20/10/2026
𝐍𝐞𝐰𝐬𝐥𝐞𝐭𝐭𝐞𝐫 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 – 𝐓𝐫𝐚𝐜𝐤𝐢𝐧𝐠 𝐠𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡 𝐦𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐮𝐜𝐡𝐭?
Eine Personalberatung versendet einen Talent-Newsletter. Die Empfänger haben dem Versand zugestimmt. Im Hintergrund misst das System Öffnungen und Klicks – standardmäßig und personenbezogen.
Genau hier lohnt ein zweiter Blick.
Ein aktueller Fachbeitrag beschreibt die strengere Linie französischer und italienischer Aufsichtsbehörden: Zustimmung zum Newsletter und Zustimmung zur Erfolgsmessung sollen getrennt eingeholt werden. Die Messung muss eigenständig abwählbar und ihr Nachweis dokumentiert sein. Für Deutschland ist offen, ob die Aufsicht dieselbe Granularität verlangt. § 25 TDDDG und die technische Verarbeitung sprechen aber für eine vorsichtige Prüfung.
Für Recruiting und Active Sourcing bedeutet das: 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐧𝐝 𝐮𝐧𝐝 𝐌𝐞𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐕𝐨𝐫𝐠ä𝐧𝐠𝐞.
• Tracking-Funktionen je Aussendung inventarisieren
• Einwilligung für Versand und Messung trennen
• beide Entscheidungen unabhängig widerrufbar machen
• Preference Center und CRM-Datenmodell anpassen
• Altbestände und vorhandene Messdaten bewerten
Wer auf personenbezogene Messung verzichtet, kann weiterhin ohne Tracking versenden. 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐚𝐫𝐞𝐧𝐳 𝐦𝐮𝐬𝐬 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐞𝐜𝐡𝐧𝐢𝐤 𝐚𝐧𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧 – nicht nur im Datenschutzhinweis.
Können Ihre Kontakte den Newsletter behalten und nur die Messung ablehnen?
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