe Verluste.

👉 Aus Sicht der Liquidität wäre es daher schlecht, wenn Du bspw. für das Jahr 2021 eine hohe Steuernachzahlung leisten müsstest und für das Jahr 2022 eine deutliche Steuererstattung bekämst. Denn zwischen diesen beiden Zeitpunkten der Steuerzahlung und -erstattung vergeht Zeit. Zeit, in der Du Steuergeld zahlst, dass Du eventuell hättest investieren können, da Du es ohnehin wieder zurückerhältst.

🤔 Warum also nicht die Steuererklärung 2021 und 2022 direkt zusammen abgeben und aufgrund der Verlustverrechnung Deine Liquidität aufrecht erhalten?

Neben unseren Full-Service Angeboten, die auf unserer Homepage einsehbar sind, können wir Euch auch bei komplizierteren ...
07/07/2022

Neben unseren Full-Service Angeboten, die auf unserer Homepage einsehbar sind, können wir Euch auch bei komplizierteren Sachverhalten weiterhelfen als nur dem einfachen Handel mit Kryptowährungen, Staking, oder dem Futures-Handel.

👉 Was wir bisher betreuen durften: Fälle mit gestohlenen Kryptowährungen/Scams, Schenkungen und Spenden in Kryptowährungen, Borrowing/Lending auf aave, Liquidity Mining, CakeDefi, DefiWallet und vieles mehr!

Aufbereitung Deiner Kryptotransaktionen:Für uns ist cointracking.info die beste Lösung, um die Transaktionshistorie der ...
01/07/2022

Aufbereitung Deiner Kryptotransaktionen:

Für uns ist cointracking.info die beste Lösung, um die Transaktionshistorie der Kryptovorgänge gut aufzuarbeiten. Das Cointracking-Team hat bereits vorgefertigte Importvorlagen für sehr viele Börsen, die das Einlesen der Daten erheblich vereinfachen. Deshalb sind wir auch der exklusive Partner in Deutschland. ☝️

Egal, ob Teil- oder Vollzeit, wir bieten Dir flexible Arbeitszeiten, die zu Deinem Alltag passen. Und das sogar komplett...
24/06/2022

Egal, ob Teil- oder Vollzeit, wir bieten Dir flexible Arbeitszeiten, die zu Deinem Alltag passen. Und das sogar komplett von zuhause aus, wenn Du möchtest! 😀

Wir haben aktuell 3 interessante Stellenangebote:

Steuerfachangestelle_r: Du hast eine entsprechende Ausbildung.

Mitarbeiter_in Bereich Kryptowährungen: Du brauchst Kenntnisse von Krypto oder Steuern oder Know-How im Programmieren/Excel.

Mitarbeiter_in für die Immobilienbewertung: Du hast Bauingenieurwesen studiert oder bist gerade dran?

Steuertipp: Depottrennung ☝️Wir wenden bei der Ermittlung des Gewinns/Verlusts aus dem Handel mit Kryptowährungen grunds...
17/06/2022

Steuertipp: Depottrennung ☝️

Wir wenden bei der Ermittlung des Gewinns/Verlusts aus dem Handel mit Kryptowährungen grundsätzlich die Depottrennung an. Wer also 1 BTC auf Börse 1 bereits über ein Jahr gehalten hat und nun 1 BTC auf Börse 2 verkauft, das nicht über ein Jahr gehalten wurde, der veräußert auch genau das 1 BTC was steuerpflichtig ist und nicht depotübergreifend das BTC auf Börse 1. Depottrennung bedeutet im Kryptohandel die Trennung der einzelnen Wallets. Hier gilt es also genau hinzuschauen!

👉 Steuertipp: FiFo vs. LiFo Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung mit Gewinnen/Verlusten aus dem Handel mit Kryptowäh...
10/06/2022

👉 Steuertipp: FiFo vs. LiFo

Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung mit Gewinnen/Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen abgibt, der kann sich noch gut aussuchen, ob er lieber die First in First out- (zuerst angeschaffte Kryptowährungen werden zuerst veräußert) oder Last in First out-Methode (zuletzt angeschaffte werden zuerst veräußert) anwenden will.

Wer allerdings einmal eine Wahl getroffen hat, bei dem wird es schwierig, vom gewählten Modell wieder loszukommen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Ergebnisse lohnt sich aber allemal!

Adresse

Wassergasse 28
Nieder-Olm
55268

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Dienstag 08:00 - 16:00
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