25/04/2026
Sicherer Umgang mit Lithium Ionen Batterien insbesondere in Unternehmen (Entwurf 25 04 2026, Tim Schäfer/safety cermn.pwr+ Batterie GmbH) Lithium Ionen Batterien sind heute unverzichtbare Energiespeicher in Werkzeugen, Logistikgeräten, E Bikes.., IT Systemen und stationären Speichern. Ihre hohe Energiedichte ermöglicht effiziente Prozesse, gleichzeitig entstehen im Schadensfall erhebliche Risiken wie Rauchgasfreisetzung, korrosive Aerosole, Hitzeentwicklung und Jet Flames.
Für Unternehmen ist der mgl. sichere Umgang daher nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern eine rechtlich verbindliche Pflicht. Die deutsche Rechtsprechung hat 2023 und 2024 mehrfach bestätigt, dass unsachgemäßer Umgang mit Lithium Ionen Batterien eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten darstellt. Besonders relevant waren Fälle, in denen Akkus auf brennbaren Unterlagen geladen wurden, falsche Ladegeräte im Einsatz waren oder Ladeprozesse unbeaufsichtigt/ nicht überwacht, stattfanden. In diesen Entscheidungen wurden Nutzer und Betreiber vollständig haftbar gemacht; Versicherer konnten Regress nehmen, weil das Verhalten als fahrlässig oder grob fahrlässig eingestuft wurde. Für Unternehmen gelten erhöhte Sorgfaltspflichten: Gefährdungsbeurteilungen, definierte Lade und Lagerbereiche, Unterweisungen und dokumentierte Prüfprozesse sind verpflichtend.
Technisch gilt der Grundsatz, dass Lithium Ionen Batterien ausschließlich im einwandfreien Zustand, gemäß Herstellerangaben und mit Original oder zertifizierten Ladegeräten betrieben werden dürfen. Beschädigte, aufgeblähte oder auffällige Akkus dürfen weder geladen noch weiterverwendet werden. Lade und Lagerprozesse müssen so gestaltet sein, dass im Fall eines thermischen Ereignisses keine Gefahr für Personen oder Sachwerte entsteht. Dazu gehören feuerfeste Unterlagen, ausreichende Abstände zu Brandlasten, gute Belüftung und Rauchmelder in Ladebereichen. Schlafräume, Fluchtwege und enge Treppenhäuser sind als Ladeorte ausgeschlossen.
Defekte Akkus sind sofort zu separieren und in feuerfesten Containments aufzubewahren.
Unternehmen sollten Ladezeiten und Ladeverluste überwachen, da ungewöhnliche Abweichungen auf Zellschäden hinweisen können. Nach Stürzen, Hitzeeinwirkung oder mechanischer Belastung ist eine fachkundige Prüfung erforderlich. Insbesondere bei E Bikes, Werkzeugen und anderen Systemen mit größeren Energiemengen sind regelmäßige Serviceintervalle einzuhalten. Warnsignale wie Erwärmung ohne Last, Aufblähung, Zischen, Geruch oder Flüssigkeitsaustritt erfordern sofortiges Handeln: Geräte ausschalten, Akku isolieren/separieren, Raum lüften und Experten einbeziehen. Bei Rauchentwicklung gilt: Bereich verlassen, Tür schließen, Feuerwehr alarmieren.
Für Transport und Entsorgung gelten die Vorgaben des Gefahrgutrechts. Beschädigte Akkus müssen in nicht brennbaren Behältern und mit abgeklemmten Polen transportiert werden; die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zertifizierte Sammelstellen. Selbstreparaturen sind aus Sicherheits und Haftungsgründen ausgeschlossen und führen regelmäßig zum Verlust von Garantie und Versicherungsschutz.
Fazit: Der sichere Umgang mit Lithium Ionen Batterien ist ein zentraler Bestandteil betrieblicher Verantwortung. Unternehmen, die Herstellerangaben beachten, sichere Lade und Lagerbedingungen schaffen, Mitarbeitende unterweisen und Auffälligkeiten ernst nehmen, erfüllen die Anforderungen der Rechtsprechung und minimieren Risiken für Betrieb, Mitarbeitende und Umwelt.
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