02/09/2026
âWir wechseln doch nur das KI-Modell.â
Genau dieser Satz kann bei Personaldienstleistern zum Datenschutzproblem werden.
Ein Unternehmen nutzt bereits KI, um LebenslÀufe zusammenzufassen. Nun soll ein neues Modell getestet werden. Technisch klingt das zunÀchst nach einem einfachen Tool-Wechsel.
Datenschutzrechtlich kann es aber etwas völlig anderes sein.
Denn mit dem neuen Modell können sich plötzlich entscheidende Fragen Àndern:
âą Welche Bewerberdaten werden verarbeitet?
âą FĂŒr welchen Zweck werden sie genutzt?
âą Greift ein neuer Anbieter auf die Daten zu?
âą Wo findet die Verarbeitung statt?
âą Werden Ergebnisse kĂŒnftig fĂŒr Auswahl- oder Personalentscheidungen verwendet?
Der entscheidende Punkt:
Nicht der Name des Tools ist relevant, sondern ob sich die Verarbeitung verÀndert.
Deshalb sollte vor dem Modellwechsel geprĂŒft werden:
â Rechtsgrundlage und Transparenz
â Auftragsverarbeitung und Zugriffsrechte
â DrittlandĂŒbermittlungen
â Löschung und Speicherfristen
â mögliche Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung
â zusĂ€tzliche Anforderungen der KI-Verordnung
So wird aus einem vermeintlich kleinen technischen Wechsel kein nachtrÀgliches Datenschutzprojekt.
Denn die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
Nicht beim KI-Anbieter.
Nicht bei der IT.
Und auch nicht beim Algorithmus.
Meine Faustregel:
Ăndern sich Zweck, Daten, Anbieter, Zugriffe, Verarbeitungsort oder Entscheidungslogik, gehört der Datenschutz wieder auf den Tisch.
âĄïž Erst prĂŒfen. Dann automatisieren.
Wie lÀuft das bei euch: Wird der Datenschutz bei einem Wechsel von KI-Modellen erneut einbezogen?